Dies ist ein Beitrag zum Thema Unfrieden mit der aktuellen Betreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Leser und Leserinnen,
Nächstes Jahr erwartet mich einen Termin, wo mich wahrscheinlich das Amtsgericht wieder vorladen wird, um den ...
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24.01.2023, 12:43 | #1 |
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Registriert seit: 24.01.2023
Beiträge: 3
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Unfrieden mit der aktuellen Betreuung
Liebe Leser und Leserinnen,
Nächstes Jahr erwartet mich einen Termin, wo mich wahrscheinlich das Amtsgericht wieder vorladen wird, um den Stand der Betreuung, aktuell zu halten. Daher gehe ich sehr stark davon aus, dass sie mich wieder anhören werden. Allerdings geht es nur darum ob der Einwillungsvorbehalt verlängert wird, oder nicht. Genau aus diesem Grund, möchte ich nicht, zum diesem Erscheinen, weil nicht dass entschieden wird, was ich will. Ob ich bei den Termin anwesend bin oder nicht, wäre im diesem Fall egal, da die Entscheidung sowieso gegen mich getroffen wird. Meine Entscheidung liegt entweder darin, dass ein Familienmitglied die Betreuung übernimmt oder dass die Betreuung komplett ausgehoben wird, unabhängig von meinen Sachverhalt. Im Jahr 2021 habe ich mich heftig verschuldet und es wurde eigentlich angedacht, dass ich schnellst möglich in die Insolvenz komme, was aber bisher nicht passiert ist. Ein anderer Betreuer wird nicht bestellt, da keiner sich dazu bereit erklärt, die Betreuung für mich zu übernehmen, da ich meinen aktuellen Betreuer hintergangen habe. So ehrlich muss ich auch sein. Es kommt deshalb entweder in Frage, dass ein Familienmitglied die Betreuung übernimmt oder sie wird aufgehoben, da ich sie nicht mehr will. Das Amtsgericht wird auf jeden Fall, die Sache nachgehen müssen, da es aufgrund der entstandene Eskalation, kein effektive Zusammenarbeit möglich ist. Wenn ich jetzt bei dem Amtsgericht-Termin nicht erscheine, was erwartet mich noch, außer dass sie eine Entscheidung ohne mich treffen? Muss ich weitere rechtliche Konsequenzen einstecken? Diesen Sachverhalt habe ich auf jeden Fall, in meinem zuständigen Amtsgericht genauso geschildert. Viele Grüße von HobbyGamerDE Geändert von HobbyGamerDE (24.01.2023 um 13:01 Uhr) |
25.01.2023, 08:50 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo HobbyGamerDe,
in meinen Augen geht eine gute Zusammenarbeit zwischen der betreuten Person und der Betreuerin nicht, wenn kein Mindestmaß an Vertrauen von beiden Seiten da ist. Ich denke, dass sich Ihre Betreuerin von Berufswegen für Ihre Wünsche, Ängste interessiert (auch bei vorliegendem EV), deswegen ermutige ich Sie, die Sorgen vor dem Termin mit Ihrer zuständigen Betreuerin zu besprechen. Ein konstruktives Vorgehen wäre überdies, wenn Sie einen Änderungswunsch (Betreuerinnenwechsel) gegenüber dem zuständigen Betreuungsgericht offiziell beantragen und damit begründen, dass Sie sich nicht gesehen fühlen oder nicht ernst genommen fühlen. Sie sagen, Sie hätten Ihre Betreuungsperson einmal hintergangen. Das alleine ist aus meiner Sicht kein Grund, der einen Betreuerwechsel verunmöglicht. Wichtiger daran finde ich, dass Sie Ihre Einsicht als Grund ansehen, aktiv auf die Betreuerin zuzugehen und sie zu bitten, mit Ihnen die Ängste vor dem Gespräch in 2024 zu besprechen. Und ansonsten: auf jeden Fall eher hingehen, da Sie sonst kein Gehör finden. Es geht auch noch viel Wasser den Bach runter, bis das nächste Jahr erreicht ist. Alles Gute für Ihre Zusammenarbeit mit der Betreuerin. Zeigen Sie sich verantwortlich für Ihre Termine, das wird das Zutrauen in Sie bestimmt auch stärken. - Erkundigen Sie sich doch ganz aktiv bei Ihrer Betreuerin, weswegen die Insolvenz noch nicht begonnen wurde. Vielleicht gibt es dafür gute Gründe, die es noch zu erfahren gibt? |
25.01.2023, 13:50 | #3 |
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
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Ohne der Terminwahrnehmung kein rechtliches Gehör
Vielleicht entscheidet der Richter nach Aktenlage, vielleicht veranlasst er eine Vorführung, vielleicht hebt er mangels Mitwirkung auf... Ach so: Ich bin kein Freund voreiligiger InSos. In der InSo gibt es Mitwirkungspflichten, die Gläubiger sollten möglichst komplett sein, der "Betrug" wäre auch etwas, was mich hindern würde den Antrag zu stellen...und es gibt eine Fülle von Gründen, die hier nicht dargestellt sind, warum eine InSO gerade jetzt keine gute Idee sein kann. |
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betreuer wechsel, betreuung beenden |
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