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Nachweis über die Aufhebung der Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachweis über die Aufhebung der Betreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich der Nachweiserbringung, nachdem die gesetzliche Betreuung aufgehoben wurde. Reicht es aus, einen geschwärzten ...


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Alt 09.02.2023, 16:08   #1
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Registriert seit: 09.02.2023
Beiträge: 2
Standard Nachweis über die Aufhebung der Betreuung

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Nachweiserbringung, nachdem die gesetzliche Betreuung aufgehoben wurde.

Reicht es aus, einen geschwärzten Beschluss vorzulegen, falls man nachträglich erneut nachweisen muss, dass die Betreuung aufgehoben wurde? Oder dürfen z.B. die Gründe nicht geschwärzt werden?

Besten Dank vorab für eure Antworten.

Liebe Grüße
spreadLove
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Alt 09.02.2023, 16:14   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Die Gründe für den Beschluss des Gerichts gehen andere Personen (z.B. Bank) nichts an und können natürlich geschwärzt werden.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 09.02.2023, 16:49   #3
Neuer Gast
 
Registriert seit: 09.02.2023
Beiträge: 2
Standard

Danke fuer die schnelle Rueckmeldung.
Gibt es ueberhaupt eine Institution, die sich fuer die Gruende interessieren, denen ich diese auch vorlegen muesste? Z.B. waehrend eines Krankenhausaufenthalts?

Ich war mehrere Jahre selbst ehrenamtliche Betreuerin meiner Mutter. Vor 4 Jahren musste ich meine Mutter aufgrund einer akuten psychotischen Phase nach gemeinsamer Abstimmung mit ihrem Facharzt zwangseinweisen lassen.

Damals fuehrte der Oberarzt der Klinik ein Gespraech mit mir und "riet" mir dazu, die Betreuung abzugeben, da ich zu jung sei und das Erkrankungsbild der Mutter zu komplex (dabei betreute ich meine Mutter zu dem Zeitpunkt bereits 8 Jahre und war/bin dauerhaft gemeinsam mit Mutter und ihren Aerzten in engem Kontakt), woraufhin ich eigeninitiativ den Richter kontaktierte und mein Anliegen, die Betreuung in "professionelle" Haende zu uebergeben schilderte.

Mit der Berufsbetreuerin aenderte sich allerdings nur, dass ich am Ende noch mehr Arbeit auf den Schultern hatte, da sie ziemlich gemuetlich drauf war. Da wir allerdings als Familie "von Haus aus" ziemlich viel Wert auf die Meinungen von Aerzten usw. legen und logischerweise nur das Beste fuer unsere Mutter wollen, neigen wir eher dazu, alles was von "professioneller Seite" empfohlen wird umzusetzen, weshalb ich das ganze auch 4 Jahre quasi geduldet habe. Uns war es wichtig, dass wir den Aerzten "zeigen", dass fuer uns die Gesundheit unserer Mutter an erster Stelle steht und nicht ob ein Familienmitglied die Betreuung uebernimmt oder eine neutrale Person, die es beruflich ausuebt.

Im letzten Jahr ging es meiner Mutter inzwischen deutlich besser, woraufhin sie mich mit einer Vorsorgevollmacht bevollmaechtigt hat. Daraufhin wurde die gesetzliche Betreuung aufgehoben.

Da wir eher in einer Kleinstadt leben und die Betreuerin quasi im Umfeld bekannt ist, habe ich irgendwie Sorge, dass ich mich moeglicherweise waehrend eines Krankenhausaufenthaltes z.B. "wieder rechtfertigen" muesste, warum die professionelle Betreuung aufgehoben wurde etc.
spreadLove ist offline  
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Alt 09.02.2023, 18:44   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin

Es gibt bestimmt irgendwelche Stellen, die brennend gerne wüssten, warum eine Betreuung aufgehoben oder abgegeben wurde. Nur:
Es geht sie einen feuchten Dreck an. Keine Stelle hat einen Anspruch auf die Kenntnis des Grundes.
Die einzige Ausnahme wäre vielleicht ein Gericht, dass gerade ein Verfahren führt, in dem es gerade um diesen Grund geht.
Sonst geht es niemand was an.

MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 10.02.2023, 08:12   #5
Stammgast
 
Benutzerbild von zwerg1978
 
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
Standard

An sich geht auch niemanden der Beschluss an.
Ich lege den nirgends vor.
Ich teile maximal mit, dass die Betreuung aufgehoben wurde und fertig.


Ich muss nicht nachweisen, dass ich nicht mehr Betreuer bin, sondern nur, dass ich Betreuer bin.


Ich muss ja auch nicht beweisen, dass ich keinen Führerschein habe..... ( Wenn es so wäre )
zwerg1978 ist offline  
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Alt 10.02.2023, 09:45   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin moin

Es stimmt wohl: Ich muss niemandem gegenüber nachweisen, dass ich kein Betreuer mehr bin. Ich tue es aber trotzdem, um nicht unnötig und haufenweise mit Post behelligt zu werden, für die ich gar nicht mehr zuständig bin. Also Arbeit einsetzen, um viel mehr Arbeit einzusparen.

Und dem einen oder der anderen ein nettes Dankeschön für die gute Zusammenarbeit rüberzuschicken ist auch gut für die Beziehungspflege. Man trifft sich wieder…

MfG
Imre
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