Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorläufige Betreuung läuft aus ohne Anhörung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
in meinem Fall wurde für meine Stiefmutter ein Gutachten nur per Telefon durchgeführt und eine Anhörung hat nicht stattgefunden, ...
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25.02.2023, 17:39 | #11 |
Gesperrt
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Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 111
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Hallo,
in meinem Fall wurde für meine Stiefmutter ein Gutachten nur per Telefon durchgeführt und eine Anhörung hat nicht stattgefunden, obwohl ich der einzige Angehörige bin mit einer Vollmacht. Daraufhin wurde eine Berufsbetreuerin bestellt. So kann es auch laufen. |
25.02.2023, 19:19 | #12 |
Moderator
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Beiträge: 5,801
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Also: als Betreuer/in hat man kein Teilnahmerecht, als vom Betreuten benannte Vertrauensperson aber schon, § 170 Abs. 1 Satz 3 GVG.
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26.02.2023, 07:18 | #13 |
Einsteiger
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Beiträge: 17
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Hallo Imre,
Ja, das ist wirklich ein feiner Unterschied. Der Betreute steht im Fokus, nicht der Betreuende. Zumindest könnte man den Betreuten fragen ob er die Anwesenheit wünscht. So lange er gar nicht weiß, dass er die Wahl hat, und da denke ich, dass das die wenigsten Betreuten wissen, wäre eine Belehrung durch das Gericht hilfreich. Grüße aus Köln, Al Beck |
28.02.2023, 13:32 | #15 |
Moderator
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Beiträge: 5,801
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Der Betreute müsste den Betreuer als Vertrauensperson benennen. Wenn ja, dann Teilnahmerecht, wenn nein, dann nein. Wo ist denn da etwas unklar?
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03.03.2023, 23:26 | #16 |
Routinier
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Danke, ich glaube, ich hatte ein Brett vorm Kopf...
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13.05.2023, 11:48 | #17 |
Einsteiger
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Gebührenbescheid
Hallo, ich bin’s schon wieder. Inzwischen haben wir die notarielle Vollmacht. Heute nahm ich einen Gebührenbescheid des Gerichts aus dem Briefkasten. Danach soll mein Mann seinem Vermögen entsprechend eine Jahresgebühr zahlen, den Gutachter und den Verfahrenspfleger. Ich hatte irgendwo gelesen, dass die vorläufige Betreuung keine Kosten verursacht, es sei denn, sie wird in eine Dauerbetreuung überführt. Vertue ich mich jetzt da? Wie sieht das rechtlich aus? Oder sind die aufgezählten Kosten andere Kosten als Gerichtskosten? Vielleicht kann mir hier bitte jemand helfen das zu verstehen.
Vielen Dank Liebe Grüße Al Beck |
13.05.2023, 12:30 | #18 |
Moderator
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Das sind Auslagen. Die sind vom Wegfall der eigentlichen Gerichtsgebühren nicht erfasst. Jahresgebühr wäre aber falsch.
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13.05.2023, 13:12 | #19 |
Einsteiger
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Beiträge: 17
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Auf dem Bescheid steht 11101 Jahresgebühr für das Jahr der Anordnung und das Folgejahr. Den Sachverständigen mit 31005 und die Verfahrenspflegerin mit 31015. Alles mit 100/100.
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13.05.2023, 14:13 | #20 |
Admin/ Berufsbetreuer
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Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Hallo Al Beck,
Wie bereits geschrieben sollte dein Mann Rechtsmittel gegen die Festsetzung der Jahresgebühr einlegen, falls hier tatsächlich noch keine Dauerbetreuung eingerichtet wurde. Die anderen Kosten sind Auslagenerstattung welche bereits bei einem Vermögen von mehr als 10.000 € fällig werden. Die dürften gerechtfertigt sein.
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ende, keine anhörung, vorläufige betreuung |
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