Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorläufige Betreuung läuft aus ohne Anhörung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Danke für die weitere Antwort. Kann ich das irgendwo nachlesen und ggfs. zitieren? Alles was ich gefunden habe ist nicht ...
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#21 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.11.2022
Ort: NRW
Beiträge: 17
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Danke für die weitere Antwort. Kann ich das irgendwo nachlesen und ggfs. zitieren? Alles was ich gefunden habe ist nicht eindeutig, d.h. Da steht dann, dass die Jahresgebühr erhoben wird mit Beginn der Betreuung......und das würde u.U. bedeuten, dass es rechtens ist.
LG Al Beck |
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#22 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
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Schau mal hierin es dir weiter hilft: https://www.reguvis.de/xaver/btrecht..._1683992787099
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#23 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.11.2022
Ort: NRW
Beiträge: 17
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Vielen Dank, aber leider kann ich auf die Datenbank nicht zugreifen. In einem Hinweisblatt vom Landkreis Freudenstadt steht, dass keine Gebühren anfallen wenn die vorläufige Betreuung nicht in eine Dauerbetreuung übergeht. Aber da steht leider auch kein Paragraf auf den sich das bezieht. Schade.
Im GNotKG steht bei 111001 oben drüber, dass der Abschnitt auch anzuwenden ist, wenn ein vorläufiger Betreuer bestellt worden ist. Hier ist eben die Frage, bezieht sich die vorläufige Betreuung auf eine anschließend dauerhafte Betreuung, weswegen von Anbeginn die Gebühr fällig ist? Oder muss jeder, der vorläufig betreut wurde, egal ob die Betreuung fortgeführt wird diese Gebühr zahlen. Ich blicke in diesem Dschungel nicht mehr durch. |
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#24 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 30.01.2023
Ort: Sachsen
Beiträge: 68
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Die Gebühr bei einer vorläufigen Betreuerbestellung entsteht über Nr. 16 110 Abs. 2 Satz 2 GNotKG mit Verweis auf Nr. 11 100 ff.
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| ende, keine anhörung, vorläufige betreuung |
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