Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorläufige Betreuung läuft aus ohne Anhörung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Abend,
Ich bin ehrenamtliche Betreuerin meines Ehemannes. Die vorläufige Betreuung endet am 23.02.23. Eigentlich sollte am 22.02 23 die ...
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21.02.2023, 22:18 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 08.11.2022
Ort: NRW
Beiträge: 17
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Vorläufige Betreuung läuft aus ohne Anhörung
Guten Abend,
Ich bin ehrenamtliche Betreuerin meines Ehemannes. Die vorläufige Betreuung endet am 23.02.23. Eigentlich sollte am 22.02 23 die Anhörung sein. Ein Gutachten liegt vor. Nun hat das Gericht den Termin aus Krankheitsgründen abgesagt. Ist die Betreuung damit am 23.02.23 beendet? Der Gutachter sieht Betreuungsbedarf, wir würden die Angelegenheiten lieber mit einer Vollmacht regeln. Wie geht es nun weiter? |
22.02.2023, 01:47 | #2 | |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
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Zitat:
Sofern der Ehemann noch in der Lage ist eine (Vorsorge-)Vollmacht zu erteilen (sollte sich ja aus dem Gutachten ergeben), ist diese grundsätzlich vorrangig vor der Einrichtung einer Betreuung. |
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22.02.2023, 07:33 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Ja, der Richter könnte kurzfristig verlängern (§ 302 FamFG). Aber offensichtlich ist er krank geworden. Es dürfte also auf eine Lücke hinauslaufen. Vielleicht versuchst du mal rauszufinden, ob mit längerer Krankheit des Richters gerechnet wird - und welcher andere Richter die Vertretung hat (die Geschäftsstelle müsste das sagen können). Wenns nur um ein paar Tage geht, wird kein Vertreter tätig. Wenn im Moment nichts unterschrieben werden muss, ist das ja für dich auch kein Problem.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
22.02.2023, 19:40 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 08.11.2022
Ort: NRW
Beiträge: 17
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Vielen Dank an Pichilemu und Horst.
Die Information ist sehr hilfreich für mich. Ist es eigentlich rechtens, dass der Gutachter ohne Vorankündigung am Krankenbett auftaucht und im Beisein eines anderen Patienten die Begutachtung macht? Mein Mann hat sich überrumpelt gefühlt, vor allen Dingen, weil ich zwar den Gutachter grundsätzlich angekündigt habe aber immer gesagt habe, dass ich ihm den genauen Termin noch mitteile. Ich habe mich auch als Betreuerin übergangen gefühlt. Wozu ist man Betreuer, wenn andere, die das wissen, sich einfach drüber weg setzen? Ich dachte, dass die Betreuung zum Schutz des Betreuten sein soll. |
22.02.2023, 20:18 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 132
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Begutachtungen des Betroffenen finden hier auch ohne konkretes Terminwissen oder im Beisein des Betreuers statt.
Es gibt eine Info vom Gericht, dass und welcher Gutachter beauftragt wurde und der macht dann seine Arbeit. Wenn alles fertig ist, gibts das Gutachten an den Betreuer in Kopie zur Kenntnis. |
22.02.2023, 20:25 | #6 |
Einsteiger
Registriert seit: 08.11.2022
Ort: NRW
Beiträge: 17
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Danke, das tröstet, dass er nicht nur in unserem Fall so ist. Aber unter Hand-in-Hand zum Wohle des Betreuten verstehe ich was anderes, nämlich Respekt vor dem Betreuten. Ich möchte auch nicht unangekündigt begutachtet werden.
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22.02.2023, 20:38 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 132
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Nicht falsch verstehen: Termine mit dem zu Begutachtenden werden vom Gutachter normalerweise schon erstellt und diesem mitgeteilt. Nur als Betreuer bekommt man (hier) davon nix mit. War vielleicht nicht ganz optimal formuliert im letzten Beitrag, sorry.
Vielleicht war es Zufall, dass der Gutachter gerade in der Nähe war und es "gepasst hat"? Aber wenn der immer so arbeiten würde und keine Termine zur Begutachtung erstellen würde, kann ich mir nicht vorstellen, dass das sehr nachhaltig sein dürfte. |
24.02.2023, 19:30 | #8 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Der Betreuer hat kein Recht zur Anwesenheit bei gutachterlichen Explorationen. Er hat auch nicht einzuwilligen und dient allenfalls dem Gutachter als zusätzliche Informationsquelle.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
24.02.2023, 22:42 | #9 |
Einsteiger
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Beiträge: 17
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Danke für die Antworten. Bei Berufsbetreuern verstehe ich das, weil keine persönliche Beziehung vorhanden ist. Ich sehe es in meinem Fall wahrscheinlich eher unter dem Aspekt der Partnerin, die die bestmögliche Unterstützung für den Partner bieten will. Wenn ich Sie richtig verstehe, ist gewünschte Anwesenheit einer vertrauten Person des Betreuten während der Begutachtung nichts worauf der Betreute ein Anrecht hat. Sie merken, ich bin noch Anfängerin.
Viele Grüße AL Beck |
25.02.2023, 16:07 | #10 |
Admin/Berufsbetreuer
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Es lebe der kleine, aber feine Unterschied: Wenn die Betreute Person ein Anrecht auf die Begleitung durch eine vertraute Person hat und dies fordern kann, so ist das nicht gleichbedeutend damit, dass eine vertraute Person das Anrecht hätte, Begleiten zu dürfen und hier die einfordernde Person zu sein. Das Recht liegt also nur bei der betreuten Person. Wie weit GutachterInnenden Wünschen der ProbandInnen nachkommen oder eben nicht, wird hier nicht behandelt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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ende, keine anhörung, vorläufige betreuung |
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