Dies ist ein Beitrag zum Thema Herausgabe von Rechnungen aus gesetzlicher Betreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich war bis zum Tod meiner Mutter in 2017 ihr gesetzlicher Betreuer. Nachdem jetzt auch die Steuererklärung abgeschlossen ist ...
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01.03.2023, 10:03 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 09.03.2012
Beiträge: 37
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Herausgabe von Rechnungen aus gesetzlicher Betreuung
Hallo, ich war bis zum Tod meiner Mutter in 2017 ihr gesetzlicher Betreuer. Nachdem jetzt auch die Steuererklärung abgeschlossen ist möchte ich zu meiner Entlastung die Rechnungen an die Erbengemeinschaft übergeben. Wir sind drei Töchter, die sich nicht vertragen. Wie soll ich das denn machen? Was muss ich mir als Empfang von wem bestätigen lassen? Eine meiner Schwestern ist besessen und meint, ich hätte betrogen. Ich biete ihr seit Beginn der Betreuung an die Unterlagen bei mir einzusehen, aber sie lehnt das ab. Sie will die Unterlagen haben.....sie meint es wäre ihr Recht zumindest die Rechnungen zu ihrem geerbten Haus zu bekommen.
Danke für eure Antworten. |
01.03.2023, 12:27 | #2 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 25.01.2022
Ort: Hannover
Beiträge: 104
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Zitat:
Da eine Rechnung nicht gleichzeitig an drei Erben gehen kann, muss eine Erbin das Original und zwei Erbinnen je eine Kopie bekommen. Im konkreten Fall würde ich der "besessenen" Schwester Kopien der Rechnungen (50 Cent pro Kopie) anbieten, manchmal reduziert sich dadurch bereits der Umfang der Anforderung. Ach ja, erst das Geld, dann die Kopien. |
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01.03.2023, 20:15 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 09.03.2012
Beiträge: 37
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Danke für den Tipp. Hab ich auch schon dran gedacht. Punkt ist nur, dass ich einen höheren Stundenlohn habe, als bei 50 Cent pro Kopie rumkommt und ich nicht mehr bereit bin für meine Schwestern fast unentgeltlich zu arbeiten. Ich hab das gerne für meine Mutter gemacht - aber die ist tot.
Und damit ist es ja nicht abgeschlossen. Ich habe ihr vorgeschlagen, dass sie mir einen Entlastungserklärung gibt und ich ihr dafür die Unterlagen - aber die will nicht abschließen. Aber wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben. |
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