Dies ist ein Beitrag zum Thema Ersuche um Hilfe zwecks Betreuung im Ausland im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Warum keine Nachricht an dich als Tochter gekommen ist, wundert mich auch, denn eigentlich sind Angehörige zu verständigen, unabhängig von ...
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09.03.2023, 09:03 | #11 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
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Warum keine Nachricht an dich als Tochter gekommen ist, wundert mich auch, denn eigentlich sind Angehörige zu verständigen, unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsort (§ 7 Abs. 4 FamFG). Ich würde auf jeden Fall einen Antrag an das Amtsgericht (Betreuungsgericht) Duisburg in Richtung Betreuerwechsel stellen - mit der zu schildernden Absicht, die Mutter nach Österreich zu holen. Allerdings sollte das auch auf deutscher Seite (vom bisherigen Betreuer) vorbereitet werden. Ist denn über eine solche Verlegung noch nicht gesprochen worden?
Auf österreichischer Seite gibt es ein Netz von Erwachsenenschutzvereinen (jeweils für ein österr. Bundesland). Die haben auch die Aufgaben, die bei uns die Betreuungsbehörden haben.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (09.03.2023 um 10:34 Uhr) |
10.03.2023, 09:30 | #12 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.03.2016
Ort: Würzburg
Beiträge: 104
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Die Betreuerin oder auch Du sollten erst einmal einen Antrag auf Betreuerwechsel in Duisburg stellen. Das ist an sich kein Problem, wenn man geeignet ist, die Betreuung zu übernehmen.
Ich würde den Sachverhalt darlegen, die jetzige Betreuerin mit ins Boot holen und evtl. auch schon eine Zusage für einen Heimplatz in Ö beifügen. Ob Du dann in Ö Betreuerin werden kannst, wird Dir hier niemand beantworten können, der sich nicht im österreichischen Recht auskennt. Du könntest Dich ja vielleicht mal von einem österreichischen Rechtsanwalt deswegen beraten lassen. |
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