Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer bestellt § 21 BtOG Voraussetzung oder anders im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Ich habe einen Antrag gestellt das ich die Betreuung bei meiner Nachbarin als ehrenamtlicher Betreuer übernehme. Wenn meine Nachbarin ...
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12.03.2023, 18:39 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 03.09.2022
Beiträge: 123
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Betreuer bestellt § 21 BtOG Voraussetzung oder anders
Hallo,
Ich habe einen Antrag gestellt das ich die Betreuung bei meiner Nachbarin als ehrenamtlicher Betreuer übernehme. Wenn meine Nachbarin nun angehört wird und diese Betreuung bejaht, liegt dann der § 21 BtOG Voraussetzung für eine ehrenamtliche Tätigkeit vor weil der Betreuer bestellt wurde, oder ein anderer Paragraph weil sie mich bestellt hat. Denn ich hatte früher mal Pfändungen laufen aber alles bezahlt aber nicht löschen lassen, aber ich glaube das ist in der Schufa,und etwas anderes als Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b der Zivilprozessordnung. Beim Finanzamt liegt noch etwas von ganz früher vor, Steuerschuld um die Zweitausend Euro. Vielen Dank für Hilfe |
13.03.2023, 08:07 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,783
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Du must dann gegenüber der Betreuungsbehörde ein Behördenführungszeugnis vorlegen (bekommt man über das Bürgerbüro der Gemeinde kostenlos - wird dir aber nicht ausgehändigt, sondern direkt der Betreuungsbehörde übersandt (vorher bei denen melden; die bescheinigen dir vorab die Notwendigkeit des Führungszeugnisses und die Gebührenbefreiung - kostet sonst 13 €).
Die Schuldnerauskunft (die dann auch zur Betreuungsbehörde muss) bekommst du kostenlos über www.vollstreckungsportal.de (da musst du dir ein Einmalpasswort übersenden lassen). Hat nichts mit der Schufa zu tun. Und danach sieht man ja, ob da überhaupt was drinsteht.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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