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Betreuung anregen oder nicht zum Schulden regulieren

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Zitat: Zitat von MurphysLaw Die Bank kann eigentlich nur hoffen, dass eine Betreuung eingerichtet wird, inklusive rückwirkender Einwilligungsvorbehalt, damit der ...


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Alt 23.03.2023, 06:37   #11
Routinier
 
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Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
Die Bank kann eigentlich nur hoffen, dass eine Betreuung eingerichtet wird, inklusive rückwirkender Einwilligungsvorbehalt, damit der Betreuer die Kreditaufstockung sowie den Bestattungsvertrag rückgängig machen kann (sofern die Kinder mit dem Geld nicht schon Party gefeiert haben ....)
Ein EiWi greift niemals rückwirkend. Wenn, dann müsste Geschäftsunfähigkeit zum Zeitpunkt des Bankgeschäfts nachgewiesen werden, und das ist sehr schwierig. Das Geld dürfte weg sein.
Pichilemu ist offline  
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Alt 23.03.2023, 09:02   #12
"Nervensäge" vom Dienst
 
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Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Das Geld dürfte weg sein.

Und für wen? Die Bank oder für die Beerdigung?
MurphysLaw ist offline  
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Alt 23.03.2023, 09:14   #13
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,783
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Egal ob geschäftsfähig (Schulden aus Vertrag) oder geschäftsunfähig (Schulden aus ungerechtfertigter Bereicherung). Ist dafür etwas erworben worden (hier wohl der Bestattungsvorvertrag), ist der für den Ursprungsgläubiger (die Bank) pfändbar.

Ist natürlich ohne Einsicht (und ohne Betreuer) für die Bank aufwendig. Kredit kündigen, Vollstreckungsbescheid erlangen, Vermögensauskunft erzwingen (mit Gerichtsvollzieher), evtl noch mit Strafanzeige nach § 156 StGB, und dann irgendwann das Bestattungsguthaben pfänden. Bis dahin haben Anwälte und Inkasso gut daran verdient. Was die Schuldsumme entsprechend erhöht.

Mit Betreuer ist das einfacher. Der kündigt den Bestattungsvertrag, zahlt das, was herauskommt an die Bank zurück und erreicht bei Handlungsgeschick, dass die Bank auf verbleibenden Rest verzichtet, weil sonst nichts zu holen ist. Kann natürlich auch ein Bevollmächtigter, wenn er sich das zutraut.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 24.03.2023, 12:27   #14
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,278
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Eine Strafanzeige durch die Bank könnte im Sande verlaufen, in manchen Bundesländern wird bei Pflegebedürftigten von Strafe abgesehen, kommt aber auf den Staatsanwalt und ggf. auch Richter an.

Regt die Bank ne Betreuung an und der Richter erkennt jemanden, der keinen Betreuer will und braucht und sieht das ganze als Versuch einen Eingehungsbetrug durch das Betreuungsgericht zu regeln, wird der Richter der Bank die Kosten für das Verfahren auferlegen.
Mächschen ist offline  
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Alt 26.03.2023, 13:09   #15
Gesperrt
 
Registriert seit: 24.10.2021
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 111
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Eine Strafanzeige durch die Bank könnte im Sande verlaufen, in manchen Bundesländern wird bei Pflegebedürftigten von Strafe abgesehen, kommt aber auf den Staatsanwalt und ggf. auch Richter an.

Regt die Bank ne Betreuung an und der Richter erkennt jemanden, der keinen Betreuer will und braucht und sieht das ganze als Versuch einen Eingehungsbetrug durch das Betreuungsgericht zu regeln, wird der Richter der Bank die Kosten für das Verfahren auferlegen.

Hier zeigt sich, wie ich es schon lange sage, wenn eine zu betreuende Person kein Vermögen besitzt und sogar noch Schulden hat, wird versucht eine Betreuung möglichst zu verhindern um den Staat nicht auf der Tasche zu liegen.
WolfgangW ist offline  
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Alt 26.03.2023, 14:03   #16
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,278
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Das ist doch Unsinn
Mächschen ist offline  
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Alt 26.03.2023, 14:42   #17
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Das ist doch Unsinn
Nein, das ist WolfgangW
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 26.03.2023, 17:15   #18
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Nein, das ist WolfgangW

Hallo Imre,
ich erinnere an den Aktienskandal Telekom der nach 20 Jahren immer noch nicht geregelt wurde oder den VW Abgas-Skandal. Überall wo der Staat beteiligt ist werden die Verfahren unnötig in die Länge gezogen. Einiger der Kläger leben gar nicht mehr. Nächster Skandal ist die Grundsteuer wo mancher Eigentümer statt 340€ nun über 13.000€ bezahlen sollen. Ein Einspruch hat keine zu zahlende aufschiebende Wirkung. Das ist unser Rechtsstaat. Ich könnte viele Seiten darüber schreiben.


Wenn in den Betreuungsbehörden Personen sitzen die keine Ahnung haben und Richter eine verlängerte Vollmacht akzeptieren indem in dem Feld weitere Regelungen der Vollmacht, Vollmacht verlängert .... anerkannt wird, obwohl dieses Feld bei der Vollmachterstellung durchgestrichen werden muss, muss man sich schon wundern. Wenn in einem kleinen Gerichtsbezirk innerhalb von 3 Jahren 4 Betreuungsrichter nicht mehr da sind, gibt das auch zu denken. In einigen Betreuungsgerichten werden junge Richter benannt die sich erst einmal profilieren sollen und nicht viel Unheil anrichten können.

Geändert von WolfgangW (26.03.2023 um 17:50 Uhr)
WolfgangW ist offline  
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Alt 26.03.2023, 17:38   #19
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Das ist doch Unsinn

Das ist kein Unsinn. Wenn eine Betreuung mit einem Juristen eingerichtet wird trotz Vollmacht und Alleinerbe und einziger Angehöriger dann ist dieses Verfahren schon fragwürdig. Ich habe die bis jetzt entstandenen Kosten hochgerechnet. Dies betragen bist jetzt über 50.000€. Viele haben die finanziellen Mittel gar nicht und geben klein bei. Das ist Fakt. Es gibt auch keine Statistik über unangebrachte Betreuungen. Auch wenn es diese geben würde, wird diese niemals veröffentlicht um den sozialen Frieden nicht zu gefährden.
WolfgangW ist offline  
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Alt 26.03.2023, 17:38   #20
"Nervensäge" vom Dienst
 
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Zitat:
Zitat von WolfgangW Beitrag anzeigen
Hier zeigt sich, wie ich es schon lange sage, wenn eine zu betreuende Person kein Vermögen besitzt und sogar noch Schulden hat, wird versucht eine Betreuung möglichst zu verhindern um den Staat nicht auf der Tasche zu liegen.

Nun, ich bin der beste Beweis für eine Widerlegung deiner Ausführungen:


Meine Betreuung besteht (mit meiner Zustimmung!!) seit 2003. Zu diesem Zeitpunkt stand ich OHNE jegliches Geld, mit Wohnungskündigung wegen 3er nicht bezahlter Mieten und schwer erkrankt, da.
Es wurde binnen kürzester Zeit eine Betreuerin eingesetzt für sehr viele Bereiche (u.a. auch Vermögenssorge natürlich).


Ich bin zwar immer noch krank und inzwischen deshalb auch auf Dauer berentet, aber weisst du was?


Ich liege (unfreiwillig) dem Staat sowas von "auf der Tasche", da machste dir keine Vorstellung von!



Soviel zu deiner These!
MurphysLaw ist offline  
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