Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung anregen oder nicht zum Schulden regulieren im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von MurphysLaw
Die Bank kann eigentlich nur hoffen, dass eine Betreuung eingerichtet wird, inklusive rückwirkender Einwilligungsvorbehalt, damit der ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
23.03.2023, 06:37 | #11 | |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,248
|
Zitat:
|
|
23.03.2023, 09:02 | #12 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
|
|
23.03.2023, 09:14 | #13 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,783
|
Egal ob geschäftsfähig (Schulden aus Vertrag) oder geschäftsunfähig (Schulden aus ungerechtfertigter Bereicherung). Ist dafür etwas erworben worden (hier wohl der Bestattungsvorvertrag), ist der für den Ursprungsgläubiger (die Bank) pfändbar.
Ist natürlich ohne Einsicht (und ohne Betreuer) für die Bank aufwendig. Kredit kündigen, Vollstreckungsbescheid erlangen, Vermögensauskunft erzwingen (mit Gerichtsvollzieher), evtl noch mit Strafanzeige nach § 156 StGB, und dann irgendwann das Bestattungsguthaben pfänden. Bis dahin haben Anwälte und Inkasso gut daran verdient. Was die Schuldsumme entsprechend erhöht. Mit Betreuer ist das einfacher. Der kündigt den Bestattungsvertrag, zahlt das, was herauskommt an die Bank zurück und erreicht bei Handlungsgeschick, dass die Bank auf verbleibenden Rest verzichtet, weil sonst nichts zu holen ist. Kann natürlich auch ein Bevollmächtigter, wenn er sich das zutraut.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
24.03.2023, 12:27 | #14 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,278
|
Eine Strafanzeige durch die Bank könnte im Sande verlaufen, in manchen Bundesländern wird bei Pflegebedürftigten von Strafe abgesehen, kommt aber auf den Staatsanwalt und ggf. auch Richter an.
Regt die Bank ne Betreuung an und der Richter erkennt jemanden, der keinen Betreuer will und braucht und sieht das ganze als Versuch einen Eingehungsbetrug durch das Betreuungsgericht zu regeln, wird der Richter der Bank die Kosten für das Verfahren auferlegen. |
26.03.2023, 13:09 | #15 | |
Gesperrt
Registriert seit: 24.10.2021
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 111
|
Zitat:
Hier zeigt sich, wie ich es schon lange sage, wenn eine zu betreuende Person kein Vermögen besitzt und sogar noch Schulden hat, wird versucht eine Betreuung möglichst zu verhindern um den Staat nicht auf der Tasche zu liegen. |
|
26.03.2023, 14:03 | #16 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,278
|
Das ist doch Unsinn
|
26.03.2023, 14:42 | #17 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
|
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
26.03.2023, 17:15 | #18 |
Gesperrt
Registriert seit: 24.10.2021
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 111
|
Hallo Imre, ich erinnere an den Aktienskandal Telekom der nach 20 Jahren immer noch nicht geregelt wurde oder den VW Abgas-Skandal. Überall wo der Staat beteiligt ist werden die Verfahren unnötig in die Länge gezogen. Einiger der Kläger leben gar nicht mehr. Nächster Skandal ist die Grundsteuer wo mancher Eigentümer statt 340€ nun über 13.000€ bezahlen sollen. Ein Einspruch hat keine zu zahlende aufschiebende Wirkung. Das ist unser Rechtsstaat. Ich könnte viele Seiten darüber schreiben. Wenn in den Betreuungsbehörden Personen sitzen die keine Ahnung haben und Richter eine verlängerte Vollmacht akzeptieren indem in dem Feld weitere Regelungen der Vollmacht, Vollmacht verlängert .... anerkannt wird, obwohl dieses Feld bei der Vollmachterstellung durchgestrichen werden muss, muss man sich schon wundern. Wenn in einem kleinen Gerichtsbezirk innerhalb von 3 Jahren 4 Betreuungsrichter nicht mehr da sind, gibt das auch zu denken. In einigen Betreuungsgerichten werden junge Richter benannt die sich erst einmal profilieren sollen und nicht viel Unheil anrichten können. Geändert von WolfgangW (26.03.2023 um 17:50 Uhr) |
26.03.2023, 17:38 | #19 |
Gesperrt
Registriert seit: 24.10.2021
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 111
|
Das ist kein Unsinn. Wenn eine Betreuung mit einem Juristen eingerichtet wird trotz Vollmacht und Alleinerbe und einziger Angehöriger dann ist dieses Verfahren schon fragwürdig. Ich habe die bis jetzt entstandenen Kosten hochgerechnet. Dies betragen bist jetzt über 50.000€. Viele haben die finanziellen Mittel gar nicht und geben klein bei. Das ist Fakt. Es gibt auch keine Statistik über unangebrachte Betreuungen. Auch wenn es diese geben würde, wird diese niemals veröffentlicht um den sozialen Frieden nicht zu gefährden. |
26.03.2023, 17:38 | #20 | |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
|
Zitat:
Nun, ich bin der beste Beweis für eine Widerlegung deiner Ausführungen: Meine Betreuung besteht (mit meiner Zustimmung!!) seit 2003. Zu diesem Zeitpunkt stand ich OHNE jegliches Geld, mit Wohnungskündigung wegen 3er nicht bezahlter Mieten und schwer erkrankt, da. Es wurde binnen kürzester Zeit eine Betreuerin eingesetzt für sehr viele Bereiche (u.a. auch Vermögenssorge natürlich). Ich bin zwar immer noch krank und inzwischen deshalb auch auf Dauer berentet, aber weisst du was? Ich liege (unfreiwillig) dem Staat sowas von "auf der Tasche", da machste dir keine Vorstellung von! Soviel zu deiner These! |
|
Lesezeichen |
|
|