Dies ist ein Beitrag zum Thema Verzweifelt, Schweigepflicht im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
bin froh auf dieses Forum gegoogelt zu sein, da ich dringend Rat brauche.
Ich bin 8 Jahre mit einer ...
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30.01.2009, 17:22 | #1 |
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Ort: Hohenstein
Beiträge: 4
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Verzweifelt, Schweigepflicht
Hallo,
bin froh auf dieses Forum gegoogelt zu sein, da ich dringend Rat brauche. Ich bin 8 Jahre mit einer psychisch schwer kranken Frau (katatone Schizzophrenie) verheiratet. Nachdem ein zusammenleben immer belastender wurde und sie ein halbes Jahr in der Psychiatrie verbracht hat, ist sie vor 3 Monaten von einem Tag auf den anderen zu ihrer Schwester gezogen. Zuerst war sie auf Anregung der Schwester in einer Psychiatrie in der Nähe des Wohnortes der Schwester (anderes Bundesland). Diese Psychiatrie empfahl meiner Frau in ein Betreutes Wohnen in der Mitte zwischen unsere Wohnorte zu ziehen, da meine Frau nicht Entscheidungsfähig ist und der Familieneinfluß, sowohl von mir als auch der Schwester, für meine Frau negativ sei und zu einer Verstärkung Ihrer Krankheitssymptome führt. Nachdem meine Frau in die heimatnahe Psychiatrie verlegt wurde, (die am liebsten der Schwester Kontaktverbot erteilt hätten), kam meine Frau wieder in unsere gemeinsame Wohnung. Ihre Schwester setzte dann jedoch alle Hebel in Bewegung, rief täglich bei uns an, setzte sich mit dem Gesundheitsamt und Tagesstätte meiner Frau in Verbindung, macht mich dort schlecht, Mobbing.... Nach einem Besuchswochenende an dem meine Frau zu Ihrer Schwester fuhr, teilte mir der Ehemann der Schwester mit, dass meine Frau sie angefleht hätte, dass sie nicht mehr zu mir zurückkehren möchte. Sie ist dann bei ihrer Schwester geblieben. Es wurde dann eine gesetzliche Betreuung von der Schwester angeregt. Danach ging die Schwester mit meiner Frau in eine noch andere Psychiatrie ihres Nachbarortes. Dort bekam ich Kontaktverbot, mit der Begründung, dass meine Frau keinen Kontakt wünscht. Ich habe dann der Betreuungsstelle geschrieben, dass ich eine neutrale gesetzliche Betreuung und einen Verfahrenspfleger empfehle, da meine Frau nicht entscheidungsfähig ist und von ihrer Schwester und Schwager stark unter Druck gesetzt wird. Eine Betreuung ist jetzt eingerichtet und wird von einem Verein ausgeführt. Seitdem werde ich total blockiert, bekomme unter Hinweis der Schweigepflicht weder vom Amtsgericht noch vom betreuungsverein Auskunft, weiß weder wofür die Betreuung gilt, wer der Rechtspfleger ist, oder ob einer bestellt wurde. Dass es eine Betreuung gibt, habe ich auch nur so am Rande erfahren. Bekomme Schreiben vom Amt für Grundsicherung und Rechtsanwalt über Unterhaltsansprüche. Jetzt zu meiner Frage? Was sind meine Rechte, muß ich das alles so hinnehmen. Wo bekomme ich Unterstützung? Infos. Bin ich bereits im Scheidungsjahr? Keiner von uns hat bis jetzt die Scheidung eingereicht. Weiß nicht was ich machen soll. Sorry für den langen Post. Hubertus Geändert von Hubertus (01.02.2009 um 18:24 Uhr) |
31.01.2009, 19:49 | #2 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 52
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Verzweifelt, Schweigepflicht
Hallo Hubertus,
ja es stimmt, das Angehörige, von jemand der unter Betreuung steht, keinerlei Auskünfte bekommt. Hier hättest Du eine Einschränkung seitens des Gerichtes in der Gesundheitsvorsorge Dir eintragen lassen müssen. Hier hast Du leider nur meiner Meinung nach noch eine Möglichkeit. sehr schnell einen Rechtsanwalt, der Familien und Sozialrechts kundig ist auf zu suchen. Sollten sich bei Euch finanzielle Gründe, an die so hinterhältigen Vorgehensweise der Schwester u. Schwager bindend sein, dann möglich schnell zum Anwalt. Falls Du arbeitslos oder Grundsicherung bekommst, dann kannst Du Dir einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht holen. Personalausweis und Einkmmensbelege mit nehmen, auch die Unterlagen sofern sie in Deinen Händen sind wegen der Betreuung Deiner Frau. Viel Glück |
01.02.2009, 18:29 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 30.01.2009
Ort: Hohenstein
Beiträge: 4
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Hallo Tanzmaus,
vielen Dank für deine Antwort, hier noch ein paar Details. Ich zahle meiner Frau seit Nov 2008 200.- € auf freiwilliger Basis. Vom Sozialamt bekommt meine Frau seit Nov 2008 148,33.- € Hife zum Lebensunterhalt. Das Sozialamt will Unterhalt von mir ab dem 20.01.09 in Anspruch nehmen. Die Unterhaltsansprüche von meiner Frau sind also auf den Sozialhilfeträger übergangen. Bei dem Schreiben des Sozialamtes meiner Frau steht Fett oben Rechtswahrungsanzeige und Auskunftsersuchen nach §§ 94 Abs.4 und 117 Abs.1 sozialgesetzbuch XII (SGB XII) dann die Frist zum 17.02.2009 In dem Schreiben des RA steht, dass er meine Frau vertritt und mir mitteilt, dass Bedürftigkeit ausser Frage steht und ich nach § 1360a BGB zum Unterhalt verpflichtet bin. Ab dem 01.02.09 wird unter Vorbehalt der Änderung 1200,- € gefordert, ausgehend von einem Phantasyeinkommen von 2.800. Wie soll das gehen?, bei meinem Einkommen von ca 2000.- €. Na gut habe noch ca 180.- € Mieteinnahmen. Zahle aber schon allein ca 340.- € Umlagen für die 3 Wohnungen. Habe schon mal vorsorglich telefonisch Fristverlängerung bis Ende Februar bei der Sekräterin des RA beantragt, da der Sachbearbeiter nicht erreichbar war. Meine gesammten Unterlagen sind ausserdem beim Finanzberater. Wie gesagt, hat meine Frau hat keine Ausbildung, 2 1/2 Jahre in einer Rehawerkstatt gearbeitet und ab und zu in der Massagepraxis der Schwester ausgeholfen. Ich habe bedenken, dass sie dort nicht frei entscheiden kann, was sie möchte, da es in der Natur Ihrer Krankheit liegt, dass sie Ihr Fähnchen in den Wind hängt, darüberhinaus wirkt sie auch auf mich unaufrichtig, ausserdem ist da auch noch der Schwager und zwei erwachsene Kinder, es steht also 4:1. Werde nicht Informiert und blockiert. Bedenken habe ich auch, dass meine Frau in der Vergangenheit in der Massage- und Yogapraxis und Haushalt der Schwester ausgeholfen hat, was ich immer zu begrenzen versucht habe. Die Psychiatrie hat ein betreutes Wohnen sowohl Heimatfern von mir, als auch von der Schwester empfohlen. Mit dem Verein, der die Bertreuung hat und dem Amtsgericht habe ich mehrmals telefonisch und schriftlich Kontakt aufgenommen, bin aber immer mit dem Verweis auf die Schweigepflicht total abgeblitzt. Bekomme weder mitgeteilt seit wann und wofür Betreuung eingerichtet ist. Die Sache ist echt kompliziert. Wie soll ich einen RA bezahlen, komme finanziell gerade mal so um die Runden? Bin ich ein Leben lang in der Pflicht? Was passiert mit den unverkäuflichen Immobilien (feucht, mitten im Wald, vegetarische Lebensgemeinschaft), (Kaufdatum 2007, Zinsbindung = 10 Jahre)? 2 Wohnungen (ca 45 qm), von denen ich eine bewohne, sind in dem Haus, d.h. in der Wohngemeinschaft in der ich lebe. Die andere Wohnung (33 qm) ist verkäuflich und vermietet, soll aber zur Alterversorgung dienen. Wer zahlt den RA meiner Frau und die Hypothek, wenn ich soviel Unterhalt (3/7) vom Einkommen zahle? Weiß echt nicht mehr weiter und habe Angst, dass wenn ich nicht in der Lage bin zeitig zu reagieren, Forderungen gegenüber stehe, die ich nicht mehr bewältigen, vielmehr gesagt nicht zahlen kann und die Sache dann aus dem Ruder läuft. Zu einer Angehörigen Gruppe psychisch Kranker, habe ich schon Kontakt aufgenommen. Eine Eheberatungsstelle der Diakonie suche ich regelmäßig auf, hilft aber nur bedingt, hab halt wenigstens einen Ansprechartner. Bei einem Beratungsgespräch bei unserem RA war ich im Dezember. Hat gesagt, dass erst Unterhalt gezahlt werden muß, wenn dieser gefordert wird und dass die Richter es unterschiedlich bewerten (Einzelfallentscheidung), ob die Eigentumswohnungen als Altersvorsorge herhalten können. Wenn der Sozialhifeträger auf mich zukommt, soll ich alles angeben, aber sofort Widerspruch einlegen. 1000.- € müssen mir verbleiben. Mit jeder Tilgung haben die Wohnungen mehr Wert, deshalb schnell verkaufen. Den Wert der Wohnung an mich übertragen. Dann hat er noch was über den Zugewinn gesagt, was aber erst mit dem Tag der Zustellung der Scheidung relevant wird. Weiß halt nicht, ob von ihr, oder der Familie eine Scheidung geplant ist, denke aber schon. Da meine Frau aus Indien kommt und die Ehe auch dort geschlosen wurde, kann es sein, dass nach indischem Recht nach einer Scheidung die Ehe noch nicht vollends geschieden ist und man noch eine hinkende Ehe anhängig hat. Sieht so aus, dass ich um den RA nicht herumkomme. Hätte lieber alles einvernehmlich geklärt. Sorry für den langen Post HG Hubertus |
02.02.2009, 14:42 | #4 |
Gast
Beiträge: n/a
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Ich muss mich mal hier einklinken und die Form der Beitrage anmahnen: hier kann und darf keine Einzelfallberatung gegeben werden. Dies wurde auch schon hinreichend geschrieben.
Ich weiß, wie schwer es ist ein persönliches Problem zu schildern und die eigenen Betroffenheit möglichst außen vor zu lassen. Es ist auch durchaus erwünscht, die eigene Betroffenheit zu thematisieren. Doch eine Rechtsberatung, was wie in dem einen Fall getan werden muss oder hätte getan werden müssen - geht nicht und bitte es dringend zu beachten, ansonsten müssen solche Beiträge moderiert, allso geändert oder gar gelöscht werden. Wenn es um eine Nachfrage geht, was zu tun sei, dann bitte es allegemein zu formulieren: Gesetzt den Fall, dass.... - wenn ein Mann M verheiratet ist mit einer Frau F und folgendes Problem hat oder haben könnte, wie wäre dann zu verfahren.... oder so ähnlich. Das mag für manchen, der juristisch nicht erfahren ist, kleinkrämerisch wirken. Diese Unterscheidung ist aber keinesfalls kleinkrämerisch, sondern existentiell. Sollte hier der nachhaltige Eindruck entstehen, hier würde verbindliche Beratung gegeben, kann das Forum geschlossen werden und damit wäre niemandem geholfen. Allso bitte. besten Gruß Heinz |
02.02.2009, 15:12 | #5 |
Gesperrt
Registriert seit: 30.01.2009
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Beiträge: 4
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Verzweifelt Betreuung
Hallo Heinz,
Danke für Deine Anmahnung. Werde mich in Zukunft daran halten. Gruß Hubertus |
02.02.2009, 21:21 | #6 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 52
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Verzweifelt, Schweigepflicht
Hallo Hubertus,
geh zum Amtsgericht und nimm, die Unterlagen mit, auch Deine Leistungan das Sozialamt und Pass nicht vergessen. Erkläre Dem Rechtspfleger deine Sache und bitte um Ausstellung eines Beratungsscheins. Damit dann zu einem RA, der sich in Familienrecht und Sozialrecht auskennt. Denn die Sache ist verzwickt und da kann Dir von aussen keiner einen Rat geben, der Gesetzeskonform wäre, da sind wir ja Laien. Hier brauchst Du einen RA der die Geschichte von Beginn an aufdröselt und Dich berät, der auch Akteneinsicht beim Gegner einholen kann. Lass weiter von Dir hören, wie es Dir ergeht und wie die Geschichte weiter geht, nur daraus können andere User etwas hinzu lernen. Habe bitte Verständnis dafür, dass man Dir hier nicht weiter helfen kann, aber evtl. Denkanstösse geben kann. LG Tanzmaus |
03.02.2009, 15:15 | #7 |
Gesperrt
Registriert seit: 30.01.2009
Ort: Hohenstein
Beiträge: 4
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Verzweifelt Betreuung
Hallo Tanzmaus,
Super, danke für den Tip. Geh gleich mal zum AG. Gruß Hemangaji |
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angehörige, psychiatrie, scheidung, schweigepflicht, unterhalt, unterhaltspflicht, vereinsbetreuer |
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