Dies ist ein Beitrag zum Thema Treuhandkonto für Bestattung vom Betreuer anlegen lassen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo.
Ich bin hier neu, weil ich der Sohn eines betreuten Vaters bin.
Mein Vater hat einen Berufsbetreuer, weil er ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 12.04.2023
Beiträge: 28
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Hallo.
Ich bin hier neu, weil ich der Sohn eines betreuten Vaters bin. Mein Vater hat einen Berufsbetreuer, weil er seine Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln kann. Ich habe die Betreuung selbst angeregt, und wollte das nicht selbst machen. Bevor er den Betreuer bekam, wollte er beim Bestatter ein Treuhandhandkonto anlegen lassen. Leider kam er vorher wegen eines Beckenbruchs ins Krankenhaus und von da aus in die Kurzzeitpflege ins Heim. Er ist zudem dement, wird wohl auch nicht mehr in seine Wohnung zurück kehren können. Der Betreuer meinte er könne ein Treuhandkonto anlegen lassen, ich soll beim Bestatter einen Kostenvoranschlag einholen. Dieses habe ich gemacht. Obwohl mein Vater genug Geld (150000,-) hat, meint der Betreuer plötzlich er müsse vom Betreuungsgericht einen Beschluss darüber haben, es wäre ja doch eine Menge Geld. (ca. 9000,- Euro), die er nicht einfach so auf das Treuhandkonto überweisen kann. Ich würde gerne wissen, ob der Betreuer eine Genehmigung/Beschluss vom Gericht braucht, und ob ein Betreuer überhaupt ein Treuhandkonto für eine Bestattung anlegen kann. Lieben Dank. |
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#2 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,656
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Hallo, dieses Geld auf dem Treuhandkonto entspricht nicht der normalen, durch die gesetzliche Einlagensicherung abgesicherte Geldanlage (§§ 1841, 1842 BGB, früher als „mündelsicher“ bezeichnet“). Andere Geldanlagen sind möglich, müssen aber zuvor gerichtlich gehehmigt werden (§ 1848 BGB). Da der Wunsch des Betreuten (auch früher geäußert) die oberste Maxime ist, sollten Sie ggü dem Gericht (Rechtspfleger) als Zeuge bestätigen, dass das Ganze ausdrücklich vom Vater gewünscht war.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 12.04.2023
Beiträge: 28
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Hallo.
Danke für die Antwort. Wie befürchtet verstehe ich sie nicht, weil zuviel Fachlatein. Mein Vater hat mir mündlich gesagt, dass er dieses Treuhandkonto beim Bestatter anlegen wollte um mich zu entlasten, hat es aber nicht mehr geschafft. Kann der Betreuer jetzt ohne weiteres die 9000 Euro von seinem Girokonto dorthin überweisen, oder nicht? Bitte eine ganz einfache Antwort. Ich bin ein bisschen blöd. Danke |
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#4 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
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Nein.
Er braucht dafür eine gerichtliche Genehmigung.
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 165
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Soweit ich weiß braucht man keine Genehmigung, sofern das Geld vom Girokonto genommen wird, so konnte ich Anfang 2022
2 Verträge abschließen. Falls sich das geändert haben sollte, bitte ich um eine Quellenangabe. Vielen Dank!
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Mimmi aus Baden-Württemberg |
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#6 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
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Siehe #2
Das Abheben vom Girokonto ist weiterhin genehmigungsfrei
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#7 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,656
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Ich habs so einfach erklärt wie möglich. Und Mimmi: bitte den armen Mann nicht noch mehr verwirren. Es geht nichts ums Abheben, sondern ums Anlegen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#8 |
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Gesperrt
Registriert seit: 12.04.2023
Beiträge: 28
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Der arme Mann, lach.
Es geht tatsächlich nicht ums Abheben. Abgehoben wird da gar nichts. Es werden aktuell nur seine Rechnungen online überweisen. Es geht nur um die Überweisung vom Girokonto auf das Treuhandkonto des Bestatters für seine Beerdigung ohne Genehmigung bzw. Beschluss vom Gericht. Der Kostenvoranschlag liegt vor. Jetzt habe ich mal "ja", mal "nein" gelesen. Der "arme Mann" muss wohl doch mal bei Gericht anrufen. Wer das jetzt ganz 100% weiß, der melde sich gerne. Danke euch. |
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#9 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,656
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Ja, der arme Mann. Der leider nicht richtig lesen kann. Die verschiedenen Antworten widersprechen sich doch gar nicht. Das habe ich meinem letzten Post doch klargestellt.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#10 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,627
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Moin moin
Noch mal ganz in einfach: Für die Anlage des Geldes in einem Treuhandkonto bei einem Bestatter wird eine gerichtliche Genehmigung benötigt. Der Betreuer darf das nicht einfach so. Falls Du beim Gericht nachfragen willst, wünsche ich viel Glück. Dort sitzen die absoluten Fachleute für Juristenlatein. Aber es gibt auch Menschen dort, die ein Einsehen mit Nicht-Juristen haben und die können auch Fremdsprachen (also normales Deutsch...) Berichte mal... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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