Dies ist ein Beitrag zum Thema Dauer Gerichtsurteil Wohnungskündigung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von LaGrange
Mein Vater braucht 24 Stunden jemand in der Nähe.
Pflegedienst hat nicht funktioniert.
Aus 2 Pflegediensten ...
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#31 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
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Zitat:
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#32 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,720
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#33 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,627
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Moin moin
Zitat:
Derart beknackte Situationen sind durchaus möglich: Der Betreute ist Vorerbe für mehrere Häuser, die so gut wie nichts abwerfen und lebt von Sozialhilfe. Er darf die Hütten nicht verkaufen, auch wenn die Nacherben dies wünschten und selber verkaufen wollten. Begründung: Das Gericht hat befunden, dass er theoretisch selber noch Kinder in die Welt setzen könnte, die gegenüber den bisherigen Nacherben noch vorrangig wären. So lange das der Fall ist, darf nicht verkauft werden. Er müßte schon seine Kronjuwelen abwerfen, um verkaufen zu können. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#34 |
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Gesperrt
Registriert seit: 12.04.2023
Beiträge: 28
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Moin.
Findest du, dass man das miteinander vergleichen kann? Mein Vater ist ein alter, dementer Mann, der absolut nicht mehr alleine leben kann und völlig verwirrt ist. Es heißt ja auch Vermögenssorge. Das hat nichts mit Sorge zu tun. Der Betreuer hätte mehr Beweise vorlegen können. Deshalb ja mein Verdacht der Hinhaltetaktik. Warum? Na sichi, könnte der Mann mit den Häusern noch Kinder in die Welt setzen. Männer können das bis zum Tod, meistens. Ach, und hier lebt der Betreute vom Sozialamt. Dann kann es dem ja auch egal sein, ist ja nicht sein Vermögen, Normalerweise will man in D Staatsschmarotzer gerne los werden. Aber du weißt ja...er könnte Kinder noch in die Welt setzen.
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#35 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,627
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Moin moin
Geh mal davon aus, dass auch mein Betreuter nicht gerne vom Sozialamt lebt und seine Hütten liebend gerne verkaufen würde um vom Sozi wegzukommen. Was heißt "man in D" oder wer ist das? Die schlimmsten Staatsschmarotzer fliegen mit Porsche und Propeller auf Sylt ein. Will "man" die auch los werden? MfG Imre
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#36 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Darf ich mich kurz einmischen?
Ich denke nicht, dass wir hier in diesem Thread zu einer Lösung des geschilderten Problems kommen werden. Am besten wird eine schriftliche Eingabe an das zuständige Betreuungsgericht gemacht, meinetwegen auch täglich. Der zuständige Rechtspfleger wird sich der Sache annehmen (müssen). Man bedenke bitte auch, dass jede Entscheidung grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung ist. Das bedeutet, dass die Angelegenheit zunächst unabhängig von den Entscheidungen in anderen Fällen zu prüfen und zu werten ist. Beachtet aber bitte auch, dass - sollte eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Erwägung gezogen werden - der Rechtspfleger in seiner Entscheidung frei ist und keine Vorgaben seines Behördenleiters erhält. Sollte mit der getroffenen Entscheidung seitens der Beteiligten kein Einverständnis bestehen, möge man die Einlegung eines Rechtsmittels überdenken. Wenn man mit der Arbeit des Betreuers nicht einverstanden ist, kann diesbezüglich ebenso eine schriftliche Eingabe an das Betreuungsgericht und auch an die zuständige Betreuungsstelle gemacht werden. Damit das hier nicht über's Wochenende eskaliert und Vorwürfe hin- und hergeworfen werden, werde ich dieses Thema vorerst schließen. Sollte es Neuigkeiten geben, die man in diesem Thema gerne sachlich und vorhaltungsfrei mit anderen Usern dieses Forums teilen möchte, bitte ich, mir (oder einem der anderen Moderatoren) eine Nachricht zu schicken.
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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#37 |
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Gesperrt
Registriert seit: 12.04.2023
Beiträge: 28
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Hallo.
Eine Wohnungskündigung ist immer noch nicht in Sicht. Mittlerweile habe ich keinen Kontakt mehr zum Betreur. Das Gericht sagt auch nichts. Es ist eine Farce. Jeder Hans und Franz darf eine Betreuung für Jemanden anregen, und dieser Jemand bekommt sie auch ratzfatz, wenn er keine Stellungsnahme dazu abgibt, oder "Pech" hat. Aber die Beweisführung und Beschluss, dass ein dementer, gehbehinderter Mensch nicht mehr in seiner Wohnung leben kann dauert Ewigkeiten, und das Geld wird zum Fenster raus geworfen. Es ist und bleibt ein Fall für den Anwalt. Und bitte hört mir auf, dass hier alles gerecht abläuft, nur weil Gericht drauf steht. Ich kann nur jedem sagen: Wenn eure Familienverhältnisse gut sind, seht zu, dass einer die Betreungsvollmacht/ Vorsorgevollmacht bekommt, damit kein außenstehender Berufsbetreuer eingesetzt werden muss. Denen ist euer Geld wurscht, die verdienen an ihren "Schützlingen". Geändert von LaGrange (06.07.2023 um 08:48 Uhr) |
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#38 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,656
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Mannometer. Ich bin gerade an den Threadanfang gegangen. Das war der 3.6., also vor 1 Monat. Vermutlich war der Dauerpflegeplatz am 1.6.? Und wenn der Betreuer schon 3 Tage später den Veaufsantrag gestellt hat, war das doch rasend schnell. Der Rechtspfleger muss anhören (zumindest einen persönlichen Eindruck bekommen), ggf einen Verfahrenspfleger bestellen. Dann muss der Grundstückswert geschätzt werden, das geht auch nicht von einem Tag auf den anderen. Und dann muss nach einem Kaufinteressenten gesucht werden. Dann muss ein Notar den Kaufvertrag beurkunden und ein Antrag auf Grundbuchänderung gestellt werden. Vorher muss das Finanzamt noch den Eingang der Grunderwerbssteuer bestätigen. Wenn alles glatt geht, 6 Monate. Also was soll das Gemecker? Und nicht zu vergessen: wir haben Fachkräftemangel - und Urlaubszeit.
Nachtrag: ich sehe gerade, es geht nicht um einen Hausverkauf, sondern die Kündigung einer Mietwohnung. Da fällt natürlich einiges vom Vorgenannten weg, aber Anhörung, Verfahrenspfleger sind auf jeden Fall nötig. Allerdings: wir sind immer noch in einer 1-Monatsfrist. In solchen Fällen wäre wohl - siehe letzte Bemerkung oben - eher von 3 Monaten als „normal“ auszugehen. Zur Info: Rechtspfleger sind für 800 bis 1000 Betreute zuständig. Und Wohnungskündigungen fallen nicht unter „brandeilig“. Warum auch?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (06.07.2023 um 11:54 Uhr) |
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#39 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 12.04.2023
Beiträge: 28
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Zitat:
Weil das Vermögen meines Vaters schrumpft und schrumpft und schrumpft..... Ist egal, nicht wahr? Ist ja nicht dein Vermögen. Er hat seit Ende April einen Dauerpflegeplatz. Sieht so aus als würde seinen Heimanteil bald das Sozialamt bezahlen müssen. Und die Wohnung gleich mit, da er sie wohl noch bis zum St.Nimmerleinstag hat. |
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#40 |
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Gesperrt
Registriert seit: 12.04.2023
Beiträge: 28
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Ihr habt aber auch immer eine Ausrede.
Fachkräftemangel, jetzt ist es bei uns seit gestern Ferienzeit, damals war es Corona. Ich nenne es Ignoranz, Faulheit, Gleichgültigkeit, Lügen, Manipulation. Auf Gerichte gebe ich nichts mehr. Gerechtigkeit ist etwas anderes. |
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