Dies ist ein Beitrag zum Thema Dauer Gerichtsurteil Wohnungskündigung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag.
Mein dementer Vater hat einen Berufsbetreuer, weil er seine Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln kann.
Er hat jetzt ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
![]() |
#1 |
Gesperrt
Registriert seit: 12.04.2023
Beiträge: 28
|
![]()
Guten Tag.
Mein dementer Vater hat einen Berufsbetreuer, weil er seine Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln kann. Er hat jetzt einen festen Heimplatz bekommen. Sein Betreuer hat einen Antrag bei Gericht gestellt um die Wohnung meines Vaters kündigen zu können, denn er zahlt tatsächlich gerade für Heim und Wohnung. Der Wille meines dementen Vaters wurde auch ermittelt, und er will nicht zurück in die Wohnung. Wie lange kann so eine Gerichtsentscheidung dauern? Wie ist da eure Erfahrung? |
![]() |
![]() |
#2 |
Stammgast
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 834
|
![]()
Es handelt sich um einen Beschluss, nicht um ein Urteil.
Aber pauschal kann man nicht sagen, wie lange es dauert, weil es auf den Einzelfall ankommt. Also Arbeitsbelastung im Gericht spielt eine Rolle, dann noch, wie schnell der Verfahrenspfleger antwortet, ob der Sachverhalt klar ist und ob der Betreuer alles vollständig mitgeteilt hat, um nur ein paar Beispiele genannt zu haben. |
![]() |
![]() |
#3 |
Gesperrt
Registriert seit: 12.04.2023
Beiträge: 28
|
![]()
Danke.
.....ja aber könnte es zum Beispiel ein Jahr dauern? Ist so ein Zeitraum möglich? Ich weiß, dass kein Facharztgutachten eingereicht wurde, und sein Pflegegrad wurde bis jetzt auch noch nicht erhöht, nur beantragt. Ich unterstelle diesem Betreuer nach wie vor, dass er seine Arbeit nicht richtig macht und Hinhaltetaktik betreibt. |
![]() |
![]() |
#4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.07.2020
Ort: NRW
Beiträge: 224
|
![]()
Von acht Wochen bis neun Monaten hatte ich schon alles dabei
|
![]() |
![]() |
#5 |
Gesperrt
Registriert seit: 12.04.2023
Beiträge: 28
|
![]() Gut zu wissen. Was wurde denn alles eingereicht, dass es nur Monate gedauert hat? ![]() Der SB beim Gericht hat mir gesagt es würde beim Antrag noch etwas fehlen, und dass die Frist bald rum wäre. Betreuer sagt, dass nichts fehlt. Lügen wohl auch noch ![]() |
![]() |
![]() |
#6 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,380
|
![]()
Moin moin
Na, na, na, der Betreuer muss doch nicht gleich lügen. Er kann durchaus korrekt geantwortet und alles eingereicht haben, was von seiner Seite her notwendig ist. Wenn das Gericht z.B. noch auf die Stellungnahme des Verfahrenspflegers wartet, dann ist auch diese Angabe korrekt, aber es ist nicht dem Betreuer vorzuwerfen. Es kann genauso auch sein, dass der Betreute vom Gericht ein Schreiben erhalten hat und ihm damit die Möglichkeit der Anhörung eingeräumt wurde (das ist sogar Vorschrift, selbst wenn der Betreute im Koma liegt). Dann hat er eine Frist von z.B. zwei Wochen, sich zu äußern, wenn er möchte. Auch das kann die Frist darstellen, von der der SB des Gerichts gesprochen hat. Gerichtes Mühlen mahlen langsam, aber sie mahlen. Stell Dir vor, Du wärest der Betreute und Deine Bude würde gekündigt oder gar verkauft und Du würdest nichts davon mitkriegen, nicht gefragt werden und hinterher nur vor den Konsequenzen stehen. Da ist Dir so ein Kontroll- und Sicherungsverfahren garantiert wichtig. Schimpfe also nicht gleich auf irgendwen, wenn Du nicht weißt, wie etwas funktioniert. Es fällt nur auf Dich selber zurück. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
![]() |
![]() |
#7 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,125
|
![]()
Von hier aus kann keiner in die Gerichtsakten schauen und nachsehen, wer denn nun Recht hat. Aber ein Jahr darf so ein Antrag auf keinen Fall dauern und das ist dann eine Grenze, wo ich in jedem Fall einen Schadensersatzanspruch als gegeben ansehen würde. Entweder gegen das Land, wenn das Gericht die Schuld trägt, oder eben gegen den Berufsbetreuer, wenn sich herausstellen sollte dass er notwendige Unterlagen über einen so langen Zeitraum nicht eingereicht hat.
Jetzt mal angenommen, es fehlen wirklich irgendwelche Unterlagen, verstehe ich aber auch den Rechtspfleger nicht der so einen Antrag dann über Jahre laufen lässt. Da hätte dann spätestens nach einem halben Jahr der Ablehnungsbescheid kommen müssen zusammen mit der Aufforderung an den Betreuer, den Betreuten sofort wieder in die eigene Wohnung zu verfrachten (oder den Betreuer auszutauschen, wenn er sich weigern sollte). So eine Hängepartie auf dem Rücken des Betreuten ist eigentlich ein Unding. |
![]() |
![]() |
#8 | |
Gesperrt
Registriert seit: 12.04.2023
Beiträge: 28
|
![]() Zitat:
Was soll das? Mein Vater will mit der Fernbedienung des TV telefonieren, so dement ist er. Was soll da rum kommen ihn zu fragen. Davon mal abgesehen hat der Betreuer schon genug wirre Sachen gemacht, die danach schreien ihn zur Rechenschaft zu ziehen. |
|
![]() |
![]() |
#9 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,125
|
![]()
Die Anhörung dient nicht nur dazu "den Betreuten zu fragen", sondern auch dazu dem Richter überhaupt einen persönlichen Eindruck vom Betreuten zu verschaffen, also wie es ihm im Alltag geht und ob er wirklich so geistig verwirrt ist wie der Betreuer behauptet. Schreiben kann man nämlich viel, ein persönlicher Eindruck ist gerade wenn es um so persönliche Angelegenheiten wie den Umzug in ein Heim geht viel mehr wert.
Das Verhalten des Betreuers kennen wir hier nicht, folglich kann sich hier auch niemand dazu äußern. |
![]() |
![]() |
#10 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,380
|
![]()
Moin moin LaGrange
Zitat:
Lies Dir das hier noch mal durch: Stell Dir vor, Du wärest der Betreute und Deine Bude würde gekündigt oder gar verkauft und Du würdest nichts davon mitkriegen, nicht gefragt werden und hinterher nur vor den Konsequenzen stehen. Da ist Dir so ein Kontroll- und Sicherungsverfahren garantiert wichtig. Und Pichilemu hat auch recht: Das Gericht soll sich auch selber einen persönlichen Eindruck von den Betreuten machen, es ist verpflichtet die Betreuten zu Wort kommen zu lassen. Wenn die Betreuten nichts mehr peilen, dann ist das so. Aber auch davon soll sich das Gericht ein Bild machen. Und wenn für das Gericht die Erkenntnis rumkommt, dass Dein Vater mit der TV-Fernbedienung telefoniert, so ist das auch etwas, womit das Gericht den Betreuten einzuschätzen lernt. Es geht dem Gericht sicherlich nicht um das, was DU meinst, das es nötig oder unnötig wäre. Du tust damit nur Deine Meinung kund. Mehr nicht. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
![]() |
![]() |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|