Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer begleicht zweiten nicht erforderlichen Nachsendeauftrag von Konto Betreuten im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Es wird wohl niemand wegen ein paar Euro eine Versicherung in Anspruch nehmen...
Aber, dass ein Rechtsanwalt so handelt, ist ...
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#11 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,714
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Es wird wohl niemand wegen ein paar Euro eine Versicherung in Anspruch nehmen...
Aber, dass ein Rechtsanwalt so handelt, ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. In der freiwilligen Gerichtsbarkeit, also alles, was in den Bereich Betreuung und Unterbringung fällt, kann jemand mit Einwilligungsvorbehalt einen Anwalt mandatieren. Da aber eine Klage gegen den Betreuer Zivilrecht wäre, ist das nicht möglich, da müsste erst das Betreuungsgericht tätig werden (Betreuerwechsel). Und dann kann der neue Betreuer einen Anwalt beauftragen. |
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#12 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,992
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@Betreutmick
Bevor du dir hier Gedanken dazu machst wie du einen Anwalt für eine Klage beauftragen kannst solltest du erst einmal deinen Betreuer darauf hinweisen, das er die Kosten des Nachsendeauftrages aus seiner Vergütung zu tragen hat und diese nicht von deinem Konto zu zahlen sind. Falls er sie dir nicht erstattet hast du natürlich die Möglichkeit dich an das Betreuungsgericht zu wenden mit einer Schilderung des Sachverhaltes. Dieses wird dann das weitere mit dem Betreuer klären und ihn zu einer Erklärung auffordern. Zu den Kosten siehe hier: https://www.reguvis.de/xaver/btrecht..._1687165671524 Ich würde hier auch erst einmal keinen Vorsatz unterstellen, denn die Verteilung der Kosten im Betreuungsverfahren sind nicht immer ganz einleuchtend. Aber hör dir einfach mal an was er dazu sagt.
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#13 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.05.2023
Beiträge: 51
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Auf das Urteil bin ich auch gestoßen und habe es mir durchgelesen.
Ich habe meinen Beteuer nun schon zweimal versucht in dessen Kanzlei zu erreichen, wurde jedoch von dessen "Damen" vertröstet, da er angeblich außer Haus sein soll. Daher erbat ich nun einen Rückruf durch ihn, des Weiteren habe ich ihn bereits am Wochenende per WhatsApp auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht, sodass er weiß worum es geht. Ich hoffe nun natürlich das er sich zur Klärung telefonisch bei mir meldet. Ich wäre sonst eventuell geneigt anzunehmen, dass er an einer sachlichen Klärung nicht interessiert ist und dann das Betreuungsgericht diesbezüglich involvieren würde. Natürlich lasse ich ihm die Möglichkeit sich zu rechtfertigen und die Kosten vollumfänglich zu ersetzen, ich will ja keinen Streit vom Zaun brechen, wenns nicht unbedingt sein muss, immerhin ist er mein Betreuer und mit dem möchte man nicht unbedingt im Zwist leben. |
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#14 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,992
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Zitat:
Naja ein bißchen Geduld wäre ja schon sinnvoll, es ist ja gerade mal Montag morgens.
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#15 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.05.2023
Beiträge: 51
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Ich würde Geduld aufbringen, aber die Rückstände müssen ja beglichen werden und dafür habe ich nicht unendlich viel Zeit. Mir wurde eine Frist gesetzt, bis zu der die Zahlungen eingegangen sein müssen und anderenfalls mit einem Inkassoverfahren gedroht, durch das weitere Kosten entstehen. Dies sitzt mir im Nacken und deswegen ist meine Geduld ein wenig eingeschränkt. Ich habe keine Lust auf Schulden aufgrund dieser unzulässigen Zahlung des Nachsendeauftrags.
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#16 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,853
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Hallo,
dass die Kosten für einen Nachsendeauftrag vom Betreuer zu tragen sind - siehe die obigen Beiträge - mag zwar rechtlich unbestritten sein, dennoch sei die Anmerkung erlaubt, dass dies - zumindest m.E. - ziemlich unverschämt erscheint. Dass die klassisch beruflich bedingten Kosten für Briefporto, Sprit u.a. von der Betreuervergütung abgehen - ok. Aber Nachsendekosten sind eine rein persönliche Angelegenheit jedes Einzelnen, die im Zusammenhang mit einem Umzug anfallen. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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#17 |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Wenn es sich im vorliegenden Fall um einen Umzug handeln würde, hättest du sicher Recht. Hier geht es aber um einen Nachsendeauftrag, weil dem Betreuer der Aufgabenkreis Postangelegenheiten übertragen wurde und dieser die Post des Betreuten an sich selbst umleiten möchte. Und da sehe ich nicht, inwiefern der Betreute diese Kosten tragen soll, wenn das Gesetz doch eindeutig sagt, dass mittellose Betreute die Kosten der Betreuung nicht tragen müssen.
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#18 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.05.2023
Beiträge: 51
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Es handelt sich hier nicht um einen Umzug. Ich wohne seit acht Jahren in dieser Wohnung und die Betreuung besteht erst seit gut einem Jahr, also ist es kein Nachsendeauftrag wegen Umzugs, sondern, damit meine Post meinen Betreuer direkt erreicht. Dem konnte ich weder widersprechen noch dem zustimmen, diese Nachsendeaufträge hat mein Betreuer von sich aus eingerichtet. Da ich nicht über ein so großes Einkommen verfüge, denn ich lebe, wie bereits geschildert, von Grundsicherung, einer kleinen Erwerbsminderungsrente und Kindergeld, bin ich für jeden Cent dankbar, den ich habe und für meinen Lebensunterhalt verwenden kann. Insofern bin ich dann natürliich auch nicht bereit für diese Kosten aufzukommen, wenn diese aus der Vergütung meines Betreuers hätten entrichtet werden müssen. Ich nehme schon gar nicht hin, dass ich nun auch noch für die Mehrkosten wegen der geplatzten Lastschrift zur Kasse gebeten werde, die man hätte vermeiden können, wenn entweder alle meine Namen beim ersten Nachsendeauftrag ordnungsgemäß angegeben worden wären oder der zweite Nachsendeauftrag, sofern wirklich erforderlich, zu einem späteren Zeitpunkt eingerichtet und bezahlt worden wäre. Ich mache nicht wegen meines Betreuers Schulden.
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#19 |
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Gesperrt
Registriert seit: 09.06.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 6
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Wenn es um kleine Beträge geht (Bagatellgrenze) , kann ich mir nicht vorstellen, dass sich weder das Gericht noch ein Anwalt sich darum kümmern wird.
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#20 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.05.2023
Beiträge: 51
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Das soll also bedeuten, dass ich auf den Kosten sitzen bleibe und mich brav verschulden darf, wenn sich mein Betreuer weigert diese Kosten zu ersetzen? Das kann ja auch nicht sein. Er sollte mich eigentlich genau vor derartigen Situationen schützen, dafür wurde er bestellt.
Es geht hier um genau zu sein um 2x 30,90 Euro für die Nachsendeaufträge sowie 2x 2,50 Euro Mahnkosten und 2x 6,05 Euro Rücklastschriftkosten, also insgesamt um 78,90 Euro, die zu erstatten sind. Der zusätzliche Nachsendeauftrag wäre nicht erforderlich gewesen, wenn beim ersten Nachsendeauftrag Anfang August 2022 alle Daten ordnungsgemäß angegeben und eingetragen worden wären. In dem Fall wäre es dann auch jetzt nicht zu einer Kontounterdeckung gekommen, weswegen die Lastschriften ja geplatzt sind und mir Mehrkosten in Rechnung gestellt werden. Daher werde ich dies, sollte mein Betreuer, was ich natürlich nicht hoffe, sich weigern für die Kosten aufzukommen, dem Betreuungsgericht genauso schildern und um Klärung bitten, natürlich mit Angabe meines Kontoauszuges von damals und aktuell. |
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