Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer begleicht zweiten nicht erforderlichen Nachsendeauftrag von Konto Betreuten im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Nach meiner Kenntnis muss der Betreuer die Kosten für beide Nachsendeaufträge tragen (...denn er benötigt die Post für seine Arbeit).
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#21 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 10.06.2023
Ort: München
Beiträge: 9
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Nach meiner Kenntnis muss der Betreuer die Kosten für beide Nachsendeaufträge tragen (...denn er benötigt die Post für seine Arbeit).
Anders verhält es sich, wenn ein Betreuer die Post eines Betroffenen (z.B. von der ehem. Wohnung) zu dem selben Betroffenen aufgrund eines Umzugs in eine Einrichtung oder neue Wohnung etc. umleiten lassen würde. |
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#22 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,992
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Zitat:
Da hast du Mover offensichtlich falsch gelesen. M.E. wollte er genau mitteilen, das wegen eines solchen Kleinbetrages sicherlich kein Betreuer eine Klage aufkommen lassen würde.
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#23 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,992
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Zitat:
Und die Kosten des Nachsendeauftrages aufgrund des Aufgabenkreis Postangelegenheiten sind natürlich auch bei Vermögenden vom Betreuer zu zahlen.
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#24 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.05.2023
Beiträge: 51
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Das klingt ja schon einmal sehr aufbauend, muss ich sagen. Dann müsste sich nur noch mein Betreuer dazu äußern, mir die Rückzahlung der entstandenen Kosten zusichern und der Geldeingang auch auf meinem Konto erscheinen bzw. von meinem Betreuer an LIDL, bei denen die Lastschriften geplatzt sind, überweisen. Aber das wird wahrscheinlich einfacher gesagt, als getan sein, so wie ich meinen Betreuer kenne. Er wird sich wohl mit etwaigen Ausreden versuchen aus der Affäre zu ziehen und mich als unwissend darstellen, um nicht zahlen zu müssen oder er wird, wie in der Vergangenheit bei kleineren Verfehlungen meinerseits (ich habe mich um Angelegenheiten für meine Ex-Partnerin, zu der ich ein sehr freundschaftliches Verhältnis pflege, gekümmert und dies hat ihn beinahe zur Weißglut getrieben) wieder mit der Aufhebung der Betreuung drohen. In dem Fall wäre ich, glaube ich, geneigt, dem zuzustimmen und ihn zu bitten einen Betreuerwechsel zu veranlassen, denn ich möchte mich von ihm nicht nötigen lassen, nur weil er zumindest in diesem Fall inkorrekt gehandelt hat und dies nicht einsehen oder gar korrigieren möchte. Ich glaube anders kann ich hier nicht verfahren, oder?
Gruß |
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#25 |
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 493
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Wäre ich als Betreuer betroffen und hätte da unwissend falsch gehandelt würde ich dir die Kosten erstatten, mich bei dir entschuldigen und gut ist.
Sollte dein Betreuer sich zu dem Vorgang nicht oder nicht angemessen äußern (bis Mittwoch würde ich ihm wohl noch Zeit geben): Nimm die ersten beiden Absätze aus deinem Eingangsbeitrag. Das ist sachlich formuliert und sagt alles wesentliche aus. Drucke das aus oder schreibe das per Hand ab und gib das an das Betreuungsgericht mit der dringenden Bitte um Aufklärung. Mein Gericht würde mich sehr zügig und sehr klar zur Korrektur auffordern.
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--> Das Leben bleibt spannend |
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#26 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.05.2023
Beiträge: 51
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Ich sehe meinen Betreuer morgen persönlich wegen einer Rentenangelegenheit, die er zur weiteren Bearbeitung an einen Kollegen abgeben will. Ich werde ihn dann darauf ansprechen und ihn bitten dies entsprechend zu regulieren. Ein wenig verärgert, dass er sich bis jetzt nicht gemeldet hat, obwohl ich zweimal in dessen Kanzlei anrief, seinen Mitarbeiterinnen erklärt habe worum es geht und dann auch noch um einen dringenden Rückruf bat, bin ich schon. Mir ist nicht klar, warum er sich auf dieses Thema nicht meldet. Ist ihm eventuell klar, was ich von ihm erwarte und er will es aussitzen? Ich kann mir nichts anderes vorstellen, denn bei anderen, weniger wichtigen Angelegenheiten und Sachverhalten meldet er sich auch schon einmal mehrfach am Tag.
Sollte ich das Betreuungsgericht wirklich involvieren müssen, mache ich dies ohnehin mittels des guten alten Fax. Hier habe ich dann einen Sendebericht für die Sendung und es kommt auch an. |
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#27 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 11.03.2023
Ort: NRW
Beiträge: 32
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Einen wunderbaren schönen Nachmittag,
ganz ehrlich, im Zweifel , hätte ich mich auch noch nicht zurückgemeldet. Ihr habt doch wirklich zeitnah einen Termin, da kann man das klären. Ich wünsche dir viel Erfolg
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#28 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.05.2023
Beiträge: 51
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Nun ja, klären kann man das da wohl kaum, weil es da um eine Angelegenheit geht, bei der ich meinen Betreuer dringend brauche und ihn mir nicht böse machen darf. Wenn er wegen einer solchen Situation, die dann ggf. nicht gut endet, nicht mehr bereit wäre, mich bei der Rentenangelegenheit zu unterstützen, habe ich ein ernsthaftes Problem. Daher wird es morgen, so wie ich die Sache nun sehe, nicht zu einem solchen Gespräch kommen. Wir sind bei einem Kollegen von ihm verabredet und ich bin mir nicht sicher, ob er die gesamte Zeit dabei bleiben wird, d.h. vor dem Gespräch mit dem Kollegen ist es taktisch unklug ihn darauf anzusprechen und wenn er während dieses Termins aufgrund anderer Termine vorzeitig geht, kann ich ihn auch danach nicht mehr darauf ansprechen.
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#29 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,631
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Hallo, noch als Argumentationshilfe: IN der pauschalen Betreuervergütung ist Aufwendungsersatz (also Ersatz von Sachkosten) bereits enthalten (§ 11 VBVG). Ihn zusätzlich beim Betreuten einzukassieren, wäre also doppelt. Tatsächlich kann der Betreuer solche Kosten (genau wie Briefporto) bei seiner eigenen Steuererklärung als Betriebsausgaben absetzen. Das bringt nochmal sagen wir 30-40 %. Es wäre natürlich die Härte, wenn er das auch tut. Grenzt dann schon fast an Cum Ex (im kleinen).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#30 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.05.2023
Beiträge: 51
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@HorstD das von Dir hier genannte Gesetz ist laut den hier angezeigten Infos außer Kraft, daher kann man sich darauf wohl nicht mehr beziehen oder berufen. Gibt es eventuell eine aktuelle Rechtsprechung dazu? Soweit ich bislang recherchiert habe, wurde die Betreuervergütung auch reformiert, sodass ich hoffe, dass dies auch immer noch stimmt. Daher meine Skepsis. Wäre gut, wenn ich was aktuelles und gültiges finden könnte, auf das ich mich beziehen kann, sonst haut mir mein Betreuer dies wahrscheinlich um die Ohren und ich stehe dann da wie der altbekannte begossene Pudel und der Ochse vorm Berg und weiß nicht wie ich meine Kritik begründen soll.
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