Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer begleicht zweiten nicht erforderlichen Nachsendeauftrag von Konto Betreuten im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Wann erfolgt denn die Rechnungslegung? Ich bekomme ja keine Rechnung von meinem Betreuer, die geht ja direkt ans Betreuungsgericht und ...
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#41 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.05.2023
Beiträge: 51
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Wann erfolgt denn die Rechnungslegung? Ich bekomme ja keine Rechnung von meinem Betreuer, die geht ja direkt ans Betreuungsgericht und wenn dies jährlich erfolgt, dann hätte ja das Betreuungsgericht bereits Kenntnis hiervon erlangen müssen, denn im August 2022 wurde der erste Nachsendeantrag bereits über mein Konto abgerechnet und es kam keine Info diesbezüglich vonseiten des Betreuungsgerichts oder eines Rechtspflegers.
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#42 | |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,720
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Die erst Rechnungslegung ist nach einem Jahr Betreuung fällig.
Der Betreuer müsste theoretisch zum selben Termin mit Dir den Bericht besprechen. Daraufhin kannst Du mit dem Rechtspfleger sprechen, damit er es nicht übersieht und ihn auf die beiden Nachsendeaufträge und die beiden daraus folgenden Rücklastschrift und Mahngebühren hinweisen. Dann wird der Rechtspfleger entweder den Betreuer verdonnern, das zurückzuzahlen oder die Akte dem Richter vorlegen. Da Du Deine Finanzen offenbar selbst im Griff hast, sowas wie Trennung und Schulden sehe ich als Midlife Cruises an, wäre der Einwilligungsvorbehalt aufzuheben. Aber, da ich dich nicht kenne und auch die Vorgeschichte nicht kenne, bitte diese Aussage mit Vorsicht genießen. Zitat:
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#43 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.05.2023
Beiträge: 51
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Also von einer Midlife Cruises kann hier überhaupt keine Rede sein. Was heißt auch meine Finanzen im Griff haben? Wenn dem so wäre, hätte ich keine Schulden, wegen derer ja auch die Betreuung mit EV in den Vermögensangelegenheiten angeordnet worden wäre. Das einzige was ich mache, ist zu schauen welche regulären Ausgaben kommen im jeweiligen Monat auf mich zu, wie hoch ist mein Einkommen und was kann mir mein Betreuer daher wann auszahlen. Problem ist dabei, dass er mir nicht alle zwei Tage was auszahlt, sondern nur zu bestimmten Terminen, also in der Regel alle zwei Wochen, es aber schon einmal vorkommt, dass ich mit dem ausgezahlten Betrag nicht so lange hinkomme und dann überlegen muss, wie ich weiter leben kann. Daher hatte ich dann die Idee dieser Bezahl-App von LIDL, denn LIDL ist nicht wirklich teuer. Das hat aber wirklich überhaupt nichts mit einer Midlife Cruises zu tun. Mein Betreuer ist weiterhin dafür zuständig etwaige Überweisungen zu tätigen, mit den Sozialbehören in Kontakt zu stehen, damit meine Leistungen korrekt fließen (beispielsweise bei Erhöhungen der Miete oder der bisher jährlichen Anhebung der Rente) und mit meinem Gläubigern zu klären wie es wegen der dortigen Rückstände weitergeht. Da ich ja bekanntlich über keine EC- bzw- Girokarte mehr verfüge, kann ich am Geldautomaten auch kein Bargeld mehr abheben. Obwohl mich dies sehr wundert, denn meine ehemalige Partnerin, die ebenfalls unter rechtlicher Betreuung in den Vermögensangelegenheiten steht, konnte ein zweites Konto eröffnen, nachdem ihr erstes heillos überzogen war und kann von diesem zweiten Konto Überweisungen veranlassen, Daueraufträge einrichten und auch mit der dazugehörigen Girokarte Bargeld am Automaten ziehen, all dies, obwohl sie unter Betreuung steht. Das finde ich seltsam. Dies würde mir mein Leben vereinfachen.
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#44 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,720
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Betreuung bedeutet nicht grundsätzlich Entmündigung, ein Einwilligungsvorbehalt dagegen schon.
2. Konto ist für dich wahrscheinlich ne schlechte Lösung, weil es nur ein P-Konto geben kann. Aber es gibt da auch Lösungen, z.B. Online-Banking, Du erfasst Überweisungen und der Betreuer gibt die frei oder ne Girocard mit 100 Euro Wochenlimit. Solche Geschichten bietet aber nicht jede Bank an. |
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#45 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,627
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Moin moin
Du hast geschrieben, dass der Betreuer Dir einen vorgejammert hat, selber ein armes Würstchen zu sein. Das kannst Du besser: Du hast in diesem Thread ja schon geschrieben, dass Dir durch das Fehlverhalten deines Betreuers unnötige Kosten entstanden sind. Und das in einer finanziellen Gesamtsituation (nix mehr auf dem Konto und deshalb Überziehungszinsen) die sicherlich noch schlechter ist, als seine. Massier die Tränendrüsen Deines Betreuers doch auch mal kräftig. Dann zahlt er ja vielleicht doch. Wenn Du ihm klar machst, ihn um des lieben Friedens Willen zu verschonen, wird er derartigen Bockmist eher wiederholen als lassen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#46 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.05.2023
Beiträge: 51
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Also ich zahle keine Überziehungszinsen, weil ich keinen Dispo haben darf. Bei fehlender Kontodeckung wird einfach zurückgebucht, die Bank stellt aber dann dem Unternehmen, welches versucht hat einzuziehen, diese Rücklastschrift natürlich in Rechnung.
Ferner habe ich meinem Betreuer ja quasi bereits zugestimmt diese Kosten von meinem Guthaben bezahlen zu dürfen, insofern kann ich jetzt wohl kaum mehr einen Rückzieher machen. Wie ich bereits schrieb, kann ich einen verärgerten Betreuer nun wirklich nicht gebrauchen. Er soll alles für mich regeln und klären, wäre aber dazu nicht mehr in dieser Art und Weise bereit, wie er es aktuell tut. Es könnte dann auch gut sein, dass er einen Betreuerwechsel beim Betreuungsgericht beantragt, auch mit der Begründung, dass ich in der Vergangenheit immer wieder Angelegenheiten für andere geregelt habe, gleichwohl ich dies ja nicht durfte. Welchen Betreuer ich dann erhalte, weiß ich nicht, daher wäre dies wirklich das letzte Mittel der Wahl. Zu Beginn meiner allersten Betreuung im Jahre 2013 (die 2017 aufgehoben wurde), wurde mir ein Betreuer zugeteilt, der überhaupt nichts machte und mir alles überließ. Er teilte den entsprechenden Stellen nur die Betreuung mit, kümmerte sich aber beispielsweise nicht um eine Rentenverlängerung oder Verlängerung meiner Sozialhilfe, sodass mir irgendwann das Geld ausging. Erst mit einem Wechsel des Betreuers konnte dies beseitigt werden. Dieses Risiko möchte ich nicht noch einmal eingehen. |
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#47 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 202
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Zitat:
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#48 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.05.2023
Beiträge: 51
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Ja, das Gericht prüft ob ein Wechsel notwendig ist, aber wenn er als erforderlich angesehen wird wird mir ein neuer Betreuer zugeteilt. Wer garantiert mir denn, dass ich mit dem neuen Betreuer dann zurechtkomme? Von wem erhalte ich dann meinen Lebensunterhalt, wenn sich der neue Betreuer noch nicht in die Materie eingearbeitet hat oder den Betreuerausweis noch nicht erhalten hat um sich der Bank gegenüber auszuweisen? Mein alter Betreuer darf ja ab dem Zeitpunkt des Betreuerwechsels keine Barschecks mehr unterschreiben, sodass ich dann kein Geld erhalte. Außerdem sollte der neue Betreuer dann auch wieder ein Anwalt sein, denn ansonsten fällt die Unterstützung bei der Privatinsolvenz weg und dies war auch einer der Gründe für die Betreuung. Mein Betreuer soll mich dabei unterstützen in die Privatinsolvenz zu kommen, also beispielsweise die Vermögensauskunft ausfüllen und unterschreiben. Ein Sozialarbeiter oder Pfarrer als Betreuer könnte dies nicht.
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#49 | |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Zitat:
Einen Anwalt als Berufsbetreuer braucht man eigentlich ganz selten und nur in besonders schwierigen Fällen (Immobilienverwaltung o. ä.), Verschuldung gehört nicht dazu. |
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#50 |
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Gesperrt
Registriert seit: 09.06.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 6
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Es ist schon eigenartig, wenn ein Anwalt auch als Berufsbetreuer tätig ist. Anwälte haben teilweise Stundensätze bis zu 330€ + MwSt. (z.B. ROSE&PARTNER) und könnten somit viel mehr verdienen.
Wenn aber ein Anwalt über Jahre kaum keine Arbeit hat, da er ein schlechter Anwalt ist, muss er eben einen Weg finden um sein Lebensunterhalt zu finanzieren z.B. als Berufsbetreuer. Die Gerichte sind froh wenn sie solche bekommen und die Qualität des Anwalts spielt nur eine Nebenrolle. Das sagte mir ein Richter den ich schon viele Jahre kenne. |
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