Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer begleicht zweiten nicht erforderlichen Nachsendeauftrag von Konto Betreuten im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich sehe das so, wir haben in Deutschland keinen Mangel an Juristen, aber einen Mangel an guten Juristen.
Nicht so ...
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,720
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Ich sehe das so, wir haben in Deutschland keinen Mangel an Juristen, aber einen Mangel an guten Juristen.
Nicht so gute Juristen werden dann Berufsbetreuer, Rechtspfleger, etc. PP Zitat:
Das sehe ich anders. Aber bei Erbstreitigkeiten und sowas ist ein Jurist schon eher angebracht. |
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#52 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.05.2023
Beiträge: 51
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Moin,
Fakt ist, dass ich nicht weiß wer mir als neuen Betreuer zugeteilt wird und ich daher skeptisch bin, ob ich mit dem Betreuer zurechtkomme. Ich hatte ja zu Beginn der Betreuung im Jahre 2013, wie ich bereits schilderte, einen Betreuer, der seine Betreuung zwar überall bekannt gab, sich dann aber nicht mehr sonderlich darum kümmerte und mir alles überließ. Da die Behörden aber insbesondere keine Entscheidungen und Willenserklärungen von mir mehr angenommen haben, saß ich irgendwann finanziell auf dem trockenen und musste mir Geld bei meiner Familie leihen um meinen Lebensunterhalt sicherzustellen. Dies darf natürlich nicht wieder passieren. Außerdem stellt sich mir dann natürlich die Frage, wer mir meine Gelder in der Übergangszeit, bis das sich der neue Betreuer eingearbeitet und bei den Behörden und Bank vorgestellt hat, auszahlt. Bislang erfolgt die Auszahlung per Barscheck, den ich am Schalter meiner Sparkasse einlöse. Dieser muss aber unterzeichnet werden von einem Betreuer. Daher bin ich mit solchen Betreuerwechseln vorsichtig. Ich will meinen Betreuer jetzt nicht heiligsprechen oder so, er hat Mist gebaut, das ist absolut keine Frage und er hat sich an meinem Geld vergriffen, auch das ist unstrittig, aber die Frage ist, wie ich jetzt damit am Besten umgehe. Soll ich dies nun wirklich dem Betreuungsgericht melden? Welche Konsequenzen hätte dies für mich und auch meinen jetzigen Betreuer? Er geht ja davon aus, dass der Sachverhalt für mich erledigt ist, wenn denn dieses Inkassoverfahren vermieden werden kann. |
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#53 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 202
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Wenn du es beim Gericht meldest, wird der Betreuer wohl einen Brief bekommen, indem er Stellung dazu nehmen kann. Wenns dumm läuft, zahlt er dann das Geld zurück und die Sache ist gegessen.
Willst du das Geld zurück? Ja? Dann sags ihm, wenn er nicht reagiert, melde es dem Gericht. Ist es dir egal, weil du Angst um euer Verhältnis hast? Dann lass es einfach dabei beruhen. Ansonsten drehen wir uns hier im Kreis. |
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#54 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.05.2023
Beiträge: 51
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Ich habe meinen Betreuer nun per E-Mail gebeten mir die Kosten für die beiden Nachsendeaufträge sowie die bei Lidl angefallenen Kosten für Mahnung und Rücklastschrift zu erstatten. Ich bin mir sicher, dass er nicht erfreut über diese Mail sein wird, dennoch brauche ich jeden Cent und das sollte er eigentlich wissen, daher kann ich auf das Geld nicht verzichten. Genauso habe ich es auch begründet.
Wie lange soll ich ihm nun Zeit geben um diese Beträge zu erstatten? Ab wann kann ich mich, wenn er das nicht getan hat, ans Betreuungsgericht wenden? |
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#55 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.05.2023
Beiträge: 51
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Kurzes Update:
Mein Betreuer rief mich nach dem Versand der E-Mail zurück und war sehr ungehalten über mein Ansinnen. Er meinte, er würde sich ja "für mich den A*** aufreißen" um mir zu helfen und erhält dafür zu wenig. Dennoch wäre er aber bereit für die Kosten aufzukommen, ausgenommen der Mahn- und Rücklastschriftkosten. Außerdem musste er mich korrigieren, denn es läuft derzeit wohl nur ein Nachsendeauftrag. Er hat sich am 04.08.2022 einen Betrag in Höhe von 30,90 Euro von meinem auf sein Girokonto mit dem Verwendungszweck "Erstattung Nachsendeauftrag" überwiesen, daher ging ich davon aus, dass der Nachsendeauftrag auch erst zu diesem Datum erteilt worden ist. Den Auftrag hat er aber schon zu einem früheren Zeitpunkt erteilt, nur erst dann von meinem Konto zurückgeholt. Deswegen stellten die 30,90 Euro vom 12.06.2023 lediglich eine Verlängerung des bestehenden Nachsendeauftrags dar. Außerdem will er verstanden haben, dass ich überhaupt keinen Nachsendeauftrag wünsche, weswegen er den bestehenden Nachsendeauftrag storniert hat und ihm dies angeblich bereits von der Post bestätigt wurde. Seltsamerweise wurde mir das Geld aber noch nicht erstattet. Ich soll ihm nun jede Post, die demnächst wieder bei mir zugestellt wird, per E-Mail weiterleiten und ggf. archivieren. Ich hatte in den vergangenen Monaten allerdings keine Einwände gegen die Nachsendung der Post an ihn, im Gegenteil, das war für mich ja auch irgendwo bequem, denn er hat sich dann um die Angelegenheiten gekümmert und nich habe nichts davon mitbekommen. Dieses Gejammere ging mir aber dennoch irgendwie gegen den Strich. |
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#56 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.07.2020
Ort: NRW
Beiträge: 253
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Dass wir zu wenig Geld erhalten, ja, da sind wir uns alle einig. Aber dass wir uns das Geld von den Betreuten holen... Äh, nein?
Und egal was er dir erzählt - er wird mehr verdienen als du. Das ist einfach dreist. Und zu den Nachsendeaufträgen: ich habe in vier Jahren noch nie einen Nachsendeauftrag benötigt. Einmal die Stellen anschreiben und gut ist. Gut, manchmal brauchen sie mehrere Anläufe, aber ein Dauerauftrag (über mehrere Jahre!) ist mMn nicht notwendig. |
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#57 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,720
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Und 30,90 ist ein Nachsendeauftrag für 12 Monate.
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#58 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 132
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Zitat:
Was es gibt, sind Juristen, die Sachbearbeitersstellen o.ä. besetzen. Dies dann aber als Beschäftigter und nicht als Beamter. |
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#59 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,720
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#60 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 132
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Zitat:
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