Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer begleicht zweiten nicht erforderlichen Nachsendeauftrag von Konto Betreuten im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Mich würde viel mehr interessieren ob Nachsendeaufträge überhaupt stonierbar sind. Hierbei handelt es sich ja um eine vorausbezahlte Leistung, ähnlich ...
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#61 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.05.2023
Beiträge: 51
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Mich würde viel mehr interessieren ob Nachsendeaufträge überhaupt stonierbar sind. Hierbei handelt es sich ja um eine vorausbezahlte Leistung, ähnlich eines Prepaidvertrags im Mobilfunk, welche ja, wenn es sich um eine einmalige Zahlung handelt nicht gekündigt werden müssen, ich glaube bei den Jahrespaketen ist das so. So wie mir mitgeteilt wurde, verlängern sich diese Nachsendeaufträge auch nicht, sondern müssen nach Ablauf des gebuchten Zeitraums einfach neu bestellt werden, also rechtzeitig, damit keine Unterbrechung bei der Nachsendung der Post eintritt.
Mein Betreuer ließ mir auch die freie Wahl welchen Nachsendeauftrag ich wünsche, als ich mit ihm telefonierte, teilte mir danach aber mit, dass er den neu erteilten Nachsendeauftrag storniert haben will. Es ist schon seltsam, denn bei der ersten Betreuung (2013 - 2017), die er übernahm und bei der auch u.a. der Aufgabenkreis der Regelung des Postverkehrs angeordnet wurde, gab es keinen Nachsendeauftrag. Damals sah er wohl keine Erforderlichkeit hierfür, obwohl sich der Grund der Betreuung damals so wie heute nicht geändert hat. Heute ist er der Auffassung einen solchen Nachsendeauftrag für seine Arbeit zu brauchen. Ich war schon immer jemand, der viel Wert auf Selbstständigkeit gelegt hat, daher ist es mir natürlich lieber wenn ich die Post erhalte und an ihn per E-Mail weiterleite. Man könnte auch über den Service des E-Post-Scan der Post nachdenken, hierbei wird die Post an ein Scanzentrum der Post weitergeleitet, eingescannt und per E-Mail dem Empfänger dann digital zugeleitet. Im Anschluss werden die Sendungen für einen vorher vereinbarten Zeitraum gelagert und nach Ablauf dieses an den Empfänger postalisch zugestellt. Dieser Service wäre allerding mit 25 Euro monatlich sehr kostenintensiv und nur so ein Gedanke. Dann müsste ich nicht die Digitalisierung vornehmen und hätte weniger Arbeit und mein Betreuer wäre dennoch über die Sendungen informiert. |
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#62 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 202
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Du regst dich über die 30 Euro Jahresgebühr auf, willst dann aber einen Service für 25 Euro im Monat nutzen?
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#63 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.05.2023
Beiträge: 51
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Jaein,
es geht mir nicht so sehr um die Höhe der Gebühr, sondern um den Zeitpunkt, an dem dies bezahlt wurde und das dies, nachdem ich nun erfahren habe dass dies unzulässig ist, von meinem Geld bezahlt wurde. Wie gesagt, zu der Gebühr, die sich mein Betreuer im August 2022 überwiesen hat, habe ich ja auch nichts gesagt. Er wusste jedoch, dass ich meine Finanzen plane, damit ich ihm mitteilen kann, wie hoch die Auszahlung ist, die er mir per Barscheck genehmigen muss. Daher hätte er mich darüber informieren müssen, damit es nicht zu solchen Problemen kommt, die hier eingetreten sind. Insofern ist die Gebühr nicht der haupt ausschlaggebende Grund. Daher wäre diese Methode per E-Post-Scan durchaus interessant. Er könnte sich die digitalen Sendungen jederzeit im Account ansehen und herunterladen und ich würde diese dann ebenfalls einerseits digital sowie postalisch im Original erhalten. Finde ich keinen so schlechten Gedanken. Dafür muss aber erst einmal der bestehende Nachsendeauftrag definitiv storniert worden sein, was bislang wohl noch nicht der Fall ist, denn obwohl mir mehrere Schreiben in meinem GMX-Account angekündigt wurden (ich nutze den kostenfreien Service der Briefankündigung der deutschen Post), wurden diese Schreiben bisher nicht zugestellt. Ich gehe daher davon aus, dass der Nachsendeauftrag nach wie vor läuft. Aufgrund dessen habe ich mich ebenfalls an die deutsche Post gewandt und die Stornierung dieses Nachsendeservices per Nachweis mittels meines Personalausweises angefordert. Da mir mein Betreuer hier die Wahl ließ und schlussendlich ja die Stornierung mitteilte, gehe ich davon aus, dass dies auch in dessen Sinne ist, sodass ich hoffe, dass die Post den Nachsendeauftrag damit nun storniert, wenn dies noch nicht geschehen ist. |
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#64 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,635
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Moin moin
Einen Nachsendeauftrag kannst Du sicherlich stornieren. Frag doch mal bei der Post nach. Geh aber mal davon aus, dass auch das Geld kostet. Wie Du mit den Nachsendungen, doch nicht Nachsendungen, Scanübungen etc. umgehst, sollte Deine Entscheidung sein. Und wenn's geht auch in Deien Etat reinpassen. Sonst dürfte der Betreuer durchaus sagen: So läuft's nicht. Zum Thema Aufgabenbereich Öffnen, Anhalten und Entgegennahme der Post: Die Vergabe scheint (regional unterschiedlich, aber gerade hier) eine Modeerscheinung zu sein. Der Aufgabenbereich bedeutet keine Verpflichtung, die Post irgendwie umzuleiten. Die BetreuerInnen dürfen, aber sie müssen es nicht. Ich leite die Post nur in Notfällen zu mir um, wenn ich sonst nicht an die Notwendigen Infos komme. Da reicht aber auch schon 6 Monate und gut. In einem Fall habe ich die Post längerfristig umgeleitet und insbesondere die private Post gefilzt. Wenn der Vater des Betreuten einen Brief geschrieben hat, gab es sonst in der Folge grundsätzlich schwere Krisen mit Suizidversuchen. Das war mir den Eingriff in das Grundrecht des Postgeheimnisses wert. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#65 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.05.2023
Beiträge: 51
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Also ich habe seinerzeit bereits versucht telefonischen Kontakt mit der Post zu suchen, da ich wissen wollte, um was für einen Nachsendeauftrag es sich handelt, also ob dies ein Neuauftrag im Anschluss an den ersten Auftrag ist oder ob ein zusätzlicher Auftrag erteilt wurde. Die Auftragsnummer hierzu hatte ich aus der Giropay-Überweisung auf meinem Konto und konnte mich so dem Mitarbeiter der Post gegenüber legitimieren. Dort teilte man mir lediglich mit, dass der Auftrag am Tag meines Anrufs, also vor ca. einer Woche, begonnen hat, für weiter Infos wurde ich gebeten mich an meinen Betreuer zu wenden, man wollte mir aus Datenschutzgründen keine weiteren Details nennen. Daher beschloss ich mich nachdem ich mit meinem Betreuer darüber gesprochen und mir dieser mitgeteilt hatte den Auftrag storniert zu haben, nochmals online an die Post zu wenden und dort den Auftrag zu stornieren. Auf der entsprechenden Seite wählte ich die Option "Ich habe keine Auftragsnummer". Im Folgenden gab ich die erforderlichen Daten wie Namen der Adressaten, deren Post nachgesendet werden soll, meine Anschrift, Anschrift meines Betreuers an und fügte eine Kopie meines neuen Personalausweises als PDF-Dokument bei. Ich habe kürzlich einen neuen Personalausweis erhalten, da der frühere so stark beschädigt war, dass dieser nicht mehr zu nutzen war. Insofern liegt meinem Betreuer eine alte Kopie meines Ausweises vor. Ich habe dann aber keine Nachricht an die Post beigefügt und das Formular versandt. Ich hoffe dass der Nachsendeauftrag damit erledigt ist. Was die Kosten betirfft, so können ja nur die Kosten für den Zeitraum des Beginns bis zur Stornierung berechnet werden und da dies nur wenige Tage sind, dürften diese Kosten nicht so hoch ausfallen.
Was nun diesen E-Post-Scan betrifft, würde ich diese 25 Euro schon investieren wollen, weil mir dies einfach Arbeit abnimmt. Ansonsten müsste ich jede Post hier eiinscannen, entsprechend abspeichern und meinem Betreuer zumailen. Dieser hat sich in der Vergangenheit bereits beklagt, weil ich ihm zu häufig E-Mails geschrieben habe und er mich daher bat dies alles nur noch telefonisch mit iihm und dessen Kanzlei zu klären. Ich weiß daher nicht, wie er reagiert, wenn er nun mehrere Mails von mir pro Tag, je nachdem wie oft wichtige Post, die ihn betrifft, dabei ist, erhält. Dies würde mit diesem E-Post-Scan entfallen, wenn er selbst auf den Account zugreifen und sich die Schreiben herunterladen kann. Ich müsste ihm dann keine Mails schicken. Das bedeutet also, dass er wirklich entscheiden kann, ob ein Nachsendeauftrag notwendig ist, oder nicht und dies nicht verpflichtend ist? Das klingt schon einmal gut. Ich glaube, das er mir auch deswegen die Wahl gelassen hat. |
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#66 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 202
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Also wenn ich sehe, was dein Betreuer scheinbar für Sorgen und Probleme hat ...
![]() Gar nichts ist verpflichtend (außer mit Einwilligungsvorbehalt). Er soll dich unterstützen, deine Selbständigkeit zu erhalten und nach Möglichkeit zu verbessern. Es ist nicht seine Aufgabe, für dich jeden Scheiß zu erledigen, den du durchaus selber erledigen könntest (ums mal klar auszudrücken). Trotzdem kann ich mir nicht vorstellen, dass sich dein Vorhaben mit dem Einscan-Service nachhaltig lohnen würde, aber das ist deine Sache und dein Geld. So viel Post kann man gar nicht bekommen, als dass der Betreuer davon einen Anfall bekommen müsste, außer du hast jede Menge Gläubiger im Nacken sitzen, dann wirds auch mal etwas mehr. Alles andere sind bestenfalls temporäre Phasen, erst recht, wenn eine Betreuung schon länger läuft. |
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#67 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.05.2023
Beiträge: 51
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Genau der Meinung bin ich ja auch. Er nimmt mir meine komplette Selbstständigkeit. Natürlich ist es sehr angenehm, dass er meine jährliche Weiterbewilligung der Grundsicherung regelt und ich davon nichts mitbekomme, denn dies war sonst immer ein Aufwand, weil das Sozialamit Rückfragen gestellt hat. Dies kann ich aber auch selbst erledigen und so eingeschränkt bin ich nicht. Ich kann klar denken, habe keine körperliche Behinderung und weiß wie man sich ausdrückt und artikuliert sowie Faxgerät bzw. PC bedient. Insofern könnte ich vielen davon wirklich selbst machen.
Ist es denn normal, dass man mir, sobald man hört oder liest, dass ich unter Betreuung stehe, keine Auskünfte mehr erteilen will. Ist das tatsächlich verboten? Besteht dann ein Datenschutz mir gegenüber hinsichtlich der Daten zu Verträgen, die über mich laufen oder zu Leistungen, die ich beziehe wie Rente oder Grundsicherung? Ich meine, es heißt ja "Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern", dies ist eine Vertretung, er tritt ja nicht anstelle von mir als Inhaber oder Bezieher in den Vertrag bzw. die Leistung. Wenn ich eine Vollmacht zu einem Vertrag oder einer Behörde habe, darf der Vollmachtsgeber ja auch weiterhin Informationen erhalten. Ich weiß ja nicht wie viel Post mein Betreuer bislang für mich erhalten hat, da er mir nicht jede Post per E-Mail weiterleitet. Insofern kann ich auch nicht sagen wie umfangreich die Mails an ihn werden, die ich versenden muss, wenn hier Post wieder eingeht. |
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#68 | |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,727
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Zitat:
Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei bestimmten Verfahren bist Du nicht mehr verfahrensfähig, sobald der Betreuer tätig geworden ist, also kannst keine Anträge mehr stellen, aber Auskünfte bekommen. Beim Einwilligungsvorbehalt bekommst Du grundsätzlich Auskünfte, aber kannst z.B. keine gebührenpflichtigen Ersatz-Kontoauszüge anfordern. Und dann gibt's noch Sachen, die nichts mit der Betreuung zu tun haben, ist beispielsweise zivilrechtlich dein Betreuer als Anwalt tätig geworden, darf der gegnerische Anwalt in der Regel dich nicht von sich aus kontaktieren, das ist aber eine Berufsrechtliche Regelung. |
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#69 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.05.2023
Beiträge: 51
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Das heißt, wie kann ich mit der deutschen Post umgehen, um dort dann doch Informationen über den Nachsendeauftrag zu erhalten, wenn man sich weigert mir diese zu erteilen? Ich habe ja versucht mit der Dame, die ich am Telefon hatte, eine Klärung herbeizuführen, diese hat sich aber geweigert mir detaillierte Angaben zu diesem Auftrag zu machen.
Wo kann ich mich darüber beschweren? Wie kann ich die Post per E-Mail oder Fax kontaktieren? Ich wüsste halt gern ob der Auftrag tatsächlich storniert wurde und wenn ja, ab wann ich wieder regelmäßige Zustellungen erhalte und auch wann die Erstattung der restlichen Kosten für den Nachsendeauftrag auf meinem Konto eingeht. |
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#70 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,727
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Das ist ganz einfach, bei Einrichtung und bei Ende des Nachsendeauftrags bekommst Du einen Brief.
Aber, wenn der Betreuer den Nachsendeauftrag mit halben Namen, aber nicht den 2. Nachsendeauftrag mit ganzem Namen beenden lassen hat, was ich ihm durchaus zutrauen würde, wird dieser Brief nachgesandt... Wie auch weitere Post. Ob der Nachsendeauftrag noch besteht, kannst Du über dieses Formular nachfragen https://www.deutschepost.de/de/hilfe...lare/f13b.html Also pro Nachsendeauftrag eine Anfrage stellen. Oder ganz altmodisch den Postboten fragen. Dass die am Telefon die Frage nicht beantworten, hat nichts mit der Betreuung zu tun, sondern hat damit zu tun, dass bei der Post jeder anrufen könnte. |
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