Dies ist ein Beitrag zum Thema Angemessenes Taschengeld für betreute Mutter im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag,
wie in einem früheren Beitrag erwähnt bin ich nach dem Tode meines Vaters vor ein paar Jahren Betreuer ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 01.12.2020
Beiträge: 33
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Guten Tag,
wie in einem früheren Beitrag erwähnt bin ich nach dem Tode meines Vaters vor ein paar Jahren Betreuer meiner psychisch schwerstkranken Mutter (schizoaffektive Psychose). Ich besuche sie regelmäßig und stehe ansonsten in fast täglichem Kontakt per Videoanruf. Ein Aspekt der Krankheit meiner Mutter ist der Kaufrausch. Es scheint auch das einzige zu sein, was ihr im Alltag Glücksgefühle bereitet. In früheren Krankenhausberichten ist zu lesen, dass sie teilweise 10.000DM an einen Tag ausgegeben hat. Da meine Mutter bereits 68 Jahre alt ist, möchte ich ihr auch Wünsche erfüllen und bin auch der Meinung, dass man nicht jeden Cent zweimal umdrehen muss in diesem Alter. Aber es muss Sinn machen und darf ihre bescheidene Rente von lediglich 1300€ nicht überschreiten. Allein ihr Wocheneinkauf per Rewe Lieferdienst beläuft sich bereits auf 100-150€. Leider hat sie hier gar keine Einsicht und scheint Probleme zu haben, diese Beträge zusammenzuzählen. So kommt es dann leider auch oft zum Streit da meine Mutter sehr auf das Geld und Shopping fixiert ist und mich eigentlich auch nur deshalb anruft. So habe ich ihr zum Beispiel letzte Woche 220€ ausgezahlt, weil sie Schuhe kaufen wollte. Diese Woche möchte sie erneut 200€ und droht, der Polizei zu sagen, dass ich ihr kein Geld gebe. Ich würde gerne einen fixen monatlichen Taschengeldbetrag einführen, der dann nicht mehr überschritten wird (exclusive Einkäufe und anderer Bedarf, natürlich). Welche Summe seht ihr als sinnvoll an bei diesen Krankheitsbild und Alter? Ich hatte mir 50€ im Monat überlegt. Es darf ehrlich gesagt auch nicht zu viel sein, da meine Mutter in der Vergangenheit geheim lebensbedrohliche Schönheits OPs durchführen lassen hat. |
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#2 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,631
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Wieviel ist denn nach Zahlung von Miete + Nebenkosten + Telefon etc + Lebensmittel überhaupt übrig? Mehr Geld als reinkommt, kann ja nicht ausgegeben werden. Oder werden außerdem Sparguthaben „abgeschmolzen“?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.02.2021
Ort: Berlin
Beiträge: 60
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wenn sie 1300 Euro Rente bekommt , musst du Rechnungen zahlen alles was dann bleibt musst du ihr Auszahlen egal wie sie es Ausgeben tust aber du kannst es zu teilen wenn zum Beispiel 800,00 Euro nach Rechnungen da sind dann teile auf
jeden Woche 200,00 Euro zum Beispiel aber Spare nicht gegen ihren Willen das Geld weg es sind schon viele Betreuer wegen Betrug / Unterschlagung verurteilt worden es ihr immer noch ihr Geld MfG P |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 201
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.02.2021
Ort: Berlin
Beiträge: 60
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es ist nicht dein Geld und du musst es nicht Sinnlos weg nehmen was anderes ist das nicht
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#6 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,604
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Moin moin
Stör Dich nicht an Peter1971, er hat des öfteren etwas rabiate und leider unrealistische Ansichten. Insbesondere den Spruch, "aber Spare nicht gegen ihren Willen das Geld weg es sind schon viele Betreuer wegen Betrug / Unterschlagung verurteilt worden es ihr immer noch ihr Geld" reißt er gerne aus Kontexten um ihn irgendwo anders in unsinnige Zusammenhänge zu setzen... Es steht nirgendwo geschrieben, dass Du alles Geld auszahlen mußt. Der Gedanke kann aufgrund des §1821 Abs. 2 BGB, und der Ausrichtung auf die Wünsche der Betreuten aufkommen. Da gibt es schon Diskussionen darum, ob man als BetreuerIn unbedingt und sofort jeder Geldforderung nachzukommen hätte, die von den Betreuten geäußert wird. Im Fall Deiner Mutter: Definitiv nein. §1821 Abs. 3: "Den Wünschen des Betreuten hat der Betreuer nicht zu entspre- chen, soweit 1. die Person des Betreuten oder dessen Vermögen hierdurch erheb- lich gefährdet würde und der Betreute diese Gefahr aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann oder..." Mutters Kaufrausch ist wie eine Suchterkrankung, die die Fähigkeit zum Umgang mit Geld massiv beeinträchtigt. Gerade bei Menschen, die nicht mit Geld umgehen können ist es sinnvoll, einen klaren Umgang mit dem Geld vorzugeben. Natürlich wird geschimpft, dass nie genug Geld herausgegeben wird. Das würde aber auch geschimpft werdne, wenn Du immer alles Geld (und sogar auch noch dein eigenes) herausgeben würdest. Also: Ei drauf! Klare Kante und absprechen, worauf zu sparen denn gewünscht wird. Das kann dann gekauft werden. Dann geht das Geld nicht für Pipifax drauf, sondern man kann es in Form der erfüllten Wünsche für längere Zeit sehen, nutzen und vielleicht bei Gelegenheit auch darauf verweisen... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#7 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 01.12.2020
Beiträge: 33
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Zitat:
Wocheneinkauf Rewe Lieferdienst: 150 x 4 Monatseinkauf DM Lieferdienst: 100 Monatseinkauf Sanitätshaus: 100 Monatseinkauf Getränkelieferung: 100 Nebenkosten Haus: 550 1450€ Also sind wir allein damit jeden Monat etwa 100€ im Minus. Ob so viel bei Rewe jede Woche nötig ist, sei dahingestellt, da ich leider nicht genau überwachen kann, wie viel sie isst und wie viel sie davon wegschmeißt. Auch als wir vorher noch bei LIDL einkaufen waren, waren es immer zwischen 80 und 120€. Die Suchterkrankung meiner Mutter zeigt sich auch wie folgt. Ich wollte mit meiner Mutter ausmachen, dass sie 50€ im Monat zur freien Verfügung erhält. Meine Mutter hat eingewilligt, aber nochmal 200€ gefordert, um sich Schuhe und Klamotten zu kaufen. Ich habe dem zugestimmt, unter der Bedingung, dass sie erst im Oktober wieder 50€ erhält, womit sie einverstanden war. Eine Woche später ruft sie mich nun täglich 10-20x an, weil sie wieder 200€ haben möchte, weil irgendwelche im Sonderangebot seien. Die Abmachung der vergangenen Woche interessiert schon nicht mehr. Darüber hinaus will sie auch immer Geld schon Monate im Voraus haben, so sollen die 200€ dieser Woche dann "bis Dezember" sein. Garantiert, dass, wenn ich ihr dieses Geld gebe, sie nächste Woche wieder welches will. Sie hat Schränke voller Klamotten, ich schätze an die 10.000 Stück, sagt aber, sie habe nichts zum Anziehen, ja soll sie denn nackt rumlaufen. "Kaufrausch" wurde auch in frühen Krankenhausberichten dezidiert aufgeführt als Krankheitsbild. Zu Lebzeiten meines Vaters, als sie noch eine eigene Bankkarte hatte, hat sie wohl fünfstellige Beträge im Monat ausgegeben (weswegen sie eben auch nicht mehr über ihr eigenes Geld verfügen kann/darf). Hier geht es nicht nur darum, dass sie nicht mehr Geld ausgeben soll als sie hat. Wie gesagt geht es auch darum, dass sie mit dem Geld auch schon lebensgefährliche Schönheits OPs machen lassen hat, zum Tätowierer gegangen ist oder ähnliches. Laut Gericht soll sie eigentlich gar nicht in die Stadt zum Einkaufen fahren, aber dies kann ich nicht 24/7 überwachen/unterbinden. Zumal sie mich eigentlich nur deshalb anruft. Wenn ich selbst vor Ort bin werde ich auch den ganzen Tag mit diesen Forderungen terrorisiert, was schon dazu geführt hat, dass ich mir dann in der Nähe ein Hotel genommen habe und nur zur Erledigung der Aufgaben vorbeigekommen bin. Und ich kann natürlich nicht jeder Geldforderung meiner Mutter nachkommen, wenn dies dazu führt, dass Strom und Gas nicht mehr bezahlt werden können. Geändert von Aurora921 (28.06.2023 um 19:17 Uhr) |
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#8 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,631
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Meine Frage wurde nicht beantwortet. Wenn nur 1350 mtl hereinkommen, können doch auch schon nicht 1450 ausgegeben werden, vor allem auch kein zusätzliches „Taschengeld“. Wird hier jeden Monat der Dispokredit ausgenutzt und erhöht sich ständig oder gibts noch ein Sparguthaben von xxx?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#9 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 01.12.2020
Beiträge: 33
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Zitat:
Bisher ist der Betrag auf dem Girokonto mit eher kleineren Schwankungen stabil gewesen, da die oben genannten Summen bei Einkäufen nicht immer genau gleich sind sondern etwas variieren. Der Grund für die Taschengeldeinteilung meinerseits ist eben auch, dass das so bleiben soll. Dispo ist natürlich nicht vorhanden. |
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#10 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,604
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Moin moin
So wie es aussieht ist noch etwas Erbmasse vom Vater (oder ein Restvermögen) da, die gerade abgeschmolzen wird. Andernfalls würde Aurora die Differenz von ca. 100,00 € aus eigener Tasche drauflegen. So oder so sollte sie sich umgehend um einen Einwilligungsvorbehalt für die Vermögenssorge kümmern, falls der noch nicht beschlossen sein sollte. Falls Kein Vermögen mehr da sein sollte, dann wird es höchste Zeit, die Ausgaben zu drosseln. Sonst ist Aurora selber bald pleite. Falls doch Vermögen vorhanden sein sollte, gilt es den Rechenschieber zuschwingen und zu überlegen, wie lange es bei den "Zuviel-Ausgaben" ausreicht und wieviel Zeit man hat, um die Bremse zu ziehen. Grundsatz: Es kann nur das Geld ausgegeben werden, dass auch da ist. Mehr nicht. Völlig Wurscht, wieviel Kaufrausch oder Kaufsucht da ist. Da hat Mutter lange genug High Life in Shopping gehabt und durch eine Talsohle durch. Das ist unangenehm - aber dafür war die pralle Zeit ja vielleicht auch schön. Für Aurora wird das sicherlich auch nicht angenehm auszuhalten, wenn die Mutter auf Kauf-Entzug zu einer Furie und sich der Tochter gegenüber allerübelst benehmen wird. Ich drücke Aurora alle Daumen. Mfg Imre
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