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Betreuer soll Bescheide von Verwandten beim Sozialamt einreichen

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Liebe Kolleg:innen, seit Kurzem betreue ich eine junge Frau, die mit ihrer Schwester in einem Haushalt lebt. Die B. erhält ...


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Alt 18.07.2023, 12:59   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 887
Standard Betreuer soll Bescheide von Verwandten beim Sozialamt einreichen

Liebe Kolleg:innen,


seit Kurzem betreue ich eine junge Frau, die mit ihrer Schwester in einem Haushalt lebt. Die B. erhält Leistungen nach SGB XII, die Schwester nach SGB II.


Nun soll ich die Bürgergeldbescheide der Schwester ans Sozialamt schicken. Die will mir die Unterlagen aber auf keinen Fall geben.

Schon weil sie findet, dass ihre Schwester keine Betreuung braucht...



Nun hat das Sozialamt die Leistungen eingestellt und fordert mich auf die fehlenden Unterlagen beizubringen.
Wie kann ich das erwirken?
Marsupilami ist offline  
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Alt 18.07.2023, 13:14   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,857
Standard

Zitat:
Zitat von Marsupilami Beitrag anzeigen

Nun hat das Sozialamt die Leistungen eingestellt und fordert mich auf die fehlenden Unterlagen beizubringen.
Das Amt kann hier m.E. nicht einfach die Leistungen einstellen. Diese sind m.E. weiterhin gem. § 42 Abs. 1 SGB 1 erstmal weiter zu zahlen.
Ich würde dem Grundsicherungsamt Deiner Betreuten den Sachverhalt schildern und unter Hinweis auf § 65 Abs.1 SGB 1 darum bitten, sich direkt an d. Jobcenter der Schwester zu wenden. Oder man möge Dir - im Rahmen Deines Beratungsanspruchs - erklären, wie Du Dir die Nachweise beschaffen bzw. weiter verfahren sollst.

Die Schwester schadet Deiner Betreuten? Womöglich ist sie selbst betreuungsbedürftig.

mfg
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(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 18.07.2023, 13:41   #3
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
Standard

Meines Erachtens ist der Bürgergeldbescheid der Schwester schlichtweg nicht leistungsrelevant. Geschwister bilden untereinander keine Bedarfsgemeinschaft, weder im SGB II noch im SGB XII.
Pichilemu ist offline  
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Alt 18.07.2023, 15:19   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,857
Standard

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Meines Erachtens ist der Bürgergeldbescheid der Schwester schlichtweg nicht leistungsrelevant. Geschwister bilden untereinander keine Bedarfsgemeinschaft, weder im SGB II noch im SGB XII.
Die leben aber zusammen in einem Haushalt (Haushaltsgemeinschaft).
siehe:
https://www.arbeitsagentur.de/lexiko...tsgemeinschaft

Da wird sich das Amt (zurecht) wohl einen Überblick über Mietvertrag und Mietkosten bzw. die Aufteilung derer verschaffen wollen.

mfg
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carlos ist offline  
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