Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer soll Bescheide von Verwandten beim Sozialamt einreichen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Kolleg:innen,
seit Kurzem betreue ich eine junge Frau, die mit ihrer Schwester in einem Haushalt lebt. Die B. erhält ...
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#1 |
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Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 887
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Liebe Kolleg:innen,
seit Kurzem betreue ich eine junge Frau, die mit ihrer Schwester in einem Haushalt lebt. Die B. erhält Leistungen nach SGB XII, die Schwester nach SGB II. Nun soll ich die Bürgergeldbescheide der Schwester ans Sozialamt schicken. Die will mir die Unterlagen aber auf keinen Fall geben. Schon weil sie findet, dass ihre Schwester keine Betreuung braucht... Nun hat das Sozialamt die Leistungen eingestellt und fordert mich auf die fehlenden Unterlagen beizubringen. Wie kann ich das erwirken? |
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#2 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,857
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Zitat:
Ich würde dem Grundsicherungsamt Deiner Betreuten den Sachverhalt schildern und unter Hinweis auf § 65 Abs.1 SGB 1 darum bitten, sich direkt an d. Jobcenter der Schwester zu wenden. Oder man möge Dir - im Rahmen Deines Beratungsanspruchs - erklären, wie Du Dir die Nachweise beschaffen bzw. weiter verfahren sollst. Die Schwester schadet Deiner Betreuten? Womöglich ist sie selbst betreuungsbedürftig. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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#3 |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Meines Erachtens ist der Bürgergeldbescheid der Schwester schlichtweg nicht leistungsrelevant. Geschwister bilden untereinander keine Bedarfsgemeinschaft, weder im SGB II noch im SGB XII.
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#4 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,857
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Zitat:
siehe: https://www.arbeitsagentur.de/lexiko...tsgemeinschaft Da wird sich das Amt (zurecht) wohl einen Überblick über Mietvertrag und Mietkosten bzw. die Aufteilung derer verschaffen wollen. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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