Dies ist ein Beitrag zum Thema Urlaubsantrag beim Sozialamt? Kürzung bei Schwerbehinderung... im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
... und noch eine Frage:
die Klientin erhält Leistungen nach SGB XII Kap. 4. Sie ist zu 100% schwerbehindert.
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Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 887
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... und noch eine Frage:
die Klientin erhält Leistungen nach SGB XII Kap. 4. Sie ist zu 100% schwerbehindert. Sie ist für 6 Wochen in den Urlaub gefahren, ohne sich beim Sozialamt dafür eine Erlaubnis zu holen, daher will das Sozialamt nun für den gesamten Urlaub die Leistungen zurückfordern. Hilfsweise für den Zeitraum, der 4 Wochen (den gesetzl. Mindesturlaub) überschreitet. Die B. hat wegen ihrer Schwerbehinderung aber keinen 4-wöchigen Mindesturlaub, sondern einer deutliche höheren. Kann ich das geltend machen? |
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#2 |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Fand der Urlaub denn im Inland oder im Ausland statt?
Bei einem Auslandsaufenthalt gilt seit einigen Jahren § 41a SGB XII: nach der vierten Woche werden die Leistungen eingestellt. Anspruch auf Leistungen für die ersten vier Wochen besteht aber in jedem Fall. Bei einem Urlaub im Inland gibt es überhaupt keine zeitliche Höchstgrenze und dementsprechend auch keine Rechtsgrundlage für die Einstellung der Leistungen, nur weil ein Leistungsbezieher Urlaub macht. |
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#3 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,636
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Das Bundesurlaubsgesetz (und der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte) sind Regelungen, die für ein Beschäftigungsverhältnis gelten. Wer SGB XII-Leistungen bezieht, ist aber nicht erwerbsfähig und muss auch - anders als bei SGB-II und III nicht der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Da muss man keinen „Urlaubsantrag“ stellen.
Geht es um einen längeren Auslandurlaub? Die Sonderregel des § 24 SGB XII stellt auf den „gewöhnlichen“ Aufenthalt ab, das ist der Lebensmittelpunkt und entsteht auch nicht bei einer mehrwöchigen Reise. Auf § 41a wies Pilchemu hin. Gehts evtl um den Vorwurf, dass irgendwelche eigentlich zum Lebensunterhalt einzusetzende Mittel verschwiegen und verprasst wurden?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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