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Keine Auszahlung Lebensunterhalt möglich bei längerer Abwesenheit Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Keine Auszahlung Lebensunterhalt möglich bei längerer Abwesenheit Betreuer im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Abend, ich bin ein wenig am Verzweifeln. Bereits Anfang dieses Monats habe ich in der Kanzlei meines Betreuers gefragt, ...


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Alt 24.07.2023, 20:40   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.05.2023
Beiträge: 51
Standard Keine Auszahlung Lebensunterhalt möglich bei längerer Abwesenheit Betreuer

Guten Abend,



ich bin ein wenig am Verzweifeln.



Bereits Anfang dieses Monats habe ich in der Kanzlei meines Betreuers gefragt, ob die Möglichkeit der Ausstellung eines Barschecks für mich besteht, um meinen Lebensunterhalt zu erhalten. Mein Betreuer war zu dem Zeitpunkt bereits für einige Tage nicht in der Kanzlei, sodass er keinen Barscheck unterschreiben konnte. Meine Mutter erklärte sich bereit mir den gewünschten Betrag auszuzahlen, die Mitarbeiterinnen meines Betreuers haben den Betrag dann aufs Konto meiner Mutter überwiesen, denn dazu haben sie wohl die Möglichkeit.



Am heutigen Nachmittag erbat ich dann eine weitere Ausstellung eines Barschecks, da immer am 25. mein Kindergeld eingeht und ich dann auch einen Teil meines Lebenunterhalts auszahlen lasse. Die Kanzlei meines Betreuers war nicht zu erreichen, ihn kontaktierte ich dann per WhatsApp und erfuhr hierdurch, dass er nun etwa eine Woche im Urlaub sei und deswegen abermals keinen Barscheck ausstellen könne. Es blieb wieder nur meine Mutter, die nun aber sehr begeistert war, weil sie selbst relativ hohe Ausgaben hatte und ihr Konto deswegen ein wenig überzogen ist.


Ich weiß einfach nicht welche Lösung man für so einen Fall finden soll. Die Sparkasse KölnBonn, bei der mein Konto geführt wird, bietet kein klassiches Sparbuch mehr an, mit dem ich jeden Tag die Möglichkeit hätte, sofern Guthaben auf dem Sparbuch ist, mir Geld auszahlen zu lassen. Mein Betreuer würde auf das Sparbuch dann monatlich meinen Lebensunterhalt überweisen und damit wäre dieser Kritikpunkt aus der Welt geschafft.



Gruß
Betreutmick ist offline  
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Alt 24.07.2023, 21:30   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,609
Standard

Moin moin


Vorweg die Frage: Gibt es einen Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge?


Wenn nein: Dann kannst Du zur Bankgehen und auch von deinem Girokonto Geld abheben. Auch wenn der Betreuer es sonst verwaltet. Du darfst es zumindest.


Wenn es einen EiWi gibt: Dann steht Dir der Weg zu rBank nicht offen. Andererseits steht der Betreuer in der Pfloicht, dafür zu sorgen, dass Du das nötige Haushaltsgeld bekommst, dass Du brauchst. Das hat er zu organisieren. Egal, ob er Geld in seiner Kanzlei oder in seinem Büro hinterlegt, ob er die Auszahlungen über das Betreute Wohnen oder sonst was organisiert.Er hat es zu organisieren.


Du mußt Dich natürlich auch selber fragen, woher der aktuelle Geldnotstand kommt. Gab es einen vorhersehbaren Grund, der aber nicht vorbesprochen und in die Planung einbezogen wurde?
Ist Dir aus egal welchen Gründen Dein Geld flöten gegangen (geklaut, verloren, verzockt) - also nix, was der Betreuer vorher hätte einplanen können.
Oder gibt es einen Grund, der durchaus für den Betreuer vorhersehbar gewesen ist, aber nicht berücksichtigt wurde.



Wenn Du Dein Geld so aufgebraucht hast, wie es immer geplant war und der Betreuer hat einfach nur seine eigene Arbeitsorganisation verpeilt, dann ist das hoch peinlich für ihn. Dann solltest du das mit ihm besprechen, damit so etwas nicht wieder vorkommt und beim nächsten Urlaub Plan B und Plan C brauchbar vorbereitet sind.
Wenn man das nicht in höflichem Ton mit ihm besprechen kann, wäre es wohl an der Zeit den Betreuer zu wechseln. Das wäre aber auch die ultima ratio.


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 24.07.2023, 21:46   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.05.2023
Beiträge: 51
Standard

Also ich plane meine Finanzen eigentlich immer selbst für den Monat. Mein Monat beginnt, weil das Kindergeld dann immer eingeht, bereits am 25., bis zum 24. des darauf folgenden Monats. Hierfür habe ich mir eine Excel-Tabelle angelegt, in der alle kommenden Ausgaben (Lastschriften, Überweisungen, Daueraufträge, Barauszahlungen etc.) und Einnahmen geordnet aufgeführt sind, sodass ich weiß wie viel ich mir wann auszahlen lassen kann. Mein Betreuer hat damit eigentlich so gut wie nichts zu tun. Ich schätze er kontrolliert nur hin und wieder ob die Beträge, die ich ihm zur Auszahlung nenne, auch passen. Ich habe hierzu einen eingeschränkten Online-Banking-Zugang zu meinem Konto, kann damit aber keine Transaktionen durchführen, nur meinen Kontostand sehen und was wann gelaufen ist.



Warum es diesen Druck gibt, ist mir selbst nicht so klar. Ich rauche halt manchmal etwas mehr und die Lebenshaltungskosten sind auch nicht mehr ganz so günstig. Wenn ich jemanden hier habe, beispielsweise meinen Kumpel, kann es auch passieren, das wir uns was zu essen bestellen, statt zu kochen, das belastet mein Haushaltsgeld dann ja auch.



Ja, es wurde ein Einwilligungsvorbehalt für die Vermögensangelegenheiten angeordnet, daher ist die Bank für mich der falsche Ansprechpartner.



Mein Betreuer stellt mir halt immer Barschecks aus, die er mit dem gewünschten Betrag ausfüllt und anschließend abstempelt und unterschreibt. In der Bank kann ich mir dann den Betrag am Schalter auszahlen lassen. Das ist, meines Erachtens, sehr umständlich und kompliziert. Einfacher wäre es mit einem Konto, auf das ich zugreifen kann. Es muss nicht in der Lage sein Lastschriften einzulösen und Überweisungen durchzuführen, es reicht einfach ein Konto mit einer Kontokarte, sodass ich jederzeit Zugang zum Geld habe, wenn ich es brauche.
Betreutmick ist offline  
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Alt 25.07.2023, 03:43   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.02.2021
Ort: in der Weisswurst - Hoheit
Beiträge: 15
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Hallo Betreutmick,
vielleicht wäre die Einrichtung eines sog. Verfügungsgeldkonto eine Möglichkeit? Auf dieses Konto kann dein Betreuer regelmäßig - auch per Dauerauftrag - Geld überweisen. Der Vorteil ist, du erhältst damit eine EC Karte, mehr Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Der Nachteil ist, das so ein Konto noch einmal zusätzlich Geld kostet und eine gewisse Selbstdisziplin erfordert. Da habe ich aber bei deinen Schilderungen keine Sorge. Bei der Sparkasse sind es zwischen 4,90 und 6,50 monatlich.
Bei einigen Betreuten überweise ich im wöchentlichen Rhythmus, bei anderen in größeren Abständen. Größere Ausgaben werden vorab bei den Kontaktbesuchen besprochen, da diese ja in den meisten Fällen auch geplant und / oder angespart werden müssen.
Greta Oe ist offline  
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Alt 25.07.2023, 08:20   #5
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,072
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Zitat:
Zitat von Greta Oe Beitrag anzeigen
Hallo Betreutmick,
vielleicht wäre die Einrichtung eines sog. Verfügungsgeldkonto eine Möglichkeit? Auf dieses Konto kann dein Betreuer regelmäßig - auch per Dauerauftrag - Geld überweisen. Der Vorteil ist, du erhältst damit eine EC Karte, mehr Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Der Nachteil ist, das so ein Konto noch einmal zusätzlich Geld kostet und eine gewisse Selbstdisziplin erfordert. Da habe ich aber bei deinen Schilderungen keine Sorge. Bei der Sparkasse sind es zwischen 4,90 und 6,50 monatlich.
Bei einigen Betreuten überweise ich im wöchentlichen Rhythmus, bei anderen in größeren Abständen. Größere Ausgaben werden vorab bei den Kontaktbesuchen besprochen, da diese ja in den meisten Fällen auch geplant und / oder angespart werden müssen.

Ich vermute, dass es Pfändungen/Insolvenz... gibt, die ein zweites Konto nicht ermöglichen, daher die Barschecks. Betreutmick schreibt, er plane seine Ausgaben selbst und sein Betreuer habe damit so gut wie nichts zu tun. Das kann so natürlich nicht stimmen. Natürlich muss aber abgesprochen werden, wieviel und wann Geld zur persönlichen Verfügung steht und ausgezahlt wird. Das kann ja nicht so auf Zuruf passieren. Barschecks kann der Betreuer auch vorfertigen und bei seinen Mitarbeitern hinterlegen. Am besten einen Termin mit dem Betreuer machen und Tage und Beträge vereinbaren, an denen Barschecks zur Abholung bereitliegen oder übersandt werden.
mimi91 ist offline  
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Alt 25.07.2023, 09:35   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.05.2023
Beiträge: 51
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Guten Morgen,



meine Schilderung, so wie ich diese hier dargelegt habe, stimmt komplett. Nein, es läuft noch keine Insolvenz, die soll noch kommen, jedoch in frühestens drei Jahren.



Da sich die Beträge, die mir ausgezahlt werden sollen, immer wieder ändern, ist eine Vorfertigung eines Barschecks so nicht möglich. Was er aber machen könnte, wäre die Sckecks zumindest unterschrieben bereits bei seinen Mitarbeiterinnen zu hinterlegen, sodass diese dann nur noch den Betrag und das Datum eintragen müssen und mir dann den jeweiligen Scheck aushändigen können.



Was ist denn dieses Verfügungskonto genau? Wo bekomme ich Informationen darüber?


Gruß
Betreutmick ist offline  
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Alt 25.07.2023, 09:51   #7
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,715
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Also bei Pfändung scheidet ein 2. Konto aus, da es nur ein P-Konto gibt.

Wer ein bißchen Verstand hat, gibt niemandem ne Blankounterschrift.

Aber, die Mitarbeiterinnen scheinen ne Vollmacht zu haben, dann könnten die auch einen Barscheck ausstellen.

Sprich mit dem Betreuer, der muss sich kümmern, dass sowas nicht vorkommt.
Mächschen ist gerade online  
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Alt 25.07.2023, 10:20   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.05.2023
Beiträge: 51
Standard

Wenn die Mitarbeiterinnen eine Vollmacht dafür hätten, könnten sie mir ja auch einen Barscheck ausstellen und müssten dafür nicht auf meinen Betreuer warten.



Ja, so etwas darf nicht vorkommen. Ich habe mich auch Mal wegen dieses Verfügungskontos bei der Sparkasse erkundigt. Ein solches Konto nutze ich ja bereits, insofern ist mir damit nicht geholfen. Die Sparkasse stellen sich ja auf den Standpunkt, dass sie mir kein solches Konto aufgrund des Einwilligungsvorbehaltes zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stellen können, weil sie quasi für jede Transaktion die Zustimmung meines Betreuers bräuchten und dies in der Praxis nicht umsetzbar ist.
Betreutmick ist offline  
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Alt 25.07.2023, 18:26   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Beiträge: 9,609
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Moin moin

Zitat:
Zitat von Betreutmick Beitrag anzeigen
Wenn die Mitarbeiterinnen eine Vollmacht dafür hätten, könnten sie mir ja auch einen Barscheck ausstellen und müssten dafür nicht auf meinen Betreuer warten.
Die Mitarbeiterinnen bekommen sicherlich keine Vollmacht über Dein Konto. Aber der Betreuer kann für Urlaubszeiten schon vorab Barschecks unterschreiben und die Mitarbeiterinnen setzen nur noch den Betrag und das Datum ein. Je nach Absprache kann das für die Standardauszahlungen laufen, aber auch für Sonderauszahlungen im Notfall.
Zitat:
Zitat von Betreutmick Beitrag anzeigen
Ich habe mich auch Mal wegen dieses Verfügungskontos bei der Sparkasse erkundigt. Ein solches Konto nutze ich ja bereits, insofern ist mir damit nicht geholfen.
OK, das verstehe ich jetzt nicht so ganz.

Zitat:
Zitat von Betreutmick Beitrag anzeigen
Die Sparkasse stellen sich ja auf den Standpunkt, dass sie mir kein solches Konto aufgrund des Einwilligungsvorbehaltes zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stellen können, weil sie quasi für jede Transaktion die Zustimmung meines Betreuers bräuchten und dies in der Praxis nicht umsetzbar ist.
Eine Sparkasse ist eine Bank und jede Bank ist anders. Solche Sparkassen bzw. Banken anderer Coleur habe ich auch schon getroffen. Die sind halt beknackt und sollten gemieden werden.

Ansonsten ist es für die anderen Banken kein Problem, im Fall eines EiWi ein Verfügungskonto laufen zu lassen. Das geht dann eben nur im Haben und nicht ins Minus.
Und wenn die Bank was zum absichern haben will, dann gibt der Betreuer die Einwilligung, dass er mit den Verfügungen durch den Betreuten im Rahmen der genannten Spielregeln einverstanden ist.
Das nennt man dann die Einwilligung unter deren Vorbehalt die Betreuten verfügen dürfen - und muss den Bankangestellten gelegentlich mal erläutert werden, wenn sie nicht mehr wissen, was das Wort "Einwilligungsvorbehalt" bedeutet...


MfG
Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 25.07.2023, 19:25   #10
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.05.2023
Beiträge: 51
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Ich habe bei der Sparkasse bereits das Basiskonto, ohne Dispo. Dieses kann ebenfalls nur im Guthaben geführt werden, eine Überziehung ist nicht möglich.



Die Sparkasse erklärte mir vorhin telefonisch dann, dass es wohl doch möglich sei, mir ein weiteres Girokonto ohne Dispo einzurichten, über das ich dann ganz normal verfügen kann, mit einer Girocard. Mein Betreuer muss diese Einrichtung vornehmen, aber dann stünde der Nutzung wohl nichts im Wege.



Die Mitarbeiterinnen haben insofern eine Vollmacht, als das sie alle Transaktionen (Überweisungen, Daueraufträge etc.) auf meinem Konto vornehmen können. Meine Mutter musste heute mir mein Geld nochmals auszahlen, die Mitarbeiterinnen haben ihr dann diesen Betrag sofort wieder überwiesen, das konnte ich in meinem Online-Banking-Zugang erkennen.



Was das Aussuchen von Banken betrifft, so habe ich hier kein Mitspracherecht. Mein Betreuer wollte ein Konto bei der Sparkasse und dem musste ich mich beugen. Ich hätte auch gern eines bei einer anderen Bank, allein schon wegen den Kontoführungsgebühren, die dann ja demnächst doppelt anfallen. Bei anderen Banken wäre dies günstiger, sofern man das Konto ausschließlich als Online-Konto führt.
Betreutmick ist offline  
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