Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter: Umzug in anderen Landkreis im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
mein Vater, dessen Betreuer ich bin, zieht von zuhause aus ins Betreute Wohnen.
Die Einrichtung liegt im Nachbarlandkreis.
Ändert ...
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Forums-Geselle
Registriert seit: 23.11.2021
Beiträge: 75
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Hallo,
mein Vater, dessen Betreuer ich bin, zieht von zuhause aus ins Betreute Wohnen. Die Einrichtung liegt im Nachbarlandkreis. Ändert sich dadurch die Zuständigkeit des Betreuungsgerichts (Amtsgericht des anderen Landkreises)? Soll ich ihn beim Einwohnermeldamt umelden? Kann ich das als Betreuer ohne weitere Umstände tun, oder? Wir wissen aktuell noch nicht, ob er mal wieder so fit sein wird, dass er wieder daheim wohnen kann. Vielen Dank. |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,857
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Zitat:
das haben die Gerichte zu entscheiden. Zwar sagt § 272 FamFG, dass das ursprüngliche Gericht vorrangig zuständig bleibt. Aber § 273 in Verbindung mit § 4 sagt, dass bei einem Wechsel des gewöhnlichen Aufenthaltes des Betreuten eine Abgabe nach dort erfolgen kann. Ich kenne dies nur so. Als Betreuer hat man nur den Wechsel des Wohn- bzw. Aufenthaltsortes dem aktuellen Gericht mitzuteilen. Dann geht alles seinen Weg. siehe hierzu: https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__272.html https://dejure.org/gesetze/FamFG/4.html https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__273.html Zitat:
https://www.buzer.de/gesetz/10628/a180986.htm Für die Ummeldung benötigts Du den AK "Aufenthaltsbestimmung"; siehe hierzu: Zitat:
Wenn Dein Vater aber geschäfts- bzw. einwilligungsfähig ist, kann er die Ummeldung ggf. auch selber bzw. eigenständig zeichnen. Dann brauchts kein Gericht bzw. keine Genehmigung oder den AK Aufenthaltsbestimmung. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
Geändert von carlos (17.08.2023 um 16:40 Uhr) |
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