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Gewalt in der Einrichtung unseres Angehörigen

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Alt 24.08.2023, 17:27   #1
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Standard Gewalt in der Einrichtung unseres Angehörigen

Liebe Mitglieder des Forums, liebe Leser und Leserinnen,

Vielen Dank für die ermöglichte Teilnahme im Forum.

Mein Bruder befand sich über vier Jahre in einer Betreuungseinrichtung für Menschen mit Behinderung.

Zuvor ist er als Minderjähriger in einer anderen Wohneinrichtung mit stationärem Betreuungsangebot in unserem Wohnort/seiner Heimatstadt untergebracht gewesen. Meine Eltern waren mit der Betreuung von ihm sehr überfordert und haben dann die Entscheidung getroffen, dass eine Betreuung in einer speziellen Wohneinrichtung das Vernünftigste für ihn und für meine Eltern wäre.

Er ist mit einer Fehlbildung seines Gehirns auf die Welt gekommen und hat in diesem Zusammenhang auch die Diagnosen Entwicklungs-verzögerung, Intelligenzminderung, ADHS und Autismus gestellt bekommen.

In der Wohneinrichtung, in der er als Minderjähriger lebte, ist er durch sein Verhalten negativ aufgefallen und es ist eine Anordnung des Trägers und der Leitung der Einrichtung ausgesprochen worden, dass er das Wohnheim aufgrund dieser Verhaltensmuster verlassen müsse. Außerdem ist gegen ihn eine polizeiliche Strafanzeige aufgenommen worden, hierfür haben wir jedoch noch nie einen Nachweis oder ein Schreiben vorgelegt bekommen. "Er benötige eine engmaschige, intensiv-therapeutische Betreuung, die wir ihm hier nicht bieten können", so der Wortlaut des Gutachters.

Die Vorkommnisse in der Wohngruppe der Einrichtung standen in Verbindung mit aggressiven Wutanfällen, Handgreiflichkeit und Übergriffigkeit im Umgang mit anderen beeinträchtigten Mitbewohnern der Einrichtung. Dass unser Angehöriger nicht "pflegeleicht" ist, war uns natürlich bewusst.

Da meine Eltern einen Migrationshintergrund besitzen und eher mäßig die deutsche Sprache sprechen, haben sie das Sorgerecht und den Betreuungsumgang meines Bruders an eine gesetzliche Betreuerin abgetreten (ich war zu der Zeit minderjährig und nicht vertragsfähig). Sie waren sich der Konsequenzen und der Eingriffe auf die Entscheidungsfreiheit meines Bruders und der Familie zu der Zeit nicht bewusst und unterschrieben den Antrag des Betreuerwechsels.

Diese Betreuerin war der Meinung, dass ihn, aufgrund seiner Verhaltensauffälligkeiten, im Umkreis unseres Wohnortes (Metropolregion) keiner haben möchte und niemand bereit ist, ihn aufzunehmen. So war sie der Meinung, dass mein Bruder nur in einer Unterkunft für problematische Erwachsene mit Beeinträchtigung im 500 KM weit entfernten Bundesland unterkommen könne. Meine Eltern waren hiervon natürlich nicht begeistert und baten sie, sich nochmals dafür einzusetzen, dass er in regionaler Nähe bleiben könne; jedoch war die Entscheidung über den Verbleib meines Bruders innerhalb einer Nacht- und Nebelaktion getroffen worden und war nicht anfechtbar, da die Betreuerin über das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Betreuten verfügte.

Nun mussten meine Eltern sich damit anfreunden und versuchten, das Beste daraus zu machen und organisierten Besuche zur neuen Wohneinrichtung und auch Besuche meines Bruders an seinen Geburtsort/Wohnort der Eltern. Zusätzliche Info: Da die vom Gericht bestellte Betreuerin aufgrund der Entfernung die Betreuung nicht fortsetzen wollte, kam es erneut zu einem Betreuerwechsel, der einen neuen Betreuer aus der Region mit den Angelegenheiten meines Bruder betraute.

Zunächst hatten wir ein harmonisches und freundliches Verhältnis zu der Betreuungseinrichtung, die familiär geführt in einem Wald- und Forstgebiet mit einem Bauernhof lag, und 20 pflegebedürftige Erwachsenen behauste. Da uns aber nach einem Jahr der Betreuung zahlreiche Missstände durch unseren Familienangehörigen berichtet worden sind, die bis hin zur körperlichen und psychischen Gewalt ihm gegenüber reichten, haben wir - neugierig und ungläubig - nachgefragt, was dort vonstatten geht. Diese Missstände sind uns nicht nur von ihm berichtet worden, sondern sind uns selbst aufgefallen und uns förmlich "ins Auge gesprungen". Natürlich waren wir besorgt und haben uns bei unserem - sprachfähigen und auch ausdrucksfähigen - Angehörigen informiert, ob ihm das Berichtete wirklich zugestoßen sei. Er bejahte dies und berichtete die Urlaube darauf ständig von neuen Vorkommnissen.

Nach Bekanntmachung der Missstände und der Gewalt unserem Angehörigen gegenüber, haben sich die Fronten verhärtet und die Kommunikation ist verwehrt und eingeschränkt worden; Mitteilungen konnten wir nur noch dem gesetzlichen Betreuer vortragen.

ALLERDINGS hielt der gesetzliche Betreuer, der auch in der Region ansäßig ist, zur Familie der Wohneinrichtung, da wir auch schon seine fehlende Professionalität und die Vernachlässigung seiner Fürsorgepflicht angesprochen und aufgegriffen haben, da unser Angehöriger allmählich gesundheitlich verwahrloste. Arztbesuche gab es keine, seine zerkratzte Brille wird nicht ersetzt und stattdessen einfach die Ersatzbrille des Mitbewohners mit ganz anderer Dioptrie zur Verfügung gestellt, Antreffen unseres Angehörigen bei uns in zerlumpter und durchlöcherter Bekleidung, sein Eigentum wird einfach entwendet und anderen Leuten geschenkt, sein Taschengeld wird ihm zweckentfremdet, fehlende Hygiene und so weiter und so fort. Selbst beauftragte Sozialpädagogen und Ärzte in unserem Wohnort bestätigten dies und stellten uns Schreiben für das Gericht und die Behörden aus. Meine Eltern griffen ständig in die eigene Tasche, um diese Missstände zu beheben.

Nach Absprache des gesetzlichen Betreuers und der Familie/Betreuer der Wohneinrichtung, ist ihm das Mobiltelefon für ein Jahr abgenommen worden und ihm ist ein Kontaktbegehren zu seiner Familie in seinem Wohnort verboten worden ("weil wir psychischen Stress für ihn bedeuten und Lügen verbreiten würden"). In dieser Zeit ist seine Beziehung zu einer Frau, die er im Heimatort pflegte, zugrunde gegangen (aufgrund des Kontaktverbots) und hat ihm das Herz gebrochen. Es sollten ja keine Missstände durch Berichte meines Bruders in die Außenwelt getragen werden. Die einzigen erlaubten Anrufe, und erst nach unseren Androhungen, rechtliche Mittel gegen diese Entscheidung einzuleiten, waren Anrufe im Beisammensein eines Betreuers aus dem Büro der Einrichtung heraus. Besuche waren in dem ganzen Jahr nicht genehmigt worden. Das absolute Übermaß: Mein Bruder durfte nicht mehr in der Landessprache seiner Eltern mit ihnen kommunizieren. Scheinbar fühlten sich die Beteiligten durch die Wahrheit auf den Schlips getreten. Wir fühlten uns hilflos. Er lebte wie ein Strafgefangener.

Hilfe vom gesetzlichen Betreuer war keine zu erwarten, er verfügte nicht einmal über ein Umgangsrecht, um solche Entscheidungen (wie oben genannte) aussprechen zu können und machte es trotzdem. So wandten wir uns an das zuständige Gericht und baten, um Aufklärung bezüglich der Umstände in der Wohnunterkunft und trugen unsere Bedenken vor. Außerdem schlugen wir die leibliche Schwester (mit ihrer Genehmigung) als ehrenamtliche Betreuerin vor. Auf Bedenken ist nicht eingegangen worden, eher hieß es, dass, laut gesetzlichem Betreuer, "Beschwerden und Besorgnisse der Eltern nicht bestätigt werden konnten und der Betreute kognitiv nicht fähig sei, diese Missstände einschätzen zu können oder selbst zu veräußern". Außerdem ist der Antrag nicht bearbeitet worden, da "der Betreute eine Vertretung durch einen Familienangehörigen nicht wünsche". Natürlich haben wir mit dieser Antwort gerechnet, da der gesetzliche Betreuer am längeren Hebel sitzt und entsprechend der Wünsche der Familie der Wohnunterkunft handelt.

Nach Ankunft unseres Angehörigen bei uns, berichtete er uns Horrorgeschichten - er wird mit Fieber auf den Bauernhof zum Arbeiten geschickt, er bekommt Medikamente zur hormonellen Kastration/Libidosenkung (habe ich durch Nachforschung bei einem befreundeten Pharmazeuten erfahren, da uns Informationen bezüglich Medikation nicht übermittelt werden), er hat Angst, an den Folgen seiner Medikation zu versterben, seine körperlichen Beschwerden verschlimmerten sich. Auch wir hatten den Eindruck, dass er in einer Gefahrensituation ist.

Mein Bruder kam vollkommen verheult bei uns an, er berichtet, starke Schmerzen zu haben (die Arme voller blauer Flecken), beleidigt worden zu sein, Beleidigungen gegenüber seiner Familie ertragen zu müssen - hilflos, eingeschüchtert und entmutigt. Er sagte uns, er fühle sich nicht gesehen und der gesetzliche Betreuer steht ihm nicht zur Verfügung. Mir ist der Kragen geplatzt und ich bin mit ihm zur Polizei in unseren Wohnort gefahren und habe ihn dazu ermutigt, die Körperverletzung an ihm (durch die Betreuer) anzuzeigen. Außerdem hat er sich geweigert, in die Betreuungseinrichtung zurückzukehren. Zusätzlich zur Anzeige, haben wir eine körperliche Untersuchung in der Rechtsmedizin vornehmen lassen und tatsächlich eine Fachanwältin beauftragen können. NUN DAS PROBLEM: Schweigerechtsentbindung, Strafanzeige und alles Weitere muss natürlich vom gesetzlichen Betreuer erfolgen. Der steckt jedoch mit unter der Decke der Verschleierung.

Jedenfalls kam auf die Anfrage und die Vollmachtsausstellung unserer beauftragen Anwältin die sofortige Kündigung des Betreuungsverhältnisses ("aufgrund des Verhaltens der Familie") und die tatsächliche Genehmigung des gesetzlichen Betreuers zur Übertragung der gesetzlichen Betreuung an die leibliche Schwester, die zuvor unmöglich durchzusetzen war.

Mein Bruder lebt mittlerweile wieder bei seinen Eltern, jedoch suchen wir eine geeignete Wohnunterkunft von ihm und möchten die Strafanzeige natürlich durchgesetzt sehen. In Bezug darauf wären dies meine Fragen:

- Können Pflegedokumente, die befangen sind, geändert oder angefechtet werden? Wie gehen wir am besten vor, wenn mein Bruder für "unmündig" gilt?

Habt ihr noch weitere Tipps oder ist euch oder Angehörigen Ähnliches widerfahren?

Ich bedanke mich sehr bei euch.

Elias
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Alt 24.08.2023, 17:40   #2
Routinier
 
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Erstmal ist das natürlich ganz heftig, was dem Bruder und euch widerfahren ist. So etwas sollte natürlich nicht passieren, es gibt aber leider auch im Bereich der Einrichtungen der Behindertenhilfe genug schwarze Schafe, die ihre Macht schamlos ausnutzen.



Zitat:
Zitat von elias_r Beitrag anzeigen
NUN DAS PROBLEM: Schweigerechtsentbindung, Strafanzeige und alles Weitere muss natürlich vom gesetzlichen Betreuer erfolgen.
Wenn doch die gesetzliche Betreuung auf die Schwester übertragen wurde (so verstehe ich es), dann kann die Schwester im Namen des Betreuten die Schweigepflichtsentbindung unterzeichnen.


Eine Strafanzeige kann ohnehin jeder stellen. Lediglich bei einem Strafantrag (der könnte notwendig sein, da einfache Körperverletzung ein Antragsdelikt ist) müsste der Betreuer unterschreiben, der bräuchte dafür aber erstmal einen passenden Aufgabenkreis (Vertretung im Strafverfahren o. ä. - Vermögenssorge, Vertretung bei Behörden usw. reichen nicht aus!). Da müsste also ggfs. eine Erweiterung der Aufgabenkreise beantragt werden. Solange dieser Aufgabenkreis nicht vorliegt, läuft die Frist zur Stellung eines Strafantrags nicht ab.
Pichilemu ist gerade online  
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Alt 24.08.2023, 18:01   #3
Forums-Geselle
 
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Ort: NRW
Beiträge: 285
Standard

Was du hier in Bezug auf die Wohneinrichtung und dem gesetzlichen Betreuer berichtest, mag sich in deiner Wahrnehmung so abspielen.


Tatsächlich ist es jedoch folgendermaßen:
Es gibt nur sehr wenige vollstationäre Wohnheimplätze mit einem hohen Betreuungsbedarf, so wie die behinderungs bedingten Verhaltensauffälligkeiten von dir geschildert werden, wird es der höchste sein, der vom Kostenträger bewilligt wird.


Deine Familie kann froh sein, dass eine Unterbringungsmöglichkeit gefunden wurde! Es ist kein Einzelfall, dass derartig auffällige Leistungsberechtigte Personen entweder
a) in der Obdachlosenunterkunft landen, weil kein Platz für sie gefunden werden konnte
oder
b) sie in eine Klinik, Psychiatrie als sogenannter Bewahrfall eingewiesen werden, soll heißen, sie sind selbst- und fremdgefährdend in Erscheinung getreten, es gibt keinen Platz, also verbleibt der LB solange in der Klinik, bis ein passender Platz (deutschlandweit gesucht) gefunden wird.


Es macht NIEMANDEM SPASS, sich beschimpfen, bedrohen, bespucken usw. zu lassen, auch dem Betreuungspersonal nicht!
Du erzählst, deinen Eltern sei dein Bruder über den Kopf gewachsen....wie erleichternd, dass sie ihn abgeben konnten, an jemand anderen, der
1. den Unterhalt beantragt
2. eine Unterkunft organisiert hat
3. eine tägliche Versorgung gewährleistet.
4. Freizeitverhalten versucht zu fördern usw.


Da er von der vorherigen Einrichtung gekündigt wurde, lässt auf eine Gefährdungssituation für Personal und Mitbewohner schliessen. Bei den genannten Diagnosen kann das häufig vorkommen.



Warum schreibe ich dir derart unfreundlich?
Ich bin selbst Fallmanagerin in der Eingliederungshilfe, lese tagtäglich Hilfepläne und kenne derartig ähnliche Fälle zur Genüge.


UND: es ist höchst ärgerlich, wenn Aussenstehende gleich die RIESENWELLE machen, so wie du!


Ein wertschätzendes Gespräch mit dem beteiligten Helfernetz wäre die von deiner Seite angezeigte Reaktion gewesen, anstatt Strafanzeige, Verleumndung, Unterstellungen, Vermutungen usw.


Das Amtsgericht wird den Sachverhalt klären, und jetzt dürft ihr ja nun erstmal als Familie die Diagnosen eures Angehörigen hautnah erleben.
Vielleicht öffnet das die Augen.

Aber: wer hindert euch, dem rechtlichen Betreuer Arbeit abzunehmen? Ein freundlicher Brief, dass ihr gern bei der Wohnheimsuche unterstützt, und sobald ihr fündig geworden seid, postwendend Nachricht an den Betreuer....
...ein Dank für die bisherige Arbeit und Mühe, die der Betreuer (bei sehr geringer Vergütung bei viel Arbeitseinsatz) hatte...



Bei derart unreflektierten Beiträgen wie es deiner ist, platzt mir nämlich der Kragen!
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Beam me up. Scotty- no intelligent life down here!
Frankreichfahrer ist offline  
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Alt 24.08.2023, 18:09   #4
Routinier
 
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Beiträge: 1,405
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Zitat:
Zitat von Frankreichfahrer Beitrag anzeigen
Es macht NIEMANDEM SPASS, sich beschimpfen, bedrohen, bespucken usw. zu lassen, auch dem Betreuungspersonal nicht!
Das mag ja sein, aber zurückschlagen geht gar nicht!


Der Betreute ist ja offenbar mit blauen Flecken nach Hause gekommen. Auch ärztlich dokumentiert. Das heißt, es liegt ganz objektiv eine Körperverletzung vor. Für eine Körperverletzung gibt es keine Rechtfertigung, auch nicht gegenüber behinderten Menschen. Dem Betreuungspersonal steht kein Züchtigungsrecht gegenüber behinderten Menschen zu. Die Zeiten schwarzer Pädagogik sollten heutzutage schon lange vorbei sein. Und das muss man sich als Familie eines behinderten Menschen auf keinen Fall gefallen lassen.


So wie ich das verstehe, waren die Geschwister zum Zeitpunkt der Unterbringung noch minderjährig und kamen deshalb als Bezugsperson nicht in Frage. Das hat sich ja inzwischen geändert, d. h. es liegt ohnehin eine ganz neue Sachlage vor, bei der man auch anders entscheiden kann als damals und möglicherweise eine geeignetere Form der Unterbringung finden kann.
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Alt 24.08.2023, 18:15   #5
Forums-Geselle
 
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Ort: NRW
Beiträge: 285
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Schonmal daran gedacht, dass der LB von Mitbewohnern "einen drüber" gekriegt haben könnte? Diese sind nämlich selbst behinderungsbedingt Affekt gesteuert und einige lassen sich nicht einschüchtern, sondern wehren sich.


Es ist befremdlich, diese Misstände sofort und jedesmal dem bösen bösen Helfernetz zuzuschreiben....(...!)
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Frankreichfahrer ist offline  
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Alt 24.08.2023, 18:34   #6
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
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Zitat:
Zitat von Frankreichfahrer Beitrag anzeigen
Warum schreibe ich dir derart unfreundlich?
Ich bin selbst Fallmanagerin in der Eingliederungshilfe, lese tagtäglich Hilfepläne und kenne derartig ähnliche Fälle zur Genüge.


UND: es ist höchst ärgerlich, wenn Aussenstehende gleich die RIESENWELLE machen, so wie du!

Du schreibst vor allem voreingenommen und ich frage mich zudem, wo DEINE WERTSCHÄTZENDE Worte dem Familienangehörigen des Behinderten gegenüber sind!!


Im Übrigen finde ich es aufs Äusserte für fragwürdig, WENN wirklich Medikamente zur "Kastration/Libidosenkung" verabreicht wurden! Dies ist meines Wissens nach nur auf richterliche Anordnung bei Sexualstraftätern machbar!?


Sofern auch nur im Ansatz derartiges Verhalten in der früheren Behinderteneinrichtung von Seiten der Leitung/Mitarbeiter statt gefunden hat, fände ich es ANGEBRACHT, dort mal PROFESSIONELL eine Weiterbildung für diese in Sachen Anti-Aggressions-Training im Umgang mit "herausfordernden" Klienten, anzuordnen und dieses von Seiten der Behörden auch zu überwachen!


Ja, auch Mitarbeiter möchten weder beleidigt, bespucht oder geschlagen werden, ABER diese üben ihre Tätigkeit PROFESSIONELL aus und erhalten nicht wenig Geld dafür!
MurphysLaw ist offline  
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Alt 24.08.2023, 18:40   #7
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Zitat:
Zitat von Frankreichfahrer Beitrag anzeigen
Schonmal daran gedacht, dass der LB von Mitbewohnern "einen drüber" gekriegt haben könnte? Diese sind nämlich selbst behinderungsbedingt Affekt gesteuert und einige lassen sich nicht einschüchtern, sondern wehren sich.


Es ist befremdlich, diese Misstände sofort und jedesmal dem bösen bösen Helfernetz zuzuschreiben....(...!)
Schon mal daran gedacht, dass eine Person mit Behinderung und Einschränkung auch mal tatsächlich das beschreibt, was sie erlebt? Zumal wir selbst Augenzeugen von tätlichen Angriffen gegen meinen Bruder waren. Und nein, es sind eben keine Mitbewohner von ihm gewesen.

Wie gefühlskalt Sie hier auftreten, bestärkt mich nur noch mehr darin, dass das Machtgefälle in einigen solcher Einrichtungen dazu führt, dass die Wut am Betreuten ausgelassen wird.

Was wäre denn in unserem Fall Ihr Ratschlag?

Die Sorgen meines Bruders einfach hinnehmen und so tun als sei nichts, obwohl er sich vor lauter Angst an mir festhält als eine Rückführung vom gesetzlichen Betreuer erzwungen werden sollte?
Wieso sollten diese schutzbedürftigen Menschen nicht den Schutz und das Gehör des staatlichen Polizeiapparats nutzen sollen bei Gefahr für Leib und Leben?

Mit Verlaub, aber solche Unterstellungen mir gegenüber lasse ich mir auch nicht von Ihnen erlauben... Vor allem habe nicht ich die Strafanzeige aufgegeben, sonder er.
elias_r ist offline  
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Alt 24.08.2023, 18:41   #8
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Zitat:
Zitat von elias_r Beitrag anzeigen
Jedenfalls kam auf die Anfrage und die Vollmachtsausstellung unserer beauftragen Anwältin die sofortige Kündigung des Betreuungsverhältnisses ("aufgrund des Verhaltens der Familie") und die tatsächliche Genehmigung des gesetzlichen Betreuers zur Übertragung der gesetzlichen Betreuung an die leibliche Schwester, die zuvor unmöglich durchzusetzen war.

Mein Bruder lebt mittlerweile wieder bei seinen Eltern, jedoch suchen wir eine geeignete Wohnunterkunft von ihm und möchten die Strafanzeige natürlich durchgesetzt sehen. In Bezug darauf wären dies meine Fragen:

- Können Pflegedokumente, die befangen sind, geändert oder angefechtet werden? Wie gehen wir am besten vor, wenn mein Bruder für "unmündig" gilt?

Habt ihr noch weitere Tipps oder ist euch oder Angehörigen Ähnliches widerfahren?

Ich bedanke mich sehr bei euch.

Elias

Eine Betreuung kann nicht "gekündigt" werden. Ich vermute, der Betreuer hat einen Betreuerwechsel beantragt oder unterstützt diesen, was absolut nachvollziehbar ist.

Der aktuelle Betreuer kann auch nicht genehmigen, dass die Schwester die Betreuung erhält. Das wird das Gericht entscheiden.
Du schreibst, der Betreuer hatte kein "Umgangsrecht" mit Hilfe dessen er Besuche hätte verwehren können/dürfen. Ich vermute, die Einrichtung hat von ihrem Hausrecht Gebrauch gemacht. Das kann sie durchaus.

Ich kann aus deiem Beitrag leider auch nur die subjektive Sichtweise des Bruders herauslesen, der offensichtlich nach Meinung aller übrigen Beteiligten nicht in der Lage ist, seine Situation realitätsnah einzuschätzen. Darauf deuten auch die Diagnosen hin. Ich vermute, dass die Realität etwas anders aussieht. Du schreibst selbst, wie er sich als Minderjähriger verhalten hat:"in Verbindung mit aggressiven Wutanfällen, Handgreiflichkeit und Übergriffigkeit im Umgang mit anderen beeinträchtigten Mitbewohnern der Einrichtung". Ich wüsste auch nicht, wie Beweise für die Vorwürfe erbracht werden sollen/müssen/können. Das müsste die Anwältin sagen können. Vielleicht sollte der Bruder erstmals bis auf Weiteres in der Familie verbleiben. Dann könnt ihr alles vielleicht besser einordnen. Z. B. auch die angesprochene Hygiene - was tun, wenn sich jemand nicht waschen will etc
mimi91 ist offline  
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Alt 24.08.2023, 18:42   #9
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Vielen Dank an Pichilemu!

Zu deiner Aussage: Die Betreuung ist noch nicht offiziell übertragen worden, es ist vom gesetzlichen Betreuer jedoch eine Zusage für die Übernahme vor dem Amtsgericht vorgelegt worden und die Bearbeitung soll noch erfolgen.

Vielen Dank auch an MurphysLaw.
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Alt 24.08.2023, 18:48   #10
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Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
Eine Betreuung kann nicht "gekündigt" werden. Ich vermute, der Betreuer hat einen Betreuerwechsel beantragt oder unterstützt diesen, was absolut nachvollziehbar ist.

Der aktuelle Betreuer kann auch nicht genehmigen, dass die Schwester die Betreuung erhält. Das wird das Gericht entscheiden.
Du schreibst, der Betreuer hatte kein "Umgangsrecht" mit Hilfe dessen er Besuche hätte verwehren können/dürfen. Ich vermute, die Einrichtung hat von ihrem Hausrecht Gebrauch gemacht. Das kann sie durchaus.

Ich kann aus deiem Beitrag leider auch nur die subjektive Sichtweise des Bruders herauslesen, der offensichtlich nach Meinung aller übrigen Beteiligten nicht in der Lage ist, seine Situation realitätsnah einzuschätzen. Darauf deuten auch die Diagnosen hin. Ich vermute, dass die Realität etwas anders aussieht. Du schreibst selbst, wie er sich als Minderjähriger verhalten hat:"in Verbindung mit aggressiven Wutanfällen, Handgreiflichkeit und Übergriffigkeit im Umgang mit anderen beeinträchtigten Mitbewohnern der Einrichtung". Ich wüsste auch nicht, wie Beweise für die Vorwürfe erbracht werden sollen/müssen/können. Das müsste die Anwältin sagen können. Vielleicht sollte der Bruder erstmals bis auf Weiteres in der Familie verbleiben. Dann könnt ihr alles vielleicht besser einordnen. Z. B. auch die angesprochene Hygiene - was tun, wenn sich jemand nicht waschen will etc
Es ist auch nicht die gesetzliche Betreuung gekündigt worden, sondern die Fortsetzung der bewilligten Betreuung durch die Eingliederungshilfe/Einrichtung meinem Bruder gegenüber.

Vielleicht habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt. Ich gebe hier nur wieder, was wir erfahren haben und was mein Bruder uns und der Polizei gegenüber berichtet.

Schaden am eigenen Körper kann man ja wohl nicht missverständlich interpretieren, auch nicht im Falle seiner Diagnosen? Nahezu jeder kann seinen Hilferufen Ausdruck verleihen, dazu braucht es nicht viel. Und das hat er uns und der Polizei gegenüber getan.
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betreuerwechsel, betreuung, gewalt, vernachlässigung

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