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Gesetzliche Betreuung meines Sohnes gegen seinen Willen

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Alt 25.08.2023, 20:23   #1
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Standard Gesetzliche Betreuung meines Sohnes gegen seinen Willen

Guten Abend,
mein Sohn ( 30 Jahre) ist psychisch krank.
Die Diagnosen sind: Bipolare Störung, Schizoaffektive Störung und Anpassungsstörung.
Durch seine Erkrankungen zerstört er sich leider sein Leben. In vielen Phasen ist er leider nicht in der Lage, für sich zu sorgen.
Schulden/unbezahlte Rechnungen, Polizeieinsätze, immer wieder Zwangseinweisungen in die Psychiatrie. Er zeigt leider keine Krankheitseinsicht und begibt sich nicht regelmäßig in ärztliche Behandlungen, setzt immer wieder eigenständig von heute auf morgen seine Medikamente ab.
Seit 2011 hat er diese Diagnosen.
Nach vielen Anläufen ist es mir nun endlich gelungen, dass eine gesetzliche Betreuung vom Betreuungsgericht für ihn bewilligt wurde. Zwei mal wurde es abgelehnt, weil er nicht einverstanden war. Nun ist eine gesetzliche Betreuung vorerst für ein halbes Jahr sogar gegen seinen Willen eingerichtet worden.

Ich wusste gar nicht, dass das auch gegen den Willen des Betroffenen möglich ist.
Er befindet sich seit Ende Juni in der Psychiatrie, sehr lange mit richterlichem Beschluss und nun auf freiwilliger Basis ( wo er aber schon bekannt gegeben hat, dass er nicht mehr freiwillig lange bleiben wird.
Ich als Mutter lernte die gesetzliche Betreuerin durch Zufall in der Psychiatrie persönlich kennen. Ich besuchte gerade meinen Sohn, da kam sie zur Tür herein und stellte sich als seine gesetzliche Betreuerin vor.
Mein Sohn will das natürlich nicht und sagt, er braucht das nicht.
Ich unterhielt mich auch einen Moment mir ihr alleine und wir tauschten Telefonnummern und Mailadressen aus.
Bei diesem Besuch war sie sehr dankbar über Informationen, die ich ihr geben konnte, weil mein Sohn sich weigerte, mit ihr zu sprechen.

Es gibt ja verschiedene Bereiche, die Betreuer abdecken können.
Die Bereiche, die ich weiß, sind:
1) Vermögensfürsorge/Finanzielle Angelegenheiten
2) Gesundheitsfürsorge
3) Unterbringung ( das bezieht sich wahrscheinlich darauf, dass sie im akuten Fall "Zwangseinweisungen in die Psychiatrie " veranlassen kann??
4) Behördliche Angelegenheiten

Bisher hat diese Betreuung funktioniert, weil ich ihr Daten geben konnte, die mein Sohn ihr verweigerte ( weil er ja eigentlich keine Betreuung will und sie ihn ja überhaupt nicht kennt) Ich habe ihr die Briefe/Inkassoschreiben, die in seiner Wohnung waren geschickt etc.
Was ich weiß, sie hat Bankvollmacht über sein Konto ( weil ich ihr sagte, bei welcher Bank er sein Konto hat), konnte die Inkassoschreiben, die ich in der Wohnung meines Sohnes gefunden habe, begleichen, konnte die Miete begleichen, weil die fristlose Kündigung des Vermieters drohte, hat mit dem Anwalt des Vermieters, der meinen Sohn loswerden will, korrespondiert, weil ich ihr auch dieses Anwaltsschreiben mit der fristlosen Kündigung der Wohnung schickte.

Ich hatte auch das Gefühl, dass sie zuerst dankbar für diese Informationen war. Wie sonst könnte sie denn auch diese Dinge für meinen Sohn erledigen und organisieren, wenn sie nicht Informationen von mir als Mutter hätte, weil mein Sohn ja nicht freiwillig mit ihr korrespondieren möchte.
Ich muss dazu sagen, dass ich nur einmal Zugang zu der Wohnung meines Sohnes hatte, weil seine Ex-Lebensgefährtin, die noch einen Schlüssel hatte, mir mal die Wohnung aufgeschlossen hat. Deswegen fand ich alle diese Inkassoschreiben und konnte sie an die Betreuerin weiterleiten.
Aber grundsätzlich habe ich keinen Schlüssel zur Wohnung meines Sohnes und habe auch keinen Zugang und habe auch sonst keinerlei Vollmachten für irgendetwas.
Im letzten Gespräch hatte ich aber das Gefühl, dass sie will, dass ich mich abgrenze und nichts mehr tue.

Deswegen meine Fragen:

1) Wie kann ein gesetzlicher Betreuer einen Menschen gegen seinen Willen betreuen, wenn der Betroffene keinen Kontakt zu ihr aufnimmt und womöglich auf Anrufe der Betreuerin gar nicht reagiert.
Wie kann sie denn zum Beispiel künftige Schulden für ihn bearbeiten oder sonstige Inkassoschreiben, Kündigungsschreiben, wenn mein Sohn zum Beispiel gar nicht in den Briefkasten schaut, oder er die Briefe gar nicht anschaut, und/oder er diese gar nicht an die Betreuerin weiterleitet?

Ich muss dazu sagen, mein Sohn wohnte bis Ende Juni kurz vor seiner erneuten Zwangseinweisung mit seiner Lebenspartnerin zusammen, die diese Briefe auch immer im Briefkasten entdeckte und mich informierte, weil mein Sohn gar nicht in der Lage war, sich darum zu kümmern.
Jetzt wohnt er aber alleine, da sich seine Partnerin von ihm getrennt hat.
Jetzt kann also keiner mehr die Briefe entdecken und zur Not an die Betreuerin weiterleiten, wenn mein Sohn es nicht tut.

Wie funktioniert eine gesetzliche Betreuung für einen Betroffenen gegen seinen Willen, wenn dieser nicht mitarbeitet und den Kontakt zu ihr verweigert? Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, wie das funktionieren soll.


2) Wie sieht es mit den Angehörigen aus? Ist ein Betreuer grundsätzlich daran interessiert, auch mit Angehörigen zusammen zu arbeiten, gerade wenn der Betroffenen die Betreuung sowieso verweigert?
Oder gibt es grundsätzlich Datenschutz und der Betreuer darf sowieso gar keine Auskünfte an Angehörige geben?

Für mich ist alles Neuland, weil ich nicht weiß, wie ich mich jetzt als Mutter verhalten soll. Die Betreuerin, mit der ich ja schon jetzt zumindest am Anfang Kontakt hatte, weil sie meinen Sohn ja gar nicht kannte und er nicht mit ihr reden wollte, hat mir jetzt aber schon signalisiert, dass ich als Mutter nichts mehr machen soll.

Ich bin echt verunsichert, denn wie will sie ihn denn in diesen Angelegenheiten betreuen, wenn er zum Beispiel nie ans Telefon geht?

Gibt es zum Beispiel persönliche Besuche? Könnte Sie eine Postvollmacht einrichten, dass zum Beispiel die Post an Sie weitergeleitet wird, wenn er es nicht tut?
Was macht sie, wenn er nicht mit ihr sprechen möchte?

Bisher kannte ich es nur im Bekanntenkreis, dass die Betroffenen mit der gesetzlichen Betreuung auch irgendwie einverstanden waren und somit auch ein Kontakt vom Betroffenen zum Betreuer bestand.
Eine Betreuung gegen den Willen des Betroffenen kannte ich bis jetzt noch nicht.

Vielen Dank fürs Lesen!

Anette
Anette1965 ist offline  
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Alt 25.08.2023, 23:11   #2
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Moin Anette!

Ganz einfach:
Eine Betreuung kann auf Dauer nicht funktionieren, wenn der Betreute überhaupt keine Bereitschaft zur Kooperation zeigt.

Mich wundert es ehrlich gesagt ein wenig, dass der Betreuerin der Aufgabenkreis „Postangelegenheiten“ nicht von Anfang an zugesprochen worden ist. Weiß das Gericht denn, dass dein Sohn sich momentan in der Psychiatrie befindet? Eigentlich müsste doch klar sein, dass er sich aus der Einrichtung heraus nicht um seine Post kümmern kann!?

Zumindest aber wird sich die Betreuerin bei der Krankenkasse, der Bank und anderen Behörden mit ihrem Betreuungsausweis ausweisen und darum bitten, dass der Schriftwechsel ab jetzt über sie und nur noch mit ihr geführt werden soll. Das heißt, sie wird bspw. wohl eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse anfordern, Kontoauszüge bei der Bank etc.

Vielleicht wäre es auch sinnvoll, einen Einwilligungsvorbehalt für deinen Sohn und sein Konto zu erwirken!? Das bedeutet, dass er das „Ok“ der Betreuerin braucht, wenn er Geld vom Konto abheben möchte.

Wenn das anläuft, dass die Betreuerin sich bei den wichtigen Stellen, Ämtern, Behörden etc. vorstellt und die zukünftig nur noch mit ihr kommunizieren, sollte sich die Lage bei deinem Sohn etwas entspannen. Denn die Betreuerin vertritt ihn ja nach außen hin, wenn er das gerade selbst nicht kann. Ich denke, du kannst da schon guten Mutes sein und mal ein wenig aufatmen. Tut dir bestimmt auch ganz gut!?

Ich würde noch einmal versuchen, deinem Sohn im persönlichen Gespräch klar zu machen, dass die Betreuerin nicht zu ihrem Privatvergnügen vom Gericht eingesetzt worden ist, sondern dass er JETZT noch einmal die Chance hat, sein Leben in geordnete Bahnen zu lenken und die Schäden, die es jetzt schon gibt, wenigstens ein bisschen zu kitten. Wenn er nur contra arbeitet und sich überhaupt nicht kümmert, schadet er im Endeffekt SICH SELBST und nicht dir oder der Betreuerin!

Ich glaube, das wird. Es ist nicht immer ganz einfach, und manchmal muss man sich einfach Anderen und ihrem Geschick und ihrem Können anvertrauen. Aber hab‘ Vertrauen - Es wird!

Grüße,
Ralle82
Ralle82 ist offline  
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Alt 26.08.2023, 16:30   #3
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Zitat:
Zitat von Ralle82 Beitrag anzeigen
Ganz einfach:
Eine Betreuung kann auf Dauer nicht funktionieren, wenn der Betreute überhaupt keine Bereitschaft zur Kooperation zeigt.
Die Betreuung ist ja schon gegen seinen ausdrücklichen erklärten Willen eingerichtet. Mehr Konfrontation ist ja wohl kaum mehr möglich. Trotzdem muss der Betreuer seine Aufgaben erfüllen.
RightRider ist offline  
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Alt 26.08.2023, 16:46   #4
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Zitat:
Zitat von Anette1965 Beitrag anzeigen
3) Unterbringung ( das bezieht sich wahrscheinlich darauf, dass sie im akuten Fall "Zwangseinweisungen in die Psychiatrie " veranlassen kann??
So kann man das bezeichnen. Rechtlich ist der Zwang die Betreuung und die besteht bereits. Damit entscheidet die Betreuerin für deinen Sohn. Was sie sagt gilt als sein geäußerter Wille. Die Handlungen des Betreuers sind rechtlich dem Betreuten zuzuschreiben. Stimmt die Betreuerin einem Aufenthalt in der Psychiatrie zu, so will er das so.



Zitat:
Zitat von Anette1965 Beitrag anzeigen
1) Wie kann ein gesetzlicher Betreuer einen Menschen gegen seinen Willen betreuen, wenn der Betroffene keinen Kontakt zu ihr aufnimmt und womöglich auf Anrufe der Betreuerin gar nicht reagiert.
Indem er für ihn entscheidet. Wenn der Betreute keinen Kontakt mit dem Betreuer will, kann ihn niemand dazu zwingen.
RightRider ist offline  
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Alt 26.08.2023, 18:50   #5
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Moin moin

Zitat:
Zitat von Anette1965 Beitrag anzeigen
Guten Abend,
mein Sohn ( 30 Jahre) ist psychisch krank.
Die Diagnosen sind: Bipolare Störung, Schizoaffektive Störung und Anpassungsstörung.
Durch seine Erkrankungen zerstört er sich leider sein Leben. In vielen Phasen ist er leider nicht in der Lage, für sich zu sorgen.
Schulden/unbezahlte Rechnungen, Polizeieinsätze, immer wieder Zwangseinweisungen in die Psychiatrie. Er zeigt leider keine Krankheitseinsicht und begibt sich nicht regelmäßig in ärztliche Behandlungen, setzt immer wieder eigenständig von heute auf morgen seine Medikamente ab.
Diese Auflistung beschreibt sehr deutlich die zu beschließenden Aufgabenbereiche, wie sie auch erteilt wurden.


Zitat:
Zitat von Anette1965 Beitrag anzeigen
Nach vielen Anläufen ist es mir nun endlich gelungen, dass eine gesetzliche Betreuung vom Betreuungsgericht für ihn bewilligt wurde. Zwei mal wurde es abgelehnt, weil er nicht einverstanden war. Nun ist eine gesetzliche Betreuung vorerst für ein halbes Jahr sogar gegen seinen Willen eingerichtet worden.
Rechtliche Betreuungen gibt es auch mit dem Willen der Betreuten. Das ist in den allermeisten Fällen so. Aber bei den Diagnosen geht es sehr oft nur gegen den Willen. Voraussetzung: Der Wille ist nicht frei. Dass das Gericht in diesem Fall mehrere Anläufe benötigt hat, ist mir ein Rätsel. Vielleicht hat der Gutachter ein zu weiches Herz oder keinen Popo in der Hose gehabt und sich nicht getraut, den freien Willen in Frage zu stellen.

Zitat:
Zitat von Anette1965 Beitrag anzeigen
Ich wusste gar nicht, dass das auch gegen den Willen des Betroffenen möglich ist.
Siehe oben: Wennb der Wille nicht frei ist, dann geht's auch gegen ihn.

Zitat:
Zitat von Anette1965 Beitrag anzeigen
Er befindet sich seit Ende Juni in der Psychiatrie...
Ich als Mutter lernte die gesetzliche Betreuerin durch Zufall in der Psychiatrie persönlich kennen...
...Mein Sohn will das natürlich nicht und sagt, er braucht das nicht.
Das verwundert mich nun gar nicht.

Zitat:
Zitat von Anette1965 Beitrag anzeigen
Es gibt ja verschiedene Bereiche, die Betreuer abdecken können.
Die Bereiche, die ich weiß, sind:
1) Vermögensfürsorge/Finanzielle Angelegenheiten
2) Gesundheitsfürsorge
3) Unterbringung ( das bezieht sich wahrscheinlich darauf, dass sie im akuten Fall "Zwangseinweisungen in die Psychiatrie " veranlassen kann??
4) Behördliche Angelegenheiten
Die Postkontrolle fehlt vielleicht noch. Aber durch den Umstand, dass Du der Betreuerin die wichtgen Startinformationen geben konntest, hat diesen Aufgabenkreis überflüssig gemacht.

Die Behörden kommunizieren ab der Bekanntgabe einer Betreuung mit den BetreuerInnen und die meisten anderen auch. Insbesondere, wenn sie etwas wollen.
Zitat:
Zitat von Anette1965 Beitrag anzeigen
Im letzten Gespräch hatte ich aber das Gefühl, dass sie will, dass ich mich abgrenze und nichts mehr tue.
Wenn ich die Betreuerin wäre, dann würde ich mich wahrscheinlich ähnlich verhalten und Dich bitten vorsichtig zu sein. Als Mutter kannst Du gar nicht anders als Dich um Dein Kind zu sorgen. Dein Kind wird das sowohl grundsätzlich zu schätzen wissen und als psychisch krankes Kind auch verstehen gnadenlos auszunutzen. Die wenigsten Eltern schaffen es ohne fremde Hilfe eine solche Situation ohne Schaden an der eigenen Seele auszuhalten.

Also Vorsicht!


Zitat:
Zitat von Anette1965 Beitrag anzeigen
1) Wie kann ein gesetzlicher Betreuer einen Menschen gegen seinen Willen betreuen, wenn der Betroffene keinen Kontakt zu ihr aufnimmt und womöglich auf Anrufe der Betreuerin gar nicht reagiert.
Das hast Du schon selber beantwortet: Du hast die nötigen Infos gegeben. Der Rest kommt über das Krankenhaus und das sonstige Umfeld.
Damit lassen sich die Essentials einer Betreuung schon alle regeln, bis vielleicht eine Meinungsänderung des Betreuten eintritt.

Zitat:
Zitat von Anette1965 Beitrag anzeigen
2) Wie sieht es mit den Angehörigen aus? Ist ein Betreuer grundsätzlich daran interessiert, auch mit Angehörigen zusammen zu arbeiten, gerade wenn der Betroffenen die Betreuung sowieso verweigert?
Oder gibt es grundsätzlich Datenschutz und der Betreuer darf sowieso gar keine Auskünfte an Angehörige geben?
Das Ob und das Wie BetreuerInnen mit den Angehörigen zusammenarbeiten ist ihnen bisher selbst überlassen. Die letzte Gesetzesnovelle bezieht sich auf den Anspruch auf Informationen. Da sind die Angehörigen gestärkt worden. Es besteht nach wie vor kein Zwang zu Zusammenarbeit. Das wäre auch bescheuert, wenn es so wäre.

Ich arbeite grundsätzlich gerne mit den Angehörigen zusammen, sowie diese Zusammenarbeit den Betreuten auch nutzt. Das ist dann auch eine gegenseitige Unterstützung, die den Betreuten, den Angehörigen und mir als Betreuer von Vorteil ist.

Sind die Verwandten und deren Verhalten eher ein Schaden für die Betreuten, dann schiebe ich einen Riegel vor die Kontakte - sofern dies geht. Und es gibt wirklich total beknackte Angehörige...


Zitat:
Zitat von Anette1965 Beitrag anzeigen
2)Für mich ist alles Neuland, weil ich nicht weiß, wie ich mich jetzt als Mutter verhalten soll. Die Betreuerin, mit der ich ja schon jetzt zumindest am Anfang Kontakt hatte, weil sie meinen Sohn ja gar nicht kannte und er nicht mit ihr reden wollte, hat mir jetzt aber schon signalisiert, dass ich als Mutter nichts mehr machen soll.
Mit diesem "Neuland" bist Du nicht allein. Ich empfehle Dir, Dich mit der Betreuerin abzustimmen. Sie soll Dir ruhig sagen, was Du machen kannst oder besser nicht tun solltest, um Deinem Sohn und seiner Betreuerin zu helfen.
Die zweite Empfehlung ist: Suche Dir eine Gruppe von Angehörigen psychisch kranker Menschen. Den anderen geht es so wie Dir und sie werden Dich in Deiner Situation gut verstehen, weil sie selber darin stecken. Im Umfeld des psychiatrischen Krankenhauses wird es sicherlich eine Gruppe geben, die vielleicht sogar auch von Profis aus dem Krankenhaus unterstütz wird.

Eine Angehörigengruppe, in der man sich nur selbst auf die Schultern kopft und bemitleidet, aber keine Wege aus den Dilemmata aufzeigt, bringt nix.


Viel Glück wünscht
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 26.08.2023, 20:36   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 22.08.2023
Beiträge: 4
Standard

Ich danke schon mal sehr herzlich für alle Antworten! Das hilft mir wirklich sehr! Ich werde morgen nochmal ausführlicher auf alles eingehen.
Bis dahin!

Viele Grüße
Anette
Anette1965 ist offline  
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Alt 12.09.2023, 21:04   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.05.2020
Ort: Großraum Bad Dürkheim
Beiträge: 121
Standard

Guten Abend Anette!

Wie ist denn die Situation derzeit bei deinem Sohn und was hat sich in der Zwischenzeit getan?


Schönen Abend und Grüße,
Ralle82
Ralle82 ist offline  
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