Dies ist ein Beitrag zum Thema ehrenamtlichen Betreuer Schlussbericht im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Tschak
Nein, Stichtag Betreuungsende ist schon relevant. Endete die Betreuung vor dem 31.12.'25 ist der "Beendigungstatbestand" auch ...
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#21 |
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Stammgast
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 539
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Die Pflicht, die sich nach altem Recht aus dem Betreuungsende ergab, ist zwar zunächst eingetreten. Sie kann aber inzwischen nicht mehr verfolgt werden, weil die Rechtsgrundlage entfallen ist. Das Betreuungsgericht könnte heute also z.B. kein Zwangsgeld mehr verhängen.
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#22 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,456
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Es ist wie von FFB gesagt. Anders wäre es nur bei einer ausdrücklichen Übergangsregelung gewesen (zB § 19 VBVG 2026 für alte Vergütungen). Hier gibts das nicht.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#23 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 255
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Guck an, auf dem Trichter wie FFB war ich nämlich ursprünglich auch. Bis mir der Rechtspfleger den Zahn mit voller Inbrunst der Überzeugung so wie oben mitgeteilt gezogen hat. Ich hatte nämlich den Fall zum Jahreswechsel.
Gut dass wir drüber gesprochen haben... Also ein weiterer Eintrag im Buch "Rechtspflege unter Provinzrecht"
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