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Finanzierung der Heimunterbringung, Antrag Sozialamt

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Wie Du die Heimkosten in Zukunft stemmen willst, dazu kann ich leider nichts beitragen. Aber ein paar Gedanken zum Thema ...


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Alt 29.09.2023, 14:03   #11
Forums-Geselle
 
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Wie Du die Heimkosten in Zukunft stemmen willst, dazu kann ich leider nichts beitragen. Aber ein paar Gedanken zum Thema Mietrecht kann Dir ich aus eigener Erfahrung berichten:



Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Nein, es gilt der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete". Ihr werdet nicht allein deshalb ausziehen müssen, weil das Haus verkauft wird. Auch der neue Eigentümer muss den bestehenden Mietvertrag im Grundsatz beachten und darf euch nicht einfach kündigen und rausschmeißen.


Natürlich weiß man in der Praxis nie, an wen man gelangt, aber allein der Verkauf des Hauses als solcher ist kein Grund für einen Rauswurf.

So bald ein neuer Eigentümer im Grundbuch steht, darf den Mietern gekündigt werden und wenn der Käufer dort einziehen möchte, kann er 'Eigenbedarf' geltend machen. Auch hier bitte unbedingt beraten lassen, denn viele solcher Kündigungen sind aufgrund eines Formfehlers ungültig. Wenn man keine andere Wohnung findet, hat man wenigstens einen zeitlichen Vorteil. Aber wie schon gesagt, wenn Euch jemand 'raushaben will', dann hat er genügend rechtliche Grundlagen, um es auch durchzusetzen.

Zitat:
Zitat von HansPeter Beitrag anzeigen
Interesse an einer Kostenbeteiligung besteht auch nicht. Um das "drumherum" kümmere ich mich, so gut es eben geht.

Um es mal ganz hart auszudrücken: Du wertest also das Erbteil Deiner Schwester auf?

Zitat:
Zitat von HansPeter Beitrag anzeigen
Oder besteht die Möglichkeit, dass ein Teilverkauf ausreicht. Ich kenne mich damit leider gar nicht aus.

Wer einen Teil des Hauses verkaufen möchte, benötigt eine Teilungserklärung und die kann nur der derzeitige Eigentümer (also Deine Mutter) veranlassen. Über Kosten und Vorgehensweise bitte selbst informieren.


Zitat:
Zitat von HansPeter Beitrag anzeigen
Wie sieht es denn bei weiteren, ungeplanten Ausgaben aus, wenn z.B. am Haus etwas gemacht werden muss. Für die Kosten darf ich dann sicher im Zweifel auch aufkommen?

Du bist Mieter, richtig? Somit musst Du nur für die Kosten aufkommen, die im Mietvertrag festgehalten sind.
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BeateDA ist offline  
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Alt 29.09.2023, 15:06   #12
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Zitat:
Zitat von BeateDA Beitrag anzeigen
So bald ein neuer Eigentümer im Grundbuch steht, darf den Mietern gekündigt werden und wenn der Käufer dort einziehen möchte, kann er 'Eigenbedarf' geltend machen.
Nein, das stimmt nicht. Es gilt eine Sperrfrist, innerhalb der kein Eigenbedarf geltend gemacht werden darf. Die Länge der Sperrfrist hängt vom Bundesland ab, z. B. in Hessen darf innerhalb von 8 Jahren ab Kauf einer Immobilie kein Eigenbedarf geltend gemacht werden.
Pichilemu ist offline  
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Alt 29.09.2023, 15:22   #13
Forums-Geselle
 
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Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Es gilt eine Sperrfrist, innerhalb der kein Eigenbedarf geltend gemacht werden darf.

Ist hier die Rede von § 577a BGB? Laut Abs. 1 muss "... an vermieteten Wohnräumen ... Wohnungseigentum begründet ..." werden. Wenn der Käufer das ganze Haus kauft und es nur weiterhin vermietet, scheint mir dies nicht zuzutreffen.
RightRider ist offline  
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Alt 29.09.2023, 15:30   #14
Routinier
 
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Zitat:
Zitat von RightRider Beitrag anzeigen
Wenn der Käufer das ganze Haus kauft und es nur weiterhin vermietet, scheint mir dies nicht zuzutreffen.
Dann darf er aber den bisherigen Mietern nicht kündigen. Eine Kündigung ohne Grund gibt es nicht, und eine Kündigung mit dem Grund "ich habe gerade das Haus gekauft und will die alten Mieter rausschmeißen" auch nicht.


Es ginge nur Eigenbedarf, aber auch das erst nach Ablauf der Sperrfrist, die wie gesagt je nach Bundesland unterschiedlich lang ist.
Pichilemu ist offline  
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Alt 29.09.2023, 15:49   #15
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Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Dann darf er aber den bisherigen Mietern nicht kündigen. Eine Kündigung ohne Grund gibt es nicht, und eine Kündigung mit dem Grund "ich habe gerade das Haus gekauft und will die alten Mieter rausschmeißen" auch nicht.



Genau das meinte ich, als ich auf die Möglichkeit einer ungültigen Eigenbedarfskündigung hinwies.


https://www.mietrecht.com/sperrfrist-eigenbedarf/


Bitte GENAU nachlesen bzw. unbedingt einen Anwalt für Mietrecht fragen, bevor man für Teilung oder Verkauf entscheidet.



Das wäre meines Erachtens sowieso die beste Idee, wenn es darum geht, wie man künftig die Heimkosten bezahlten kann. Oder auf den Kosten für Renovierung etc. des Hauses sitzenbleibt.
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BeateDA ist offline  
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Alt 29.09.2023, 16:01   #16
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Zitat:
Zitat von BeateDA Beitrag anzeigen
Auch hier bitte unbedingt beraten lassen, denn viele solcher Kündigungen sind aufgrund eines Formfehlers ungültig.
Außerdem sind manche einfach Schwindel. Da will etwa der Sohn in der Stadt studieren und sucht eine Bleibe, wird aber da nach kurzer Zeit dort nie mehr gesehen.


Zitat:
Zitat von BeateDA Beitrag anzeigen
Um es mal ganz hart auszudrücken: Du wertest also das Erbteil Deiner Schwester auf?
Wenn etwa eine Grundschuld besteht, mindert sich der Wert des Hauses. Wenn der Mutter ein Darlehen gewährt wird, ist dieses auch Teil der Erbmasse und muss von beiden Erben bedient werden. Bei sorgfältiger Planung profitiert seine Schwester nicht auf seine Kosten.

Zitat:
Zitat von BeateDA Beitrag anzeigen
Du bist Mieter, richtig? Somit musst Du nur für die Kosten aufkommen, die im Mietvertrag festgehalten sind.
Das hilft ihm aber nicht, da es ihm ja um den Erhalt des Hauses für sich geht. Gibt er seiner Mutter das Geld nicht, etwa als Darlehen, ist die Betreuerin verpflichtet das Haus zu verkaufen. Wenn er dann nicht von gleich auf sofort selbst genug Geld auftreiben kann, etwa ein Bankdarlehen, es zu kaufe, ist es weg. Durch ein Darlehen, das er tranchenweise auszahlt, hat er, wenn die Mutter lange genug lebt, die Möglichkeit des Abzahlen des Hauses, also im Endeffekt das Auszahlen seiner Schwester auf diese Lebenszeit zu strecken. Riskieren tut er dabei nichts, wenn seine Mutter zu früh stirbt, denn er bekommt ja das Darlehen aus der Erbmasse zurück. Er muss aber darauf achten, dass das Darlehen nicht höher ist, als der halbe Wert des Hauses am Schluss sein wird und dass das die einzige Verbindlichkeit bleibt.

Es ist sehr empfehlenswert, die Mutter wie eine Fremde zu behandeln, insbesondere marktübliche Zinsen zu verlangen. Wenn nämlich die Mutter so lange lebt, dass das halbe Haus aufgebraucht ist und verkauft werden muss und das Sozialamt einspringen muss, behaupten die gerne, das Darlehen wäre eine versteckte Schenkung und müsse daher nicht zurückgezahlt werden, weil es dem sogenannten "Fremdvergleich" nicht besteht, also nicht wie ein typisches Darlehen an einen Fremden aussieht. Sozialgerichte glauben das auch gerne.
RightRider ist offline  
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Alt 29.09.2023, 16:09   #17
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Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Dann darf er aber den bisherigen Mietern nicht kündigen. Eine Kündigung ohne Grund gibt es nicht, ...
Das ist unstreitig.


Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Es ginge nur Eigenbedarf, aber auch das erst nach Ablauf der Sperrfrist, die wie gesagt je nach Bundesland unterschiedlich lang ist.
Da habe ich Zweifel, denn wie auch unter dem Link, den BeateDA angibt, zu lesen ist, ist eine Voraussetzung für das Wirksamwerden der Frist die Wohnraumumwandlung. Dadurch, dass der Vermieter ein anderer ist, ist aber die Wohnung nicht in eine Eigentumswohnung umgewandelt.
RightRider ist offline  
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Alt 29.09.2023, 16:27   #18
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Zitat:
Zitat von BeateDA Beitrag anzeigen
Das wäre meines Erachtens sowieso die beste Idee, wenn es darum geht, wie man künftig die Heimkosten bezahlten kann. Oder auf den Kosten für Renovierung etc. des Hauses sitzenbleibt.
Welches "Das"? Die Teilung? Dadurch kommt noch kein Geld rein. Eine der Wohnungen muss dann verkauft werden. Hat er nicht das Geld, die zu kaufen, kauft sie irgendwer. Wenn er dann dereinst genug Geld hat, sie und somit das ganze Haus zu kaufen, muss er den davon überzeugen, dass er das tut. Der kann dann einen überhöhten Preis verlangen.
RightRider ist offline  
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Alt 29.09.2023, 18:10   #19
Gehört zum Inventar
 
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Man kann auch den Mieter um sein Recht bringen, indem er in eine Eigentumswohnung und nicht in ein Mehrfamilienhaus gezogen ist - nicht erst beim Verkauf aufteilen.

Aber das gilt doch gar nicht für Zweifamilienhäuser...

Jedenfalls muss man keinen Teil, sondern kann auch einen ideellen Anteil verkaufen...
Mächschen ist offline  
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Alt 29.09.2023, 18:33   #20
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Zitat:
Zitat von RightRider Beitrag anzeigen
Welches "Das"?

Bitte nichts aus dem Kontext reissen - das das wurde von mir bereits erklärt:



Zitat:
Zitat von BeateDA Beitrag anzeigen

Bitte GENAU nachlesen bzw. unbedingt einen Anwalt für Mietrecht fragen, bevor man für Teilung oder Verkauf entscheidet.



Das wäre meines Erachtens sowieso die beste Idee, wenn es darum geht, wie man künftig die Heimkosten bezahlten kann. Oder auf den Kosten für Renovierung etc. des Hauses sitzenbleibt.




Ein Anwalt für Erbrecht wäre meine nächste Idee. Das (also Aussagen aus dem Kontext reissen ) passiert dem ganz bestimmt nicht.
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BeateDA ist offline  
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