Dies ist ein Beitrag zum Thema Finanzierung der Heimunterbringung, Antrag Sozialamt im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich habe verschiedene Anliegen und hoffe, dass Ihr mir hier zumindest etwas helfen könnt.
Zur Situation:
Meine Mutter ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 17.08.2020
Beiträge: 6
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Hallo zusammen,
ich habe verschiedene Anliegen und hoffe, dass Ihr mir hier zumindest etwas helfen könnt. Zur Situation: Meine Mutter befindet sich seit ca.3 Jahren im Pflegeheim. Sie hat ein bezahltes Haus in dem ich und eine weitere Mietpartei wohnen. Monatlich reichen die Einnahmen nicht aus, um die Kosten zu decken. Es fehlen ca. 200 Euro. Jetzt war die Frage der Betreuerin, ob ich die Differenz übernehme. Das wäre theoretisch noch so eben möglich. Allerdings: Ich habe noch eine Schwester (die sich nicht an den Kosten beteiligt), aus meiner Sicht muss es schriftlich festgehalten werden, dass ich monatlich einspringe (kann die Betreuerin eine Art Darlehensvertrag erstellen, oder wie kann man das dokumentieren?). Wie sieht es denn bei weiteren, ungeplanten Ausgaben aus, wenn z.B. am Haus etwas gemacht werden muss. Für die Kosten darf ich dann sicher im Zweifel auch aufkommen? Dazu ist noch zu sagen: Ich habe, trotz mehrmaliger Bitte, noch keine Vermögensübersicht erhalten. Ob die Zahlen so stimmen, kann ich also nicht zu 100% sagen. Mir wurde zudem eine Frist bis Mitte dieser Woche gesetzt, um meine Einwilligung zu erklären. Kann ich hier, vor einer eventuellen Einwilligung verlangen, dass mir eine Finanzübersicht vorgelegt wird? Ein Antrag beim Sozialamt wurde wohl gestellt. Die würden laut Ihrer Aussage das Haus verkaufen. Die Hausbank ist nicht bereit, ein Darlehen zu gewähren. Andere Optionen scheint es wohl nicht zu geben, zumindest wurden sie mir nicht vorgestellt. Kennt vielleicht noch jemand andere Möglichkeiten? Für jede Idee und Anregung bin ich dankbar... Viele Grüße... |
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#2 |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,501
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Den Plan der Betreuerin halte ich für etwas kurzsichtig. Dass du für die Finanzierungslücke der Mutter einspringst, funktioniert nur so lange gut, bis die nächste Erhöhung der Pflegesätze kommt. Dann wird die Lücke größer und kann nicht mehr finanziert werden und das Haus muss doch verkauft werden.
Seid ihr beide Mieter im Haus, d. h. mit einem ordentlichen Mietvertrag? Dann würde der Mietvertrag auch bei einem Verkauf des Hauses bestehen bleiben, d. h. ihr müsstet nicht aus dem Haus raus. |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 17.08.2020
Beiträge: 6
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Vielen Dank für die Antwort. Ja, wir sind beide Mieter mit Mietvertrag. Aber...würde das Haus verkauft/versteigert (ich weiß leider nicht, wie das Sozialamt da vorgeht), würde im schlimmsten Fall ja. z.B. eine Zwangsräumung/-auszug anstehen. Oder besteht die Möglichkeit, dass ein Teilverkauf ausreicht. Ich kenne mich damit leider gar nicht aus.
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#4 |
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Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,072
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HansPeter, ich vermute, du wirst (gemeinsam mit deiner Schwester?) einmal Erbe deiner Mutter? Denn, wenn dem nicht so wäre, könnte dir eigentlich egal sein, wer dein Vermieter ist. Zahlst du eine ortsübliche Miete bzw. zahlst du überhaupt Miete?
Das Sozialamt verkauft selbst keine Häuser. Das Sozialamt würde die ungedeckten Kosten darlehensweise übernehmen und Bemühungen der Betreuerin einfordern, das nicht mehr genutzte Haus zu verwerten. Grundsätzlich musst du gar nicht für Kosten aufkommen. Ich denke daher, du willst vermeiden, dass das Haus veräußert wird. Dann musst du in den sauren Apfel beissen und die Kosten tragen, notfalls auch für Reparaturen. Ich denke, dass dir die Betreuerin deshalb eine Frist gesetzt hat, da ansonsten ungedeckte Heimkosten entstehen, wenn nicht das Sozialamt einspringt. Warum will deine Schwester sich nicht beteiligen? |
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#5 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,375
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Der Leistungszuschlag der Pflegeversicherung dürfte in absehbarer Zeit auf 70% ansteigen (nach 36 Monaten). Vielleicht erledigt sich dann die Finanzierungslücke von selbst?
Nachtrag; zu flüchtig gelesen, es sind ja schon drei Jahre, sorry. Geändert von Flafluff (05.09.2023 um 20:06 Uhr) |
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#6 | |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,501
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Zitat:
Natürlich weiß man in der Praxis nie, an wen man gelangt, aber allein der Verkauf des Hauses als solcher ist kein Grund für einen Rauswurf. Dass dann natürlich das zukünftige Erbe weg ist ist natürlich blöd, das stimmt. Lässt sich aber in der Situation wohl kaum vermeiden, es sei denn ihr würdet die Mutter wieder nach Hause holen, und ich denke es gibt gute Gründe dafür, wieso das in eurem Fall nicht geht. |
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.08.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 180
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Du kannst deiner Mutter ein Darlehen geben mit dem Haus als Sicherheit. Sobald das Darlehen den Wert des Hauses erreicht, kann es getilgt werden. Stirbt deine Mutter früher, ist es Teil der Erbmasse. Zu Details der Vertragsgestaltung berät der Anwalt.
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#8 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 17.08.2020
Beiträge: 6
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Zunächst einmal vielen Dank für die Antworten, die mir weitergeholfen haben.
Meine Schwester hat zu dem Haus keinen Bezug, wird aber, da kein Testament vorhanden, die Hälfte erben. Interesse an einer Kostenbeteiligung besteht auch nicht. Um das "drumherum" kümmere ich mich, so gut es eben geht. Ich zahle hier regulär Miete und Nebenkosten... |
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#9 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 04.12.2020
Beiträge: 66
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Hallo,
die Zahlungen der PK für die 43c Leistungen auf den individuellen Pflegebedingten Aufwand steigen ab 01.01.2024 wie folgt: Verweildauer vollstationär: bis 12 Monate von 5 auf 15% 13 bis 24 Monate von 25 auf 30% 25 bis 36 Monate von 45 auf 50% ab Monat 37 von 70 auf 75% Rechne mal nach, vielleicht hilft das ein wenig weiter? Viele Grüße She |
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#10 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.08.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 180
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Wenn Du es dir leisten kannst, die Pflegegeldlücke durch eine Darlehen zu decken und das Haus für dich erhalten willst, dürfte dein Interesse im Hinblick auf schwankende Immobilienpreis vor allem darin liegen, dass es nicht zu spät verkauft wir, weil dann die Gefahr besteht, das dein Darlehen aus dem Verkaufserlös nicht mehr vollständig bedient werden kann. Zum Eintrag einer Grundschuld berät der Anwalt.
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