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Anhörung zur Betreuungsverlängerung

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Hallo zusammen, Mein Bruder wird aufgrund einer schweren Inteligenzminderung von mir und meiner Mutter seit vielen Jahren betreut. Während meine ...


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Alt 17.09.2023, 17:49   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.07.2016
Beiträge: 19
Standard Anhörung zur Betreuungsverlängerung

Hallo zusammen,


Mein Bruder wird aufgrund einer schweren Inteligenzminderung von mir und meiner Mutter seit vielen Jahren betreut. Während meine Mutter die Hauptbetreuerin ist bin ich als Verhinderungsbetreuer vom Amtsgericht benannt wurden.

Es ist ja so dass alle sieben Jahre, der Amtsrichter mit einer Verfahrenspflegeperson die Beteiligten anhört und über eine Verlängerung dann entscheidet. Dieses findet aufgrung der eingeschrängten Mobiliät meines Bruders bei uns zu Hause statt.


Ich hätte mal eine wichtige Frage offen. Wenn der Richter oder Verfahrenspfleger neue Personen sind die man zum ersten Mal begegnet im Gegensatz von der letzten (vor sieben Jahre) Anhörung, wie verhält man sich am besten ohne von denen negativ abgewertet zu werden?

Kann man sich dann so vorstellen? Z.B Guten Tag mein Name ist Herr Vorname und Nachname ich bin der Bruder von dieser Betreuungsperon und der Verhinderungsbetreuer.

Oder sollte ich mich nur mit den Namen und Nachnamen vorstellen und dann nur noch über den Sachverhalt berichten und mehr nix?


Weil bei der letzten Anhörung vor sieben Jahren, habe ich ausversehen mich der Verfahrenspflegerin zum zweiten Mal innerhalb 7 Jahren vorgestellt. Daraufhin hat diese Verfahrenspflegerin mich regelrecht angebrüllt, was es zu bedeutet hat sich mehrmals vorzustellen.

Wie würdet ihr in einen solchen Fall verhalten?







MFG

gast1225
gast1225 ist offline  
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Alt 17.09.2023, 19:02   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 734
Standard

Hallo gast1225,

da würde ich mir an Ihrer Stelle nicht allzu viele Gedanken machen. Die Verfahrenspflegerin damals hatte vermutlich einen schlechten Tag

Eine Vorstellung mit "Guten Tag, Vorname + Nachname", also einfach das Nennen des eigenen Namens mit Tagesgruß dürfte zunächst ausreichend sein, der Richter kennt ja idealerweise Ihre Beziehung zum Betreuten anhand der Betreuungsakte.
Das restliche Gespräch lassen Sie dann doch einfach den Richter gestalten, er wird Ihnen die notwendigen Fragen stellen, auf die Sie dann ja (am besten prägnant) antworten können. Viel Erfolg!

Freundliche Grüße!
Florian
Florian ist offline  
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Alt 18.09.2023, 13:48   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,096
Standard

Gutes Benehmen ist halt Glückssache. Das gilt auch für Verfahrenspflegerin.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
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