Dies ist ein Beitrag zum Thema Umzug Betreute in 67,5 km entfernte Stadt im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Meine Betreute, in einer Lebenshilfe-Werkstatt beschäftigt und verheiratet seit 2021, ist nun mit ihrem Mann in die 67,5 km entfernte ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 145
|
Meine Betreute, in einer Lebenshilfe-Werkstatt beschäftigt und verheiratet seit 2021, ist nun mit ihrem Mann in die 67,5 km entfernte Stadt gezogen, in der auch ihre Mutter lebt, deren nach seiner Corona-Erkrankung schwerstbehinderter Mann dort in einem Pflegeheim untergebracht ist. Nun will der Amtsrichter vom hiesigen Betreuungsgericht das Verfahren an das örtlich zuständige Amtsgericht abgeben und hat mich angeschrieben mit der Bitte um meine Stellungnahme. Mich erstaunt das, denn der Richter kann doch eigentlich autonom entscheiden, oder? Was soll ich da sagen/schreiben.
|
|
|
|
|
|
#2 |
|
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
|
Es dürfte vor allem um die Frage gehen: handelt es sich tatsächlich um einen auf Dauer angelegten Aufenthalt am neuen Wohnort bzw. mittelbar auch um die Frage: läuft der Umzug zur Mutter dem Wohl des Betreuten nicht zuwider oder ist eine (ggfs. gerichtlich zu genehmigende) Rückführung angezeigt. Das sind Fragen, die der Betreuer weitaus besser beantworten kann als das Gericht, das häufig keine Einblicke in die Details hat.
|
|
|
|
|
|
#3 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 212
|
Der Richter möchte gern deine Ansichten kennen lernen um einen besseren Überblick zur Situation zu erhalten. Finde ich sehr entgegenkommend von ihm.
Vielleicht ist es nur eine Floskel, ich bekomme oft Briefe "zur Kenntnisnahme bzw. zur Kommentierung". Also entscheide ich, den Brief des Betreuungsgerichts zur Kenntnis zu nehmen oder schicke zusätzlich meinen Kommentar dazu zurück. |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,362
|
Moin moin
Was die beiden vor mir geschrieben haben vertrete ich ebenfalls. Und darüber hinaus ist es ein Angebot des Gerichtes an die BetreuerInnen gleich mal kund zu tun, ob sie die Betreuung denn auch auf diese Entfernung führen wollen oder eine Abgabe an eine/n NachfolgerIn beantragen. Dann wird alles ein Aufwasch oder zumindest viel weniger Arbeit. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|