Dies ist ein Beitrag zum Thema Mietvertrag durch Ergänzungsbetreuer im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Mein Schwager wird von meinem Schwiegervater betreut und bewohnt im Haus unseres Schwiegervaters eine 60 qm Wohnung. Seit Beginn der ...
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Neuer Gast
Registriert seit: 09.10.2023
Beiträge: 1
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Mein Schwager wird von meinem Schwiegervater betreut und bewohnt im Haus unseres Schwiegervaters eine 60 qm Wohnung. Seit Beginn der Betreuung im Jahr 1996 zahlt er Miete. Meine 2019 verstorbene Schwiegermutter hat dies im Jahresbericht immer angegeben.
Nun will das Betreuungsgericht einen Ergänzungsbetreuer (Rechtsanwältin) einsetzen. Diese soll auf Anordnung des Betreuungsgerichts einen Mietvertrag mit einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 324 € inclusive sämtlicher Nebenkosten entwerfen. Bisher betrug die Nutzungsentschädigung 500 €, die durch Nachweise der real entstandenen Nebenkosten begründet sind. Ist es überhaupt zulässig, dass das Betreuungsgericht vorschreibt, in welcher Höhe Nutzungsentschädigung gezahlt werden soll? |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,598
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Nein, aber scheinbar ist der Rechtspfleger der Meinung, dass die Miete erheblich über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.
Wie kam der Mietvertrag zu Stande? War der Betreute noch geschäftsfähig? Also Betreuer und Vermieter ist der Vater vom Betreuten? Ich denke, gegen die Bestellung eines weiteren Betreuers als solchen wird nichts zu machen sein. Aber man kann es dem Rechtspfleger einfacher machen, indem man jemanden vorschlägt, der ehrenamtlich den Ergänzugsbetreuer machen würde. Darüber hinaus kann der Ergänzugsbetreuer gar nichts vom Vermieter verlangen, wenn ein wirksamer Mietvertrag besteht und nicht gerade Mietwucher. |
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