Dies ist ein Beitrag zum Thema Schufaeintrag im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo.
Wir wollten für einen ehemaligen Betreuten (neuer Antrag gesetzliche Betreuung wurde gestellt aufgrund Umzug und Haftentlassung) ein neues Konto ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 10.07.2020
Beiträge: 47
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Hallo.
Wir wollten für einen ehemaligen Betreuten (neuer Antrag gesetzliche Betreuung wurde gestellt aufgrund Umzug und Haftentlassung) ein neues Konto im neuen Bundesland erstellen bei der Volksbank. Die Bank schaute in seine Schufa und dort ist ein Eintrag von 2017. Der Betrag sich bis heute monatlich erhöht hat. Ich habe mir nochmal seine Unterlagen angeschaut und der Eintrag der Schufa war kurz nachdem ein altes Konto von seiner damaligen gesetzlichen Betreuung aufgelöst wurde. Anfang 2018 hat die Betreuerin ein neues Konto eröffnet. Nun zu meiner Frage, fragen Banken nicht bei einer Kontoeröffnung die Schufa ab? Wie kann es sein das sechs Jahre dieser negativer Schufaeintrag im 4stelligen Bereich (der monatlich bis heute weiter steigt) nicht aufgefallen ist? Liebe Grüße |
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#2 |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Seit Einführung des Rechts auf ein Basiskonto dürfen Banken ein Konto nicht mehr allein wegen eines Schufa-Eintrags kündigen (jedenfalls dann nicht, wenn es das einzige Konto des Kontoinhabers ist). In einigen Bundesländern war das den Sparkassen auch vorher schon untersagt.
Ist denn bekannt, auf welcher Forderung der Schufa-Eintrag beruht? Wenn nicht, würde ich mir hierzu eine Selbstauskunft für den Betreuten besorgen. |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 10.07.2020
Beiträge: 47
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Welche Forderung weiß ich noch nicht. Werde ich mich erkundigen. Aber wie kann es sein, daß eine gesetzliche Betreuung mit Vermögungsvorsorge in den 6 Jahren von dieser Forderung/ Schufaeintrag nichts weiß? Ich hatte heute die Bank kontaktiert, da 2018 das neue Konto eröffnet wurde und es wurde eine Schufaabfrage durchgeführt. Da hätte doch irgendwer den Eintrag gesehen und seine gesetzliche Betreuerin sich doch um die offene Forderung kümmern müssen oder nicht? Ich dachte für solche Angelegenheiten sind gesetzliche Betreuer mit Vermögungsvorsorge zuständig. Es kann doch nicht sein, dass der junge Mann das jetzt abzahlen muss mit Zinsen, Gebühren etc.. Mit Ratenzahlung wäre dies in den letzten 6 Jahren schon lange abbezahlt.
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#4 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,715
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Forderungen verjähren auch irgendwann...
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 10.07.2020
Beiträge: 47
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30 Jahre?
Aus der Haft entlassen, kann kein Konto eröffnen, Vermieter verlangen Schufa... Sorry, ich kann es nicht verstehen. Schufa von 2018 ist laut Bank in Ordnung, Konto Volksbank wurde 2018 ohne Probleme eröffnet. 2023 kann die Volksbank (anderes Bundesland) kein Konto eröffnen, weil noch eine Forderung von 2017 offen ist. Entweder bin ich jetzt total blöd oder hier läuft irgendwas falsch. |
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#6 | ||
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Zitat:
Zitat:
Hat der Betreute kein anderes Konto? Dann würde ich nämlich die Bank auf ihre Verpflichtung zur Eröffnung eines Basiskontos hinweisen. |
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#7 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,715
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Oder aber zur Sparkasse gehen...
30 Jahre nur die titulierte Forderung, alles andere drei Jahre zum Jahresende. |
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#8 |
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Gibt einen aus
Registriert seit: 24.04.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 222
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"Ich dachte für solche Angelegenheiten sind gesetzliche Betreuer mit Vermögungsvorsorge zuständig."
Ja, berufliche Betreuer nach § 19 BtOG sind für die Schuldenregulierung zuständig, wenn die Vermögenssorge zum Aufgabenbereich gehört. Im Ausgangsfall spricht aber einiges dafür, dass eine Tilgung der Schulden nicht möglich war, weil hierfür kein Geld zur Verfügung stand. Schuldenregulierung ist kein einfaches Thema, da braucht es schon Detailwissen, das in diesem Forum nicht vermittelt werden kann. Auf keinen Fall sollte ein Girokonto bei der Bank eröffnet werden, bei der Schulden bestehen. |
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#9 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 10.07.2020
Beiträge: 47
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Ok vielen Dank für die Antworten. Schufa muss ich mir besorgen. Aber das wird schwierig, weil er immer noch seine alte Meldeadresse im Heim hat. Im neuen Wohnort bekommt er keine, Caritas und Diakonie können auch nicht weiterhelfen. Zur Kontoeröffnung 2018 sind über 3500 Euro eingegangen. Er hat fast sein ganzes Leben lang eine gesetzliche Betreuung gehabt und in Wohnheime gewohnt , da muss doch irgendwo eine Forderung eingegangen sein. Ich muss schauen wie ich an seine Schufa komme.
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#10 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,715
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Das Schufa Datenkopie Formular online ausfüllen mit einer Postadresse und etwas beifügen, was als Adressnachweis taugt.
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