Dies ist ein Beitrag zum Thema Gibt es eine Besuchsverpflichtung? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
meine Mutter und ich sind ehrenamtliche Betreuer meiner Großmutter.
Jetzt geht es wieder an den jährlichen Bericht und es ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 30.11.2022
Beiträge: 7
|
Hallo,
meine Mutter und ich sind ehrenamtliche Betreuer meiner Großmutter. Jetzt geht es wieder an den jährlichen Bericht und es wird wie immer gefragt wann wir sie besucht haben etc. Das haben wir aber nicht. Wir haben sozusagen den Kontakt seit sie im Heim ist abgebrochen. Klingt für viele hart, hat aber seine Gründe. Kurz zu den Gründen: Meine Mutter und ich haben mit meiner Großmutter fast schon immer zusammengewohnt. Ausziehen war wegen finanzieller Situation nicht möglich und wir hatten uns gut mit meinem Großvater verstanden. Meine Mutter wurde als Kind von ihrer Mutter (meine Großmutter) öfters geschlagen und es gab oft Streit. Das Verhältnis war also eh angespannt. Als vor 10 Jahren die Demenz begann wurde es jährlich schlimmer. Man konnte nicht mehr mit ihr reden ohne das sie uns Vorwürfe machte oder beleidigte. Wir haben psychisch so sehr gelitten dass es sogar körperlich schon sichtbar war. Wir musste meine Großeltern auch in getrennte Heime tun, weil sie sonst ihren Mann wie immer fertig gemacht hätte. Das letzte Mal als wir sie sahen ist gute 2 oder 3 Jahre her. Zu dem Zeitpunkt war sie verwirrt, taub und Gespräche waren nicht mehr möglich. Die Betreuung machen wir also aus reiner Gutmütigkeit. Wir kümmern uns um alles was an Verwaltung anfällt und das alles pünktlich bezahlt wird. Nur sehen wollen wir sie nicht. Weil sonst viele alte Wunden aufgerissen werden und wir uns langsam von dem ganzen erholen. Nun stellt sich mir die Frage, ob wir sie trotzdem besuchen müssen? Und ob dadurch die Betreuung in Gefahr ist? Wir gehen davon aus, dass sie im heim gut gepflegt wird. |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,614
|
Warum habt ihr die Betreuung denn überhaupt akzeptiert, wenn ihr keinen persönlichen Kontakt wünscht (was kein Vorwurf sein soll, eine Kontaktverweigerung mag ja berechtigt sein, aber dann darf man eine Betreuung nicht übernehmen). Die ausdrückliche Verpflichtung ist in § 1821 Abs. 5 BGB nachzulesen.
Ihr solltet ehrlich ggü dem Gericht sein und das schildern, was in eurer Frage drinsteht und einen Betreuerwechsel anregen. Am besten auch Kontakt zur Betreuungsbehörde aufnehmen.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
|
|
|
|
|
#3 | |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 30.11.2022
Beiträge: 7
|
Zitat:
Außerdem könnte ich mich auf Abs. 3 Nr. beziehen. Es ist nicht zumutbar. Da eine Verständigung nicht möglich ist. |
|
|
|
|
|
|
#4 |
|
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,614
|
Warum diese irrationale Angst vor einem Berufsbetreuer (schmälert das Erbe?), außerdem könnte man auch mit dem Betreuungsverein vor Ort Kontakt aufnehmen, die können evtl einen anderen Ehrenamtler vermitteln. Das mit den fehlenden Besuchen geht gar nicht. Der frühere Richter hat sich da einen schlanken Fuß gemacht. Familienkonflikte sind doch immer schon No-Gos bei der Betreuerbestellung gewesen.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
|
|
|
|
|
#5 | |
|
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,988
|
Zitat:
Im Abs. 3 geht es um die Zumutbarkeit bei der Realisierung von Wünschen des Betreuten und nicht um die Zumutbarkeit der Betreuung. Die Kontaktverpflichtung steht ( insbesondere nach der Rechtsänderung dieses Jahr) überhaupt nicht zur Diskussion.
__________________
----------------
|
|
|
|
|
|
|
#6 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.07.2020
Ort: NRW
Beiträge: 253
|
Genau darum geht es ja. Sich ein eigenes Bild davon machen. Wenn man sich den Pflegenotstand anschaut, kann man leider eher davon ausgehen, dass nicht alles reibungslos läuft. Gerade wenn die Angehörigen nicht ständig auf der Matte stehen, wir das ein oder andere doch mal vergessen
![]() Ich finde es ehrlich gesagt ein Unding und aus "reiner Gutmütigkeit" wäre ein anderer Betreuer wohl vorzuziehen. Das neue Gesetz ist da eindeutig und ich denke, dass ein Betreuungsverein euch da ggf weiterhelfen kann. |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| besuchsrecht |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|