Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer eröffnet Konto und will meine Gelder verwalten im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Ich habe folgendes Problem. Ich lebe in einer Einrichtung, und habe seit dieser Zeit eine gerichtliche Betreuung. Geldeingänge wie ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.06.2017
Beiträge: 92
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Hallo,
Ich habe folgendes Problem. Ich lebe in einer Einrichtung, und habe seit dieser Zeit eine gerichtliche Betreuung. Geldeingänge wie Renten usw.sind bisher auf ein Konto der Einrichtung gegangen,wovon ich auch Geld bezogen habe. Jetzt gibt es anscheinend die Situation,dass dieses Konto nicht mehr genutzt werden soll und stattdessen ein Girokonto genutzt werden soll. Jetzt ist durch die Betreuerin ein Konto eröffnet worden. Bei einen Besuch bei der Bank habe ich erfahren, dass ich nur so eine spar Karte bekommen habe,womit ich nur Geld holen kann das mir der Betreuer überweist. Die ganze Situation bedeutet für mich eine noch größere Einschränkung als vorher,da sie wohl noch weniger Geld überweisen will als ich vorher bekam,zudem hatte ich vorher auch Spielräume in der Gestaltung/Anhebung des Guthabens, was ja dann wegfallen würde, wenn diese Person mir Geld einteilt. Ich bin damit absolut nicht einverstanden.gibt es eine Möglichkeit, diese Sache zu ändern? |
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#2 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,493
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Hallo, Heime durften noch nie Bankgeschäfte erledigen (keine Bankenzulassung). Sondern nur Taschengeld bar auszahlen. Wahrscheinlich haben die das jetzt erst gemerkt. Und über ein ein eigenes Konto kannst du doch auch verfügen. Wo ist das Problem? Für den Betreuer ist das nur Mehrarbeit, das macht der doch nicht aus Spaß.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.06.2017
Beiträge: 92
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Zitat:
Also es war mir vorher auch möglich, von diesem Konto der Einrichtung Geld zu überweisen. Es geht mit nur darum das ich nicht möchte,daß mir Geld durch den Betreuer eingeteilt wird. Ich war vorher etwas flexibel,was den Umgang mit den Geldern anging,das würde wegfallen.ich brauche dieses Sparkonto auch nicht, da ich auch ein eigenes Girokonto habe. |
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#4 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,598
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Wurde denn ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet?
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.06.2017
Beiträge: 92
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#6 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,515
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Moin Marko
Hat sich der Betreuer mit Dir abgesprochen oder hast Du Dich mal mit ihm über Konten und die Vermögensverwaltung unterhalten? Das wäre zumindest mal allerhöchste Zeit dafür. Wenn Du Dein Geld bisher immer selber verwaltet hast und alles ist gut gelaufen, dann solltest Du das auch weiterhin tun. Wenn es gut geht, könnt ihr zusammen die Aufhebung der Vermögenssorge beantragen (solltet ihr dann auch). Aber : Sprecht miteinander! Wenn Du ein Girokonto hast: Weiß der Betreuer davon? Ein Sparkonto wäre dann doch nur sinnvoll, wenn viel Geld auf dem Girokonto oder Verwahrgeldkonto des Heimes liegen und nicht sofort gebraucht würde. Es ist auch mögllich, dass der Betreuer vom Heim angesprochen wurde - falls die darauf hingewiesen wurden, dass sie keine Bankgeschäfte für Bewohner machen dürfen. Oder dass sie nicht so viel Geld von Betreuten auf ihren Konten haben dürfen. Deshalb durfte ich schon mehrfach Konten eröffnen, obwohl die Betreuten in den ersten 70 Jahren ihres Lebens noch nie eins hatten... Die Geldeinteilung für Dich geht über ein Girokonto doch völlig problemlos. Da muss Dich nichts und niemand einschränken. Es ist nur eine Vereinbarungssache zwischen Dir und dem Betreuer. Für Dich ist es vielleicht nicht so bequem, wenn Du für Überweisungen zu Bank gehen mußt und nicht mehr die Heimverwaltung zu bitten brauchst. Dafür ist Dein Geld nicht weg, falls das Heim mal pleite gehen sollte. Das wäre es nämlich im Falle eines Falles... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#7 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.06.2017
Beiträge: 92
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Zitat:
Also es gibt so ein eigengeldkonto von der Einrichtung. Darauf gingen immer die Eingänge.ich hab das dann meistens in der Einrichtung mit den betreuern geregelt. Ich habe auch immer selber ein Girokonto gehabt. Der Betreuer weiss nichts davon und das aus dem Grund,daß er mich aufforderte alle meine Konten zu löschen.das habe ich nicht getan,dann könnte ich selber gar nichts mehr machen,und das ist das was diese Betreuerin will, volle Kontrolle. Jetzt auf einmal darf man oder soll man diese eigengeldkonten nicht mehr nutzen, nur warum?Gibt es da eine Gesetzesänderung? Dieses Sparkonto nutzt mir ja nichts.ich kann mit dieser Karte nichts tun. Das Girokonto verwaltet Sie ja,ohne meinen Willen oder ohne mich zu fragen. Und das ist mir einfach zu viel das geht nicht mehr. Es geht nicht um Bequemlichkeit dabei,es geht mir darum das ich nicht möchte das sie mir das geld einteilt. Es gibt aber immer manchmal Dinge zu regeln wie Schulden,Rechnungen, das fällt ja auch alles unter Vermögenssorge.... |
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#8 |
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Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 360
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Hallo Marko100,
wenn kein Einwilligungsvorbehalt im Bereich Vermögenssorge angeordnet ist (es also nicht im Beschluss steht), sollte es so sein, dass die Betreuerin und du parallel beide alles könnt. Ausnahme: wenn ein Gutachter geschrieben hat, dass du nicht "geschäftsfähig" wärst. Die Gutachten hast du sicher bekommen und kannst das nachschauen. Egal ob geschäftsfähig oder nicht, die Betreuerin muss sich bei Kontoeröffnung, Verwaltung, Geldeinteilung nach deinen Wünschen richten. Auch hier gibt es eine Ausnahme: die Betreuerin muss es dann nicht machen, wenn die Umsetzung eines Wunsches für dich oder dein Vermögen erhelblich gefährlich wäre. Erheblich heißt, nicht bloss "ein bisschen unvernünftig", sondern wirklich gefährlich. Dass die Gelder auf ein echtes Konto gehen, finde ich an sich vernünfig. Wie Imre schon gesagt hat, könnte das Geld futsch sein, wenn die Einrichtung insolvent geht. Man kann übrigens die Vermögenssorge auch einschränken, z. B. "mit Ausnahme der Verwaltung des Girokontos Nr. XY" oder das Gericht schreibt statt dessen "Schuldenregulierung", wenn du nur dabei noch Unterstützung brauchst. Ob das praktikabel ist, kann ich nicht beurteilen. |
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#9 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.06.2017
Beiträge: 92
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Zitat:
Also so ein Gutachten existiert nicht. Es ist so,dass dadurch ich seit Jahren kein Einkommen habe ,also nur Taschengeld, immer mal wieder Forderungen und Rechnungen kommen,die ich dann der Betreuerin gebe.sie hat sich mal so geäußert, dass"ich ja ständig neue Schulden mache",aber das mache ich nicht mutwillig,sondern das ist einfach der Situation geschuldet. Nun ich habe nicht ganz verstanden was der Grund dieses Kontos ist.gibt es irgendeine Gesetzesänderung dafür?Das ist ja nur eine sparkarte,die brauche ich nicht. In der Hinsicht wäre es wohl am besten,wenn man das bei der Vermögenssorge einschränken würde. |
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#10 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,493
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Noch mal zum Eigengeldkonto. Da durften noch nie Überweisungen getätigt werden. Entweder hat das Heim das selbst gemerkt oder die sind von der Heimaufsicht verpflichtet worden, das zu beenden.
Und falls es einen Einwilligungsvorbehalt gäbe, stände es im Betreuungsbeschluss.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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