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Was darf man bei Einwilligungsvorbehalt : Und was nicht?

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Hallo! Ich habe einen Einwilligungsvorbehalt vom Gericht. Jetzt wollte ich mal fragen, ob ich überhaupt kein Geld verdienen darf in ...


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Alt 16.01.2024, 13:59   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.12.2021
Beiträge: 64
Standard Was darf man bei Einwilligungsvorbehalt : Und was nicht?

Hallo!

Ich habe einen Einwilligungsvorbehalt vom Gericht.
Jetzt wollte ich mal fragen, ob ich überhaupt kein Geld verdienen darf in meiner Position oder wie das aussieht?
Heißt Einwilligungsvorbehalt = Ich soll kein eigenes Geld erwirtschaften?
Das lustige: Ich habe noch nie gearbeitet, und stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Das hieße übersetzt: Ich brauche - wegen dem Einwilligungsvorbehalt - nie arbeiten gehen?
Wenn das Alles so genau geregelt ist, dann bin ich ja umsonst auf die Erde gekommen.
Ich verstehe nicht, warum ich mir kein Eigenes Vermögen aufbauen darf. Darf ich mit Geld gar nichts machen?

Ich denke immer, ich darf mir selber gar nix leisten.
Muss ich immer ohne Wohlstand bleiben?
Ich habe immer Angst, mir was zu kaufen, was mir für Zuhause oder in Sachen Kleidung was mir gefällt.
Ich habe generell eine Angst gegen Geld entwickelt, weil ich nicht viel behalten darf. Heißt Einwilligungsvorbehalt in Vermögensdingen, dass ich eigentlich nie (!) viel Geld für mich selber investieren darf?

Aber von irgendwas muss ich doch leben dürfen oder soll der Mensch nur ne Marionette seiner Selbst sein und immer auf diesem Armutsniveau bleiben?
Das ist, was ich nicht ganz verstehen kann.
Ich kriege noch Kindergeld und Familienzuschlag, sowie Den Grundsatz aus der Grundsicherung. Aber es wird ja alles immer teurer. Wenn da nix angehoben wird, bleibt man immer am gefühlten Boden.

Ich habe immer Angst, weil ich immer glaube, dass ich mit Geld überhaupt nix anstellen darf.
Und wenn Bargeld abgeschafft wird, ist man noch kontrollierter.

Oder sehe ich das zu streng?

Mfg
Dominik
Dominik Escape ist offline  
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Alt 16.01.2024, 14:53   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 286
Standard

Hi,

uff.

Zitat:
Jetzt wollte ich mal fragen, ob ich überhaupt kein Geld verdienen darf in meiner Position oder wie das aussieht?
Du darfst so viel Geld verdienen, wie du kannst. Lediglich beim Schließen von Verträgen (Kaufen ist auch ein Vertrag!) muss der Betreuer zustimmen, sonst sind diese schwebend unwirksam.

Zitat:
Ich denke immer, ich darf mir selber gar nix leisten.
Muss ich immer ohne Wohlstand bleiben?
Ich habe immer Angst, mir was zu kaufen, was mir für Zuhause oder in Sachen Kleidung was mir gefällt.
Brauchst du nicht zu haben, du darfst kaufen, was dir gefällt. Entweder im Rahmen deines Taschengeldes. Oder aber in Absprache mit dem Betreuer, der Betreuer darf hier aber keineswegs sagen "Ne gefällt mir nicht kauf das nicht", sondern muss es sachlich begründen "Wenn du das kaufst, reicht dein Geld nicht mehr für die Miete deswegen geht das nicht". Nach der Betreuungsrechtsreform wurde dein Wunsch gestärkt. Du darfst entscheiden, für was du verfügbares Geld ausgibst, solange du dir damit nicht schadest.

Zitat:
Heißt Einwilligungsvorbehalt in Vermögensdingen, dass ich eigentlich nie (!) viel Geld für mich selber investieren darf?
Nope du darfst alles Geld, was verfügbar ist, in dich investieren. Lediglich nicht dir schaden.

Zitat:
Ich kriege noch Kindergeld und Familienzuschlag, sowie Den Grundsatz aus der Grundsicherung. Aber es wird ja alles immer teurer. Wenn da nix angehoben wird, bleibt man immer am gefühlten Boden.
Das ist ein anderes Problem, was nicht da ist, kann nicht ausgegeben werden, du könntest einen Minijob anfangen, um mehr Geld zur Verfügung zu haben.

Ein Einwilligungsvorbehalt ist dafür da dich zu schützen, vor dir selbst. Also zum Beispiel, dass du keinen Handyvertrag abschließt der dich 500 € im Monat kostet und für dich nicht leistbar ist. Oder du Geld ausgibst, das eigentlich für Miete/Nebenkosten/Essen/Versicherungen vorgesehen ist.
Er dient dazu dein Leben zu sichern und zu schauen, dass dir kein Schaden entsteht. Er hat null Funktion, jemand außer dir zu schützen. Es ist auch keine Strafe.

Liebe Grüße
Ela
Elara ist offline  
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Alt 16.01.2024, 22:09   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,533
Standard

Moin moin


Auch wenn Du einen EiWi in der Vermögenssorge haben solltest, darfst Du arbeiten und Geld verdienen. Einige meiner Betreuten haben nicht nur einen EiWi sondern auch gut bezahlte Arbeitsplätze (ca. 2500,00 € netto).

Der EiWi ist trotzdem notwendig, weil sonst am Ende vom Geld immer noch viel vom Monat übrig wäre. Es gibt menschen, bei denen es egal ist, ob Du ihnen 10,00 € oder 1000,00b€ in die Hand drückst. Am nächsten Tag ist davon nichts mehr übrig.



MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Stichworte
einwilligungsvorbehalt, geld, gericht, vermögensdinge

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