Dies ist ein Beitrag zum Thema Was darf man bei Einwilligungsvorbehalt : Und was nicht? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo!
Ich habe einen Einwilligungsvorbehalt vom Gericht.
Jetzt wollte ich mal fragen, ob ich überhaupt kein Geld verdienen darf in ...
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.12.2021
Beiträge: 64
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Hallo!
Ich habe einen Einwilligungsvorbehalt vom Gericht. Jetzt wollte ich mal fragen, ob ich überhaupt kein Geld verdienen darf in meiner Position oder wie das aussieht? Heißt Einwilligungsvorbehalt = Ich soll kein eigenes Geld erwirtschaften? Das lustige: Ich habe noch nie gearbeitet, und stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Das hieße übersetzt: Ich brauche - wegen dem Einwilligungsvorbehalt - nie arbeiten gehen? Wenn das Alles so genau geregelt ist, dann bin ich ja umsonst auf die Erde gekommen. Ich verstehe nicht, warum ich mir kein Eigenes Vermögen aufbauen darf. Darf ich mit Geld gar nichts machen? Ich denke immer, ich darf mir selber gar nix leisten. Muss ich immer ohne Wohlstand bleiben? Ich habe immer Angst, mir was zu kaufen, was mir für Zuhause oder in Sachen Kleidung was mir gefällt. Ich habe generell eine Angst gegen Geld entwickelt, weil ich nicht viel behalten darf. Heißt Einwilligungsvorbehalt in Vermögensdingen, dass ich eigentlich nie (!) viel Geld für mich selber investieren darf? Aber von irgendwas muss ich doch leben dürfen oder soll der Mensch nur ne Marionette seiner Selbst sein und immer auf diesem Armutsniveau bleiben? Das ist, was ich nicht ganz verstehen kann. Ich kriege noch Kindergeld und Familienzuschlag, sowie Den Grundsatz aus der Grundsicherung. Aber es wird ja alles immer teurer. Wenn da nix angehoben wird, bleibt man immer am gefühlten Boden. Ich habe immer Angst, weil ich immer glaube, dass ich mit Geld überhaupt nix anstellen darf. Und wenn Bargeld abgeschafft wird, ist man noch kontrollierter. Oder sehe ich das zu streng? Mfg Dominik |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 286
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Hi,
uff. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ein Einwilligungsvorbehalt ist dafür da dich zu schützen, vor dir selbst. Also zum Beispiel, dass du keinen Handyvertrag abschließt der dich 500 € im Monat kostet und für dich nicht leistbar ist. Oder du Geld ausgibst, das eigentlich für Miete/Nebenkosten/Essen/Versicherungen vorgesehen ist. Er dient dazu dein Leben zu sichern und zu schauen, dass dir kein Schaden entsteht. Er hat null Funktion, jemand außer dir zu schützen. Es ist auch keine Strafe. Liebe Grüße Ela |
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#3 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,533
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Moin moin
Auch wenn Du einen EiWi in der Vermögenssorge haben solltest, darfst Du arbeiten und Geld verdienen. Einige meiner Betreuten haben nicht nur einen EiWi sondern auch gut bezahlte Arbeitsplätze (ca. 2500,00 € netto). Der EiWi ist trotzdem notwendig, weil sonst am Ende vom Geld immer noch viel vom Monat übrig wäre. Es gibt menschen, bei denen es egal ist, ob Du ihnen 10,00 € oder 1000,00b€ in die Hand drückst. Am nächsten Tag ist davon nichts mehr übrig. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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| einwilligungsvorbehalt, geld, gericht, vermögensdinge |
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