Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer bringt Betreuten in Extremsituation, obwohl das Verschulden bei ihm liegt im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin moin
Zitat:
Zitat von Mächschen
Wie meinst Du letzteres?
Auch in diesen Verbänden werden die Aktiven immer älter und ...
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#11 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,515
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Moin moin
Auch in diesen Verbänden werden die Aktiven immer älter und wünschen sich Nachwuchs, der die/ihre Aufgaben übernehmen kann. Warum sollte es dort anders sein? MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#12 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,817
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Zitat:
In den meisten Fällen gibt es zum Glück unterstützende Angehörige, die - sofern bürokratieaffin - diese Aufgaben übernehmen. In der Praxis meine ich aber vermehrt festzustellen, dass Leute leicht in vor allem finanzielle Notlagen geraten können, weil sie nicht mit der hiesigen Bürokratie zurechtkommen oder schlichtweg ihre Ansprüche nicht kennen. Vor allem sind hier ältere Menschen, die von der Digitalisierung abgehängt sind, betroffen. Aber auch offensichtlich junge und gesunde Menschen kapitulieren vor vielen Formularen (incl. Steuererklärung). Ein Schulfach "Umgang mit Behörden, Bürokratie und Verwaltung" möglichst noch mit den Inhalten wie Verbraucher- und Steuerrecht, wäre hier wohl sinnvoll (sofern es genügend LehrerInnen gibt, die damit zurechtkommen..... ![]() mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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#13 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,598
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Wird letzteres nicht gerade in Hessen erprobt?
Hab ich von Steuern keine Ahnung, gibt's nen Steuerberater, habe ich keine Ahnung von Sozialleistungen gibt's beispielsweise Verbände, wie z.B. den SoVD oder aber auch nen netten Vermieter... |
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#14 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,493
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Das habe ich gehabt. In der Realschule. Nannte sich „Sozial- und Wirtschaftskunde“. War allerdings vor mehr als 50 Jahren.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#15 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 24.01.2024
Beiträge: 7
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Schönen guten Tag,
die ganze Sache hat sich inzwischen dergestalt weiterentwickelt, :: dass die Schulden bei den Maltesern beglichen wurden. :: Der Betreute hat die Absetzung des Betreuers beantragt und dieser hat etwa zeitgleich beim Amtsgericht beantragt, dass er diesen Menschen nicht mehr betreuen muss. :: Der Betreuer hat der Sparkasse mitgeteilt, dass der Betreute geschäftsunfähig sei -- so sei die Sperrung des Kontos zustande gekommen. Sparkasse ihrerseits verweigert jegliche Kommunikation mit dem Betreuten selber bzw. dem Sohn .... :: Das Ganze ist nun insoweit in der Schwebe, als ein psychiatrischer Gutachter hinzugezogen worden ist, der attestieren sollte, inwieweit der Betreute id. Lage ist, einzuschätzen, ob er lieber eine Vorsorgevollmacht an die Angehörigen unterschreibt, als weiterhin einen BetreuerIn zu haben. Dieser Gutachter war da und will man ihm Glauben schenken (ich tue dies aufgrund Erfahrung erst, wenn ich es schriftlich habe), so bestätigt er dem Betreuten eben dies. :: Die Betreuungsstelle als Vermittlungsinstanz zw. Amtsgericht / Betreutem/ Betreuer war involviert. :: Der Betreuer schickt - auf Anfrage - dem Betreuten Geld , da dieser ja keinen Kontozugriff mehr hat. Weswegen ich aktuell hier anfrage: :: Einem Schreiben des Amtsgerichtes ist zu entnehmen, dass der Betreuer, obwohl nur noch kurzzeitig im Amt, ein Insolvenzverfahren beantragen möchte oder dies schon getan hat. (Der Betreute hat eine große Summe Schulden bei einem Inkassounternehmen, die nie getilgt worden sind, da er einfach kein Geld dazu hatte). Auf Anfrage, warum er dies zum aktuellen Zeitpunkt getan hat, bzw. was dies bedeute, gibt er keine Antwort. Da der Sohn des Betreuten (wahrscheinlich) zukünftig der Bevollmächtigte in allen Angelegenheiten sein wird, wär es wichtig, zu wissen, was ein solches I.verfahren bedeutet und wie fit einer in solchen finanziellen Angelegenheiten sein muss, um dies korrekt zu bewerkstelligen. :: Die Betreuungsstelle hat ihrerseits einen kleinen Bock abgeschossen, der hier aber zu weit führt. Der Sozialpädagoge mächte, sobald das Gutachten vorliegt, ein Gespräch mit dem Betreuten führen. Beim Erstgespräch waren der Sohn des Betreuten und ich anwesend. Wie er mir gestern telefonisch mitteilte, möchte er das Folgegespräch alleine mit dem Betreuten führen.... . Hier meine Frage, inwieweit dem Betreuten zusteht, dass er bei so einem Gespräch einen Begleiter hat. Meinem Wissen nach, auf jeden Fall -- jedoch möchte ich mich hier rückversichern. Danke fürs Sich-Gedanken-Machen PS ... ich finde es unglaublich, dass so ein Vorgang drei Monate und wahrscheinlich noch länger in Anspruch nimmt. MuschelIch |
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#16 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 146
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Zitat:
Ich habe einen Bekannten, der dies so erlebt hatte und ihm das Gutachten von einem Gutachter der Forensik auch nicht ausgehändigt wurde. Zudem wurde das Gutachten nur per Telefon durchgeführt. Aussteller des Zertifikats der Forensik ist die DGPPN, die dazu meinte, wenn der Gutachter diese Methoden nicht anwende, sei das seine Sache. Das Betreuungsgericht hat die Sache somit einfach durchgewunken. So kann es auch laufen. |
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#17 | |
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Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 360
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Zitat:
Sowas mag es mal geben, ist aber definitv nach meiner jahrelangen Tätigkeit in der Betreuungsbehörde die Ausnahme. Den meisten Gerichten ist nämlich persönlich ziemlich wurscht, wie die Sache weitergeht. Ist der Mensch geschäftsfähig --> Weg 1, ist der Mensch geschäftsunfähig --> Weg 2. Ein Richter begleitet so viele Verfahren, wieso sollte der persönliche Befindlichkeiten auf einzelne verwenden, erst recht in so einer Standard-Ausgangsfrage wie hier? Dass ein Gutachten mal nicht ausgehändigt oder nicht im vollen Wortlaut, kommt selten vor und muss mit negativen gesundheitlichen Auswirkungen auf die betreute Person konkret begründet werden. Weil die Person sich dann nicht ausreichend vertreten kann, muss in solchen Fällen ein Verfahrenspfleger bestellt werden, der die Verfahrensrechte wahrnimmt. Zu guter Letzt: wird ein Beschluss erlassen, kann man Beschwerde einlegen und dann prüft genau das (Grundlage des Beschlusses, Verfahrensfehler??) das übergeordnete Landgericht. |
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#18 | |||
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Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 360
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Zitat:
wenn der Betr. bereits berentet ist und ergänzend Grundsicherung bezieht, scheint mir das ganze sinnlos zu sein. Die o. g. Beträge sind nicht pfändbar. Was nutzt es dem Betr. also, schuldenfrei zu sein? es hat aus meiner Sicht keine Bedeutung. (Das wäre nur anders, wenn nochmal mit Arbeitsaufnahme zu rechnen wäre.) Wie ein Inso-Verfahren funktioniert, ist im Netz ganz gut beschrieben. Das kann man auch über Schuldnerberatungsstellen abklären. Zitat:
Zitat:
Alles Gute dann weiterhin! PS. gibts bei euch Betreuungsvereine in der Nähe? Dann kann sich der Sohn als Bevollmächtigter auch dort kostenfrei Beratung und Unterstützung holen. |
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#19 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,493
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Hallo Forenfuchs, das mit der Unpfändbarkeit stimmt so nicht. Renten sind wie Arbeitseinkommen pfändbar (§ 54 Abs. 4 SGB I), hängt also von der Rentenhöhe ab. Und Sparguthaben natürlich auch, da gibts kein Schonvermögen. Unter bestimmten Umständen kann ein Insolvenzverfahren schon Sinn machen. Und wenn einmal läuft, warum sollte die Betreuung dann nicht enden? Wenn dann ja ein Insolvenzverwalter da ist?
Und: Betreuungsvereine und -behörden haben nur eine Beratungspflicht ggü Betreuern und Bevollmächtigten, nicht ggü sonstigen Angehörigen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#20 | |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
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Zitat:
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