Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer bringt Betreuten in Extremsituation, obwohl das Verschulden bei ihm liegt im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Schönen guten Tag,
wir - das sind der Sohn des Betreuten und ich - stehen aktuell einem Freund in einer ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 24.01.2024
Beiträge: 7
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Schönen guten Tag,
wir - das sind der Sohn des Betreuten und ich - stehen aktuell einem Freund in einer sehr komplexen Angelegenheit bei und würden uns freuen, wenn wir hier kompetenten Rat bekommen können. Der Betreute hat den Betreuer seit mindestens 10 Jahren schon. Im Laufe des B.verhältnisses ist der B.e schwer erkrankt und bekommt nun Essen auf Rädern von den Maltesern und ein Pflegedienst kommt einmal wöchentlich. Vor 19 Monaten hat sich am Procedere der Essensbelieferungen etwas geändert. Die Regierung, die die Grundsicherung zahlt, hat mitgeteilt, dass sie den Zuschuß, den sie bis dato an die Malteser überwiesen hat, an den Betreuten direkt überweist und dieser habe dann die Gelder an die Malteser weiterzuleiten. Diese Info hat der Betreute nicht erhalten oder nicht verstanden. Der Betreuer hat vollständige Kontoeinsicht und tätigt auch tw. Überweisungen für ihn. Er war hatte auch das Essen auf Rädern beantragt, ebenso wie die Grundsicherung. Unserm Dafürhalten nach muss er auch die o.g. Information erhalten haben. Ende Dezember 2023 nun haben die Malteser dem Betreuten plötzlich mitgeteilt, dass er ihnen etwa 3000 Euro schulde. Wir wurden nun auf den Plan gerufen und durch ein Telefonat mit der Buchhaltung der Malteser stellte sich heraus, dass sich eben vor 19 Monaten das Procedere umgestellt habe - die Malteser aber darüber nicht informiert worden seien. Auf meine Frage, wie es sein kann, dass 19 !! Monate keine Rechnung gestellt worden sei, erklärte sie mit Personalmangel u.ä. . Zudem war sie mit mir einer Meinung, dass der Betreuer, der volle Kontoeinsicht hat, bemerkt haben müsse, dass da die ganze Zeit Gelder auf das Konto des Betreuten eingegangen seien . Der Betreuer hat etwas Ende Dezember dem Betreuten mitgeteilt, dass er eine große Summe Schulden bei den Maltesern habe und ab sofort kein Geld mehr abheben solle und alle Barschaft, die er womöglich daheim habe, ihm überlassen müsse bei seinem anstehenden Hausbesuch. Zudem stellte er in Aussicht, die aufgelaufenen Schulden in Raten von 150 !! Euro monatlich begleichen zu wollen. Kontoauszüge von Ende Dezember zeigten auf, dass er an einem Tag 4 x Überweisungen an die Malteser getätigt hat -- jeweils in Höhe von etwa 200 Euro. Der Sohn des Betreuten hat dem Betreuer vor ca. 10 Tagen ein Mail geschrieben, worin er bemerkte, dass die Verantwortung für dieses Desaster beim Betreuer liegen würde und eine Pflichtverletzung darstelle. Sein Vater , der Betreute, würde ganz sicher keine 150 Euro im Monat von Grundsicherung zahlen können - zumal er schwer krank sei und entsprechend sehr auf seine Ernährung schauen muss. Dann hat er - vermutlich - übers Ziel hinausgeschossen und erklärt, dass sein Vater gar nichts zurückzahlen müsse, sondern der Betreuer haften müsse. Daraufhin kam vor circa vier Tagen ein mail vom Betreuer, worin er ankündigte, den Betreuten als geschäftsunfähig erklären zu lassen und das Konto in ein Taschengeldkonto umzuwandeln. Da wir ahnten, dass er versuchen würde, über die "Ärzteschiene" eine Geschäftsunfähigkeit zu erwirken, telefonierten wir gestern mit dem Hausarzt, der mir bestätigte, dass sein Patient / der Betreute keineswegs geschäftsunfähig sei , sondern recht klar bei Verstand und er als Allgemeinmediziner ohnehin nicht legitimiert sei, ein entsprechendes Gutachten zu erstellen. Von seiner Seite aus gäbe es kein grünes Licht für des Betreuers Ansinnen, der tatsächlich mit ihm telefoniert hatte .... Als ich für den Betreuten, der gesundheitlich sehr angeschlagen ist, nachmittags die Kontoauszüge holen wollte, wurde seine Kontokarte eingezogen. Dh., dass der Betreuer ihm verunmöglicht, Zugriff aus sein eigenes Konto zu haben. Dieser Sachverhalte stellt für den Betreuten, der an einer unheilbaren Krankheit leidet und seelisch entsprechend dünnhäutig ist, eine extreme Demütigung / Zumutung dar. ::: Können Sie / könnt Ihr uns bitte aus Eurer Berufserfahrung sagen, wie wir weiter vorgehen können? ::: Geplant ist Folgendes: 1) Wir werden für den Betreuten anwaltliche Hilfe organisieren - über die kostenlose Rechtsberatung , die ihm zustehen müsste. 2) Zeitgleich wird am Amtsgericht beantragt, den Betreuer abzusetzen. 3) Die Betreuungsstelle der Stadt wurde bereits über den Vorgang informiert. Der SB hielt das Vorgehen auch für rechtswidrig, wollte sich aber bei der Abteilungsleitung noch rückversichern, wie weiter vorgegangen werden kann. Der entsprechende Rückruf ist noch nicht erfolgt. 4) Falls der aufgelaufene Betrag zurückgezahlt werden muss, wovon ich jetzt mal ausgehe, werden kommode Ratenzahlungen in HÖhe von 20 +/- Euro veranschlagt, so dass der Betreute noch ein normales Leben fristen kann (sofern eineR das mit Grundsicherung überhaupt kann 5) Bei der Bank wird versucht, den Zugriff zum Konto zu erzwingen. (Das habe ich hier irgendwo im Forum gelesen, weiß aber nicht, wie das funktioniert.) Vielen Dank für Euer / Ihr Mitdenken und gg.falls gute Tips. MuschelIch Geändert von MuschelIch (27.01.2024 um 19:00 Uhr) |
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#2 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,362
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Das ist ein komplizierter Sachverhalt.
Frage, warum bist Du (Sohn) nicht Betreuer? Bezüglich Bank: Bank anrufen und Grund erfragen, warum die Karte eingezogen wurde. Die Mail, in der der Betreuer die Entmündigung ankündigt muss zum Betreuungsgericht, auch eine Beschreibung des Sachverhalts mit dem Essen auf Rädern - der Betreuer ist wegen Nichteignung zu entlassen. Bezüglich Essen auf Rädern ist nicht ganz klar, ob das Grusiamt die Kosten dem Betreuten überwiesen hat oder nicht. Auch ist nicht klar, ob der Betroffene nur den Regelsatz zur Verfügung hat oder doch mehr. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 141
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Mmmh,
was mich zuerst interessiert: Handelt es sich bei dem Betreuer um einen Berufsbetreuer oder um einen ehrenamtlichen Betreuer? Ich kontrolliere die Kontobewegungen mindestens 1 x im Monat (online), da hätte ich nach ganz kurzer Zeit bemerkt, was Sache ist bzw. daß was nicht läuft, wie es laufen sollte. Bin gespannt, was noch rauskommt .... . Aber Vorsicht: Was behauptet wird, sollte auch belegbar sein.
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Mimmi aus Baden-Württemberg |
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#4 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 24.01.2024
Beiträge: 7
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Hallo Mächschen, hallo Mimmi,
herzlichen Dank dass Ihr Euch die Zeit genommen habt, zu antworten. @ Mächschen: Meine Berufstätigkeit lag im soz. Bereich und ich bin froh, dass mein Alter davon befreit ist. Da ich aber ohnehin schon enorm involviert bin, ist Deine Idee eine Überlegung wert. Ja, die Bank muss montags angerufen werden - hoffentlich geben Sie telefonisch an den Betreuten Auskunft. Ja, wir machen morgen beim Brunch ein Gesamtpaket Unterlagen fürs Betreuungsgericht fertig - Danke für den Hinweis auf das mail. Grusi-amt hat die Kosten für das Essen überwiesen - allerdings war die Überweisung lediglich mit einer Menge an Zahlen versehen, so dass dem Betreuten, nicht klar gewesen ist, um was für eine Leistung es sich handelt. Der Betreute hat lediglich seine Rente und aufstockende Grusi zur Verfügung. @ Mimmi: Herr XY ist ein Berufsbetreuer. Er ist normalerweise, was Geld anbelangt auch immer recht schnell zur Stelle -- was diese enorme Verzögerung von 19 Monaten umso dubioser macht .... . Ja, wir behaupten keine Dinge, die wir nicht belegen können (auch wenn mir zu dem Vorgang die Fantasie durchgehen könnte) Wir sind auch sehr gespannt, wie es weitergehen wird. Wie gut, dass hier soviel Sachverstand an Bord ist und ich hoffe auch auf das Betreuungsamt. Dort hatte ich mich in der Vergangenheit schonmal beschwert gehabt über den XY, weiß aber den Sachverhalt nicht mehr. Beste Grüße MuschelIch Geändert von MuschelIch (27.01.2024 um 21:35 Uhr) |
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#5 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,294
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Moin moin
Die Sache scheint tatsächlich recht komplex zu sein. Vor allem, weil wohl alle Beteiligten einen Anteil an der Misere haben. So etwas kommt aber durchaus des öfteren vor. Insbesondere, Wenn Informationswege unklar sind oder Mißverständnisse oder undgeklärte Erwartungen im Spiel sind. Die jeweiligen Anteile versuche ich mal entsprechend Deiner Schilderung so zu erläutern: - Das Sozialamt (nicht die Regierung) zahlt den Anteil am Essen auf Rädern nicht mehr an die Malteser direkt, sondern auf das Konto des Betreuten. Da gilt es zu klären, wem dies tatsächlich mitgeteilt wurde. Wenn die Malteser die Information nicht bekommen haben, dann konnten sie die Rechnungen für den Betreuten auch nicht in neu zu berechnenden Höhe stellen - oder zumindest nicht, bevor sie die Zahlungseinstellung bemerkt haben. 19 Monate sind da aber auch schon reichlich lang... Darin ist der Anteil der Malteser zu sehen. - Die Malteser peilen erst nach ca. 19 Monaten, dass sie nicht genug für ihre Essenslieferungen erhalten haben. Haben sie die Rechnungen falsch (zu gering) gestellt - also dem Betreuten über den Betreuer zu geringe Forderungen gestellt? Dann hätte zumindest der Betreuer den geforderten Betrag und damit nicht zu wenig überwiesen. Das ist zumindest nicht falsch. - Wenn der Betreuer vom Sozialamt über die Änderung der Zahlungsmodalitäten informiert worden ist wäre es sein Job gewesen, die Geldeingänge zu kontrollieren und die Rechnungen der Malteser auf die entsprechende Änderung in der Höhe zu prüfen. Die Malteser auf ihren Fehler hinzuweisen gehört eher zur Nettikette, als zu Pflicht. - Auf jeden Fall hätte er den Betreuten darauf hinweisen müssen, dass das zusätzliche Geld vom Sozi nicht einfach verbraten werden darf, weil davon korrigierte Rechnungen zu begleichen sind. - Für die o.g. Aspekte hätte der Betreuer die Information des Sozialamtes erhalten und zur Kenntnis und Veranlassung nehmen müssen. Das zu verpennen ist sein Anteil. - Der Betreute verfügt selber über sein Konto und hat sich über das höhere Einkommen gefreut und es auch gleich verbraten? Er muss sich über das Mehr an Geld nicht beklagen. Er ist auch nicht verpflichtet, den Betreuer darauf hinzuweisen. Er hat aber durch den Umstand, dass alle anderen im System gepennt haben den Vorteil und die Leckerchen genießen können. Darin ist sein Anteil zu sehen. Ich halte es nicht gerade für Koscher bei einer Panne, an der mehrere Stellen beteiligt sind, nur einen hängen zu lassen. Es ist auch nicht so toll, wenn derjenige, der als einziger den Vorteil an der Sache genießen konnte, am lautesten nach dem Strick ruft. Das Ding ist dumm gelaufen, aber auch eine Sache, bei der alle gefordert sind, zur Lösung einen gemeinsamen Kompromiss zu finden. Die weiteren Punkte bzgl. des Umganges mit dem Konto und der eventuellen Erweiterung der Betreuung um einen Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge sind (so vermute ich mal ein Ergebnis der gegenseitigen Sprach- und Gehörlosigkeit und Zerstrittenheit. Wieviel da noch zu kitten ist und ob das überhaupt gewollt ist, ist die Sache zwischen Betreuer und Betreutem. Aufeinander zugehen müßten schon beide Seiten, wenn sie es wollen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. Geändert von Imre Holocher (27.01.2024 um 21:55 Uhr) |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 24.01.2024
Beiträge: 7
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Moin moin in den hohen Norden
und Danke für Deine Sicht, Imre . Es stimmt -- da sind viele Fäden liegen geblieben bzw. nicht gesponnen worden. Dem Betreuten möchte ich zugute halten, dass er Migrationshintergrund hat und so das normale Behördenblabla, was für uns Einheimische oft schon sehr kryptisch ist, wenig bis gar nicht versteht. Den Betreuer hat er daher zur Seite gestellt.... Dieser hat auch, wie gesagt, in der Vergangenheit Geldvorgänge regelmässig und zeitnah getätigt. ... Und ist ja eben als eine Art "doppelte Sicherung" da, und dies von Berufs wegen . Wir schauen mal, wie es nun weitergeht. Beste Grüße MuschelIch |
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#7 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,362
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Nur weil sich jemand nicht im deutschen Behördenirrsinn zurecht findet, braucht es keinen Betreuer.
Für Sozialleistungen gibt's z.B. den SoVD oder VdK |
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#8 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,294
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Moin moin
Zitat:
Diese Verbände finde ich auch gut und empfehlenswert. Aber auch dort hat es sich bald ausgeboomert und die Lücken werden größer. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#9 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,362
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Wie meinst Du letzteres?
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#10 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 24.01.2024
Beiträge: 7
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