Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegebett kaufen - Genehmigung? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Da wir ein Behindertentestament haben und nicht unerhebliche Mittel würden wir das Pflegebett für den Sohn kaufen. Auf meine Frage ...
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#1 |
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 529
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Da wir ein Behindertentestament haben und nicht unerhebliche Mittel würden wir das Pflegebett für den Sohn kaufen. Auf meine Frage an Ihn erhielt ich keine eindeutige Antwort. Der beratende Anwalt meinte einfach das Gericht anschreiben. Wollt ich vermeiden um den Betreuerwechsel zu vermeiden. Hab ihm das per Mail geschrieben. Gibt noch andere finanziellen ungeklärte Sachen. Mein Sohn kapiert das nicht, geistig behindert und psychisch krank.
Möchte nicht, daß er das Handtuch schmeißt aber das macht mich doch stutzig! Das Gericht bei uns ist chronisch unterbesetzt hat mir eine Rechtspflegerin gesagt! Gruß Doro
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gehe deinen Weg und lass die andern reden Geändert von Doro (31.03.2024 um 21:23 Uhr) Grund: was vergessen |
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#2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,997
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Ich habe mal einen Extra-Thread daraus gemacht.
Moin Doro Deine Frage ist etwas chaotisch gestellt. Wenn ihr als Eltern ein Behindertentestament zugunsten eures Kindes gemacht habt, dann müßt ihr erst einmal sterben, bevor es in Kraft tritt. Ich wünsche Euch aber ein langes Leben. Wenn ihr genügend finanzielle Mittel habt, um ein Pflegebett für Euer behindertes Kind zu kaufen, dann könnt ihr das auch tun, ohne das Gericht zu fragen. Das Gericht würde sowieso sparsam aus der Wäsche gucken, was die frage soll. Soweit ich mich erinnere hast Du die Betreuung mal abgegeben, weshalb jetzt euer Kind von jemand anderem betreut wird. Wenn Du ein Pflegebett besorgen willst, dann spricht das mit dem Betreuer ab. Sonst spuckst Du ihm womöglich in die Suppe, was er nicht mag. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,892
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Ich würde erstmal gucken, ob die Pflegekasse, Krankenkasse, Sozialamt & Co. ein Pflegebett stellen müssten.
Aber das müsste schon der Betreuer tun. |
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#4 |
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 529
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Wir haben das Geld und würden ein Pflegebett kaufen und haben das dem Betreuer auch mitgeteilt.
Zu Imres Aussage wir haben die Betreuung abgegeben kann ich nur sagen, die letzte Heimleitung hat mir gesagt entweder Betreuerwechsel oder der Junge verliert seinen Heimplatz. Der 1. Betreuer den er hatte ist heute als Sozialdienstleiter in einem Altenheim tätig. Der war echt gut. Gab auch mal Probleme mit der Pflegekasse, da hat er uns angerufen und wir haben das übernommen.Der jetzige hat noch einen andern Job und immer wenig Zeit. Hat dem Sohn in den ersten drei Monaten 24 alleine 1400 € gegeben bzw. dem Bezugsbetreuer, so daß der Sohn sich alle Wünsche erfüllen konnte. Und hat natürlich jetzt nicht damit gerechnet ein Pflegebett zu bezahlen, Kredit aufnehmen ist ja einfacher. 13 % Zinsen kostet der. Der jetzige Betreuer hat sich noch nicht geäußert. Mein Sohn findet das gut das wir das machen. Mfg Doro
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#5 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,892
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Ein Kredit zu 13 % ist schon sehr sehr teuer, das geht auch günstiger...
Aber wurde geprüft, ob nicht ein Pflegebett zur Verfügung gestellt werden muss, beispielsweise durch die Krankenkasse? Falls das mit dem Kredit mit 13 % Zinsen die Idee des Betreuers ist, könnte man dem ja vorschlagen selbst einen Kredit für 11 % Zinsen zu geben ![]() |
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#6 |
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 529
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Nein wir kaufen das Bett damit er immer ein eigenes Bett hat. In der Einrichtung muß er sogar Möblierungsgebühr bezahlen für seine eigenen Möbel. Aussage der Heimleitung: Wenn mal was kaputt geht. Eine Kommode war kaputt, hat sie abgelehnt. Versteh wer will, ich nicht. Falls was kaputt geht und die Einrichtung kauft ist es Eigentum der Einrichtung! Wir haben sie gekauft. Es ist eine kirchliche Einrichtung. Die anderen Möbel haben wir alle gekauft, sind hochwertige aus dem Möbelhaus vor Ort.
Er zieht in diesem oder Anfang nächsten Jahres um, das Pflegebett ist vom Heim gekauft und es soll dort bleiben. Daher werden wir es kaufen, dann kann keiner mehr sagen es ist unser Bett. Wir schenken es ihm, es ist sein Bett. Lt. Anwalt sollten wir den Brief ans Gericht schreiben. Ich versuche es erstmal mal so. Letztes Jahr wollte er dem Jungen ein E-Bike für 6000 € kaufen. Mein Mann hat auch eins für weniger wie die Hälfte. Mein Sohn hat es zum Glück abgelehnt. Er ist noch nie mit so einem Rad gefahren. Das ist nicht ungefährlich. Mein Sohn wird bald 58 und fährt nur Gazelle Räder. Dabei wollte er bleiben. Außerdem ist es mir ein Rätsel wo das viele Geld herkommt. Er arbeitet in einer Behindertenwerkstatt, bekommt Erwerbsunfähigkeitsrente und Wohngeld. Sein Taschengeld teilt das Heim ein. Da entsteht bei mir ein Geschmäckle wie man so sagt! Gruss Doro
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#7 | ||
Ich bin neu hier
Registriert seit: 14.03.2024
Beiträge: 4
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Pflegebett ist eines der wenigen Gebiete, auf dem ich mich auskenne. Das mit dem Testatment verstehe ich nicht so ganz, aber ich glaube, das ist einfache eine Neben-Information, richtig?
Bzgl. Kostenübernahme zitiere ich einmal: Zitat:
Zitat:
Bei uns wird prinzipiell immer alles erstmal abgelehnt. Woran das liegt? Keine Ahnung. Wichtig ist da: Widerspruch fristgerecht einlegen! Hoffe, dass das hilft! |
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#8 | ||||
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.02.2018
Ort: Hessen
Beiträge: 62
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Den Betreuer ansprechen ist das einzig richtige Vorgehen. Zitat:
Ich kann sehr gut verstehen, wenn Du Deinem Sohn ein eigenes Bett ermöglichen willst, aber das wäre es auch dann, wenn es über die Krankenkasse finanziert wird. Bei einem Umzug müsste man der Kasse die neue Adresse mitteilen, mitnehmen würde er das Bett jedoch schon dürfen. Zitat:
Als Du die Betreuung abgegeben hast, weiß Du zufällig noch, wieviel Geld damals auf dem Konto Deines Sohnes war? Daß Dir manche Ausgaben als zu hoch erscheinen, kann ich als Mutter gut nachvollziehen. Die Gesetzeslage ist jedoch so, daß der Betreuer tatsächlich verpflichtet ist, die Wünsche Deines Sohnes zu erfüllen, so lange Geld vorhanden ist. Ob diese Wünsche teuer sind oder ob er das tatsächlich 'braucht', was er haben will, spielt keine Rolle. Zitat:
Soviel ich weiß, benötigt ein Betreuer die Genehmigung des Gerichts wenn er einen Kredit aufnehmen will.
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#9 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,997
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Moin Doro
Zitat:
Wie Du schreibst bekommt Dein Sohn EM-Rente, Wohngeld und den Lohn. der WfbM. Damit ist er einer der Gewinner des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) SGB IX. Ihm bleibt weitaus mehr Geld übrig nachdem er seine Anteile des Wohnens im Heim und der Versorgung gezahlt hat, als es früher mit dem Eigenanteil in den Heimen war. Selbst Grundsicherungsempfänger haben noch etwas mehr als vorher. Meine Betreuten mit EM-Rente, Wohngeld und WfbM-Lohn, die immer sparsam gelebt haben erreichen so langsam die Freibetragsgrenzen. Da ist es manchmal wirklich schwer geworden Wünsche zu ermitteln, weil ihnen einfach nix mehr einfällt. Es ist also kein Wunder, wenn Dein Sohn im Laufe der letzten paar Jahre ordentlich Geld angesammelt hat. Laß ihn auf die Sahne hauen! MfG Imre
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