Dies ist ein Beitrag zum Thema Hilfe zur Pflege- Erstattungen bei Standardtarif (private Krankenversicherung) im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe eine dringende Frage:
Meine demente Mutter wohnt seit nunmehr über 11 Jahren ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 08.04.2024
Beiträge: 5
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Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe eine dringende Frage: Meine demente Mutter wohnt seit nunmehr über 11 Jahren im Pflegeheim, nun ist das Geld fast restlos aufgebraucht und ihchabe einen Anrtrag auf Hilfe zur Pfelge gestellt. Da meine Mutter noch etwas Ackerland in Höhe von etwa 5000 Euro besitzt, sind auf ihrem Konto mittlerweile nur noch etwa 4000 Euro, also eben das Schonvermögen. Nun ist es so, dass meine Mutter bei der DKV privat versichert ist, hier habe ich vor vielen Jahren den Tarif auf Basis-/Standardtarif geändert (was annhernd den Leistungen der GKV entsprechen soll) weil es anders nicht mehr zu finanzieren war. Allerdings gibt es immer wieder Probleme bei der Erstattung mancher Rechnungen durch die DKV. Hier mal ein Beispiel: Reparaturkosten ihrer Wechseldruckmatratze mit Pumpe (diese mussten wir vor 2 Jahren auch selbst bezahlen, die DKV lehnt dieses Hilfsmittel trotz Dekubitus ab) Kostenpunkt wegen defekter Elektronik: fast 300 Euro. Nächster Punkt: was ist mit Medikamenten, welche nicht von der Kasse bezahlt werden? (Medikamente bei Erkältung, Schmerzmittel usw) Müssen solche Dinge vom Schonvermögen bezahlt werden? Oder darf man hier mit einer Erstattung durch das Sozialamt rechnen? Vielen Dank schonmal für eine Antwort. UrsulaB. |
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#2 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,089
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Nein, das Sozialamt zahlt (im Rahmen der Hilfe zur Gesundheit) auch nur das, was die Krankenkasse übernimmt. So etwas kann man aus dem Schonvermögen (das beträgt seit 1.1.23 10,000 €) bezahlen oder aus dem Heim-Barbetrag (152 €).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 08.04.2024
Beiträge: 5
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Danke für die Antwort.
Das Schonvermögen ist wie vorher geschrieben schon unter 10000 - und die Matratze hat vor 2 Jahren schon knapp 1500 gekostet, privat zu bezahlen weil die PKV sowas nicht erstattet. Jetzt die Reparatur usw usw Es summiert sich halt. Deshalb meine Frage . Sorry... |
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#4 | |
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Gibt einen aus
Registriert seit: 22.02.2022
Ort: Bayern
Beiträge: 111
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Zitat:
LG Sabine |
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#5 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 14.03.2024
Beiträge: 7
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So hab ich das leider auch erfahren müssen. Eine Bekannte hatte mal Glück, aber ich glaube, dass war ein absolutes Wunder. Fragen würde ich trotzdem immer
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#6 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 08.04.2024
Beiträge: 5
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Vielen Dank nochmal für die Rückmeldungen. Es ist schon traurig. Meine Mutter hatte extremen Dekubitus und der Kauf war damals unumgänglich.
Wie ich mittlerweile erfahren habe, werden derartige Hilfsmittel im Rahmen des BASISTARIFS wohl übernommen, allerdings nicht im Standardtarif. Man muss es nicht verstehen.... |
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#7 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,328
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Wäre denn der Basistarif teurer als der vorhandene Standardtarif?
Wäre ein Wechsel in die GKV möglich? |
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| kostenerstattung, krankenversicherung, schonvermögen |
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