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Hilfe zur Pflege- Erstattungen bei Standardtarif (private Krankenversicherung)

Dies ist ein Beitrag zum Thema Hilfe zur Pflege- Erstattungen bei Standardtarif (private Krankenversicherung) im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, ich bin neu hier und habe eine dringende Frage: Meine demente Mutter wohnt seit nunmehr über 11 Jahren ...


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Alt 09.04.2024, 17:50   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 08.04.2024
Beiträge: 5
Standard Hilfe zur Pflege- Erstattungen bei Standardtarif (private Krankenversicherung)

Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe eine dringende Frage:


Meine demente Mutter wohnt seit nunmehr über 11 Jahren im Pflegeheim, nun ist das Geld fast restlos aufgebraucht und ihchabe einen Anrtrag auf Hilfe zur Pfelge gestellt.
Da meine Mutter noch etwas Ackerland in Höhe von etwa 5000 Euro besitzt, sind auf ihrem Konto mittlerweile nur noch etwa 4000 Euro, also eben das Schonvermögen.


Nun ist es so, dass meine Mutter bei der DKV privat versichert ist, hier habe ich vor vielen Jahren den Tarif auf Basis-/Standardtarif geändert (was annhernd den Leistungen der GKV entsprechen soll) weil es anders nicht mehr zu finanzieren war.


Allerdings gibt es immer wieder Probleme bei der Erstattung mancher Rechnungen durch die DKV.


Hier mal ein Beispiel:
Reparaturkosten ihrer Wechseldruckmatratze mit Pumpe (diese mussten wir vor 2 Jahren auch selbst bezahlen, die DKV lehnt dieses Hilfsmittel trotz Dekubitus ab)
Kostenpunkt wegen defekter Elektronik: fast 300 Euro.


Nächster Punkt: was ist mit Medikamenten, welche nicht von der Kasse bezahlt werden? (Medikamente bei Erkältung, Schmerzmittel usw)
Müssen solche Dinge vom Schonvermögen bezahlt werden? Oder darf man hier mit einer Erstattung durch das Sozialamt rechnen?


Vielen Dank schonmal für eine Antwort.


UrsulaB.
UrsulaB. ist offline  
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Alt 09.04.2024, 18:33   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,089
Standard

Nein, das Sozialamt zahlt (im Rahmen der Hilfe zur Gesundheit) auch nur das, was die Krankenkasse übernimmt. So etwas kann man aus dem Schonvermögen (das beträgt seit 1.1.23 10,000 €) bezahlen oder aus dem Heim-Barbetrag (152 €).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 09.04.2024, 21:22   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 08.04.2024
Beiträge: 5
Standard

Danke für die Antwort.

Das Schonvermögen ist wie vorher geschrieben schon unter 10000 - und die Matratze hat vor 2 Jahren schon knapp 1500 gekostet, privat zu bezahlen weil die PKV sowas nicht erstattet.

Jetzt die Reparatur usw usw

Es summiert sich halt. Deshalb meine Frage . Sorry...
UrsulaB. ist offline  
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Alt 10.04.2024, 00:22   #4
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 22.02.2022
Ort: Bayern
Beiträge: 111
Standard

Zitat:
Zitat von UrsulaB. Beitrag anzeigen
Danke für die Antwort.

Das Schonvermögen ist wie vorher geschrieben schon unter 10000 - und die Matratze hat vor 2 Jahren schon knapp 1500 gekostet, privat zu bezahlen weil die PKV sowas nicht erstattet.

Jetzt die Reparatur usw usw

Es summiert sich halt. Deshalb meine Frage . Sorry...
Für ein Hilfsmittel, welches privat gekauft wurde (ohne jetzt auf die Gründe dafür einzugehen) wird die Kasse niemals die Kosten der Reparatur übernehmen.

LG Sabine
Sabine76 ist offline  
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Alt 11.04.2024, 10:58   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 14.03.2024
Beiträge: 7
Standard

So hab ich das leider auch erfahren müssen. Eine Bekannte hatte mal Glück, aber ich glaube, dass war ein absolutes Wunder. Fragen würde ich trotzdem immer
imhimmeldasblau ist offline  
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Alt 17.04.2024, 13:14   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 08.04.2024
Beiträge: 5
Standard

Vielen Dank nochmal für die Rückmeldungen. Es ist schon traurig. Meine Mutter hatte extremen Dekubitus und der Kauf war damals unumgänglich.


Wie ich mittlerweile erfahren habe, werden derartige Hilfsmittel im Rahmen des BASISTARIFS wohl übernommen, allerdings nicht im Standardtarif. Man muss es nicht verstehen....
UrsulaB. ist offline  
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Alt 18.04.2024, 11:05   #7
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,328
Standard

Wäre denn der Basistarif teurer als der vorhandene Standardtarif?

Wäre ein Wechsel in die GKV möglich?
Mächschen ist offline  
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Stichworte
kostenerstattung, krankenversicherung, schonvermögen

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