Dies ist ein Beitrag zum Thema Anstandsschenkung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
da meine Mutter ja nun Hilfe zur Pflege bekommt, stellt sich mir folgende Frage:
Sie hat ihrem einzigen ...
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#1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 08.04.2024
Beiträge: 5
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Hallo zusammen,
da meine Mutter ja nun Hilfe zur Pflege bekommt, stellt sich mir folgende Frage: Sie hat ihrem einzigen Enkelkind bisher immer einen kleineren Geldbetrag (mal 50, mal 100 Euro) zu Geburtstag und Weihnachten geschenkt. Darf sie das aus dem noch vorhandenen Schonvermögen weiterhin tun oder ist dies untersagt? Danke fürs Lesen und eure Antwort. Liebe Grüße ![]() |
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#2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,641
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Betreute (wenn nicht geschäftsunfähig) dürfen das eh. Das Betreuungsrecht reglementiert ja nur stellvertretendes Betreuerhandeln; der müsste einen Genehmigungsantrag nach § 1854 BGB stellen; aber das hier wäre wohl auch dann ein genehmigungsfreies Gelegenheitsgeschenk. Den Anstand gibts im Gesetz nicht mehr.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,941
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Wenn der Betreuer Schenken möchte und unklar ist, ob das ein Gelegenheitsgeschenk ist und nicht aus anderen Gründen eine Genehmigungspflicht besteht, sollte im Zweifelsfall eine Genehmigung beantragt werden.
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