Dies ist ein Beitrag zum Thema Ablauf und Führung einer Betreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Wie läuft eine Betreuung "normalerweise" ab?
Folgende Situation:
Habe im Internet nach Hilfe/ Unterstützung gesucht und als einzig passendes Angebot ...
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#1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 28.01.2024
Beiträge: 2
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Wie läuft eine Betreuung "normalerweise" ab?
Folgende Situation: Habe im Internet nach Hilfe/ Unterstützung gesucht und als einzig passendes Angebot in unserer Stadt, die "rechtliche Betreuung" beim einem Betreuungsverein gefunden. Hatte ein Beratungsgespräch und letzte wurde dann beim Betreuungsgericht die Betreuung eingeleitet. Die Betreuung war von mit selbst gewünscht und auch notwendig, da ich mit den ganzen verschiedenen Angelegenheiten nicht mehr zurecht kam und deshalb eine andere Person brauchte, die stellvertretend für mich hauptsächlich kommunikative Aufgaben übernimmt mit Ämtern, Behörden, Krankenkassen usw. Auch das Thema Finanzen war mit sehr wichtig. Ich hatte den Überblick verloren, und brauchte jemanden, der meine Einnahmen, Ausgaben prüft, Schuldensumme in Erfahrung bringt (unterstützend hätte es die Möglichkeit der Schuldnerberatungsstelle der Stadt gegeben, welche jedoch nicht kontaktiert wurde). Auch die Gesundheitsfürsorge sollte durch eine andere Person stellvertretend für mich sichergestellt werden, sowie dazu Aufgaben und ggf. Kontaktaufnahme zu anderen Diensten. Um es kurz zu fassen: Alle Bereiche wurden zum Aufgabenbereich des Betreuers genommen. Sodass hier in Absprache mit mir, die Aufgaben/ Angelegenheiten leichter zu regeln sind für den Betreuer. Meine Hauptfrage ist nun: Was passiert nachdem die Betreuung "aktiv" ist? Wer legt fest, welche Anträge überhaupt gestellt werden sollen und wie sieht es aus bei anfallenden Aufgaben zum späteren Zeitpunkt? (Z. B. Prüfung Pfändungsfreibetrag eines P-Kontos und ggf. Erhöhung des Pfändungsfreibetrags erzielen). Ich dachte eigentlich, dass der Betreuer sich die "Aufgaben/ Angelegenheiten" aufschreiben würde und sich dann einfach zwischendurch mal melden würde, wenn es irgendwo etwas neues gibt. Oder hat man kein Anrecht auf ein Feedback zwischendurch? |
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#2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 168
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Im Normalfall beginnt jede Betreuung mit einem Anfangsgespräch, wo geschaut wird, was ist aktueller Stand der Dinge und wo besteht Handlungsbedarf. Hier können dann gemeinsam Absprachen getroffen werden, wo genau Hilfe notwendig ist und was der Betreuer für dich in die Wege leiten soll.
Außerdem sind regelmäßige persönliche Kontakte zwischen Betreutem und Betreuer vorgesehen. Da lassen sich dann laufende Dinge besprechen, die sich im Laufe der Zeit ergeben haben. Generell macht eine ordentliche und regelmäßige Kommunikation zwischen Betreutem und Betreuer vieles einfacher. |
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#3 |
Volunteer
Registriert seit: 02.05.2009
Ort: Ruhrgebiet (NRW)
Beiträge: 268
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Hi SP2905,
Regelmäßige Kommunikation zwischen BEtreuer und der betreuten Person sind hier sehr wichtig. Im Erstgespräch sollte der Umfang der BEtreuung festgelegt und besprochen werden.
__________________
LG Chrissi |
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#4 |
Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 300
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Hallo,
normalerweise wird die Betreuung vo irgendwem angeregt, jemand sagt also dem Amtsgericht "Person XY braucht Hilfe!". Das scheint bei dir - auf deine Bitte hin - der Betreuungsverein gemacht zu haben. Natürlich darf sich jeder auch selbst beim Gericht melden, der Hilfe wünscht. Danach meldet sich in der Regel die Betreuungsbehörde vor Ort und schreibt für das Gericht einen Bericht. Darin wird herausgearbeitet, welche Probleme bestehen, ob andere Hilfen auch möglich wären (z. B. Schuldnerberatungsstelle), wer die Betreuung übernehmen soll usw. Durch den Bericht der Betreuungsbehörde weiß dann das Gericht, dass eine Betreuung erforderlich ist und beauftragt einen Gutachter. Dieser meldet sich bei der betroffenen Person und arbeitet die medizinische Seite heraus. Für eine rechtliche Betreuung sind nämlich zwei Komponenten wichtig: 1. Handlungs- und Regelungsbedarf, der nicht durch andere Hilfen abgedeckt werden kann, 2. weil man eine Krankheit oder eine Behinderung hat. Liegen Bericht d. Behörde und Gutachten vor, findet die Anhörung durch den oder die zuständige Richter/in statt. Hier kann man nochmal Fragen stellen, über die Dauer der Betreuung wird gesprochen etc. Manchmal wird auch der oder die potentielle Betreuer/in dazu eingeladen. Dann erlässt das Gericht den Beschluss über die Betreuung, und es kann losgehen. Ein "Abkürzung" ist bei besonderer Dringlichkeit möglich, wenn zumindest ein ärztliches Attest vorhanden ist. Ich habe es so verstanden, dass bei dir erstmal die Betreuung angeregt wurde. - Wenn ein/e Betreuer/in bestellt ist, wird er oder sie Kontakt aufnehmen und nach den "Baustellen" fragen, was besonders dringlich ist, was deine Wünsche sind - kurzum, wo die Reise hingeht. Entgegen deiner Vorstellung ist es allerdings nicht mehr so, dass ein Betreuer sich quasi "Arbeitsaufträge" bei dir abholt und dann alles stellvertretend abarbeitet. Ein Betreuer soll zunächst mal beraten: was schaffst du selbst, was brauchst du dafür.. - und dabei unterstützen. Je nach dem, was möglich ist, bleibt man dann im Austausch. - Man gibt also nicht die Verantwortung für sein Leben an den Betreuer ab, sondern bleibt im Boot. |
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#5 |
Neuer Gast
Registriert seit: 28.01.2024
Beiträge: 2
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Guten Tag,
ich würde gerne wissen, was alles in einen Schlussbericht gehört und ob der Betreute auch den Bericht erhält? Bei mir ist einiges schief gelaufen innerhalb meiner rechtlichen Betreuung. Sie wurde nun auch aufgehoben. Unterstützung brauche ich eigentlich trotzdem bei einigen Angelegenheiten. Aber mittlerweile bin ich sehr verunsichert darüber, was eigentlich eine rechtliche Betreuung genau ist oder macht. Zum Beispiel beim Thema Finanzen, habe ich mir gewünscht endlich wieder einen Überblick zu erhalten, um darauf aufbauend diesen Bereich wieder selbst übernehmen zu können, wenn andere Angelegenheiten auch wieder geregelt sind. Bei mir ist aus Gründen der Pandemie + Corona-Infektion einiges durcheinander geraten. Es ist zwar nichts "gravierendes", aber dennoch wichtige Angelegenheiten, die ich allein einfach nicht mehr zuverlässig schaffe, solange es so viele verschiedene Dinge sind. Es wurden alle Aufgabenbereiche eingerichtet, um möglichst unkompliziert Dinge regeln zu können, falls notwendig. Im Endeffekt wurde ich zuletzt so dargestellt vor dem Betreuungsgericht, dass ich alles allein übernehmen wollte und Kontrolle über alles haben will. Dinge, die meine rechtliche Betreuung gar nicht bearbeitet hat, hätte ich angeblich selbst geregelt oder ich hätte rs angeblich nicht gewollt. Deshalb wollte ich hier auch noch einmal erfragen, ob folgendes untypisch ist im Rahmen einer rechtlichen Betreuung zu bearbeiten, beantworten oder sich darum zu kümmern: Prüfung ob Pfändungsfreibetrag auf P-Konto korrekt ist, oder erhöht werden muss. Und was muss man generell beim P-Konto beachten (da ich völlig überfordert mit dem Thema war). Und die Betreuerin wusste nicht genau bescheid über Pfändungsfreibeträge, wollte sich aber informieren. Ein Feedback kam nicht mehr. Und ein halbes Jahr später war mein Bankgutgaben "eingefroren/ gesperrt ", da tatsächlich der Pfändungsfreibetrag überschritten wurde und noch nicht die nötigen Freibeträge inbegriffen waren. Dann ging es darum, dass sie die Diagnostik, ärztliche Untersuchungen und Versorgung für mich regelt/ organisiert und mit im Blick hat. Ich kann nicht gut telefonieren und nicht immer alles so gut bei Terminen bei Ärzten wiedergeben, wenn mir viele Fragen gestellt werden. Denn es ist wirklich umfangreich die Symptome usw. alle zusammenzutragen und ich bekomme es selbst nicht richtig hin. Sie wollte im Juli letzten Jahres in Erfahrung bringen, inwieweit ambulant betreutes Wohnen mich bei einigen dieser Dinge unterstützen kann (z. B. auch Fahrten oder Begleitung zum Arzt), aber auch hier kam kein Feedback mehr von ihr. Dann ging es darum offene Forderungen, falls vorhanden aufzulisten, oder in Erfahrung zu bringen. Und ich teilte ihr mit, dass sie auch Kontakt zur Schuldnerberatungsstelle aufnehmen könnte, die bereits im Jahr zuvor vom Jobcenter bewilligt wurde. Sie hat dort nie Kontakt aufgenommen und auch meine offenen Forderungen nicht richtig aufgelistet oder überhaupt Briefe zu öffnen (Stromanbieter z. B.). Ich erhielt einen Ordner zurück mit ungeöffneten Briefen und Unterlagen, die ich am Anfang mit gegeben habe, da es wichtig war für das was zu regeln war. Ich weiß bis heute nicht, was sie nun davon bearbeitet hat und was nicht. Und ich muss doch irgendwie wissen, was noch offen ist und ob ich noch etwas zu befürchten habe wenn es nicht mehr durch mich selbst bearbeitet wird. (Da ich ja nun wieder auf mich allein gestellt bin. ) Ich hatte mir auch gewünscht, dass sie einmalig mit meiner Integrationsfachkraft des Jobcenters spricht oder bestenfalls wir gemeinsam einen Termin dort wahrnehmen, um einen Kooperationsplan zu erstellen und einige Probleme dort gemeinsam versuchen zu lösen, ggf auch Fördermittel des kommunalen Jobcenters hier ergänzend helfen können für meine "Baustellen ". Nun wurde ein halbes Jahr später gesagt von ihr, dass das nicht zu ihren Aufgaben gehört,sondern ambulant betreutes Wohnen soetwas macht. Aber ich verstehe dann nicht, warum sie ambulant betreutes Wohnen nicht mehr erwähnt hat zuvor und warum eine rechtliche Betreuung nicht beim Kooperationsplan dabei sein kann. Mir ging es darum, dass eine Person oder Stelle alles über mich und meine Situation weiß, um daraufhin die nötigen Schritte einzuleiten oder bei Ämtern/ Behörden in meinem Sinne beantragen kann. Letztlich habe ich nun 1 Jahr Betreuung hinter mir und kein Aufgabenbereich ist geregelt. Mein Ziel war eine zeitlich begrenzte Unterstützung durch die Betreuung zu erhalten, bis ich es selbst wieder übernehmen kann. Und dazu gehört auch die Wiederherstellung meiner Gesundheit, und alle Bereiche wieder zu stabilisieren (dort wo ich es allein nicht schaffe). Ich bin echt durcheinander, was das Thema rechtliche Betreuung betrifft. Mich belastet das alles sehr, weil ich wirklich Hoffnung hatte, dass die rechtliche Betreuung nun die richtige Unterstützung ist, um alles wieder in stabile Bahnen zu bringen. Und dann endlich wieder arbeiten zu können. Aber auch hier sagte sie mir zu Beginn der Betreuung, dass sie mich nicht als arbeitsfähig sieht. Das war mir auch zu dem Zeitpunkt selbst klar, aber es ging ja darum die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen und dazu war auch die Diagnostik wichtig, die ganzen Untersuchungen, Therapien und auch Kurmaßnahme, die im Laufe der Betreuung verordnet oder empfohlen wurden. Letztes Jahr musste ich auch ins Krankenhaus (Atemprobleme, ständige Atemwegserkrankungen, die mich seit der Corona-Infektion wochenlang völlig nach hinten werfen gesundheitlich). Ich komme dann nichtmal zum Arzt. ![]() Geändert von SP2906 (26.06.2024 um 15:54 Uhr) |
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