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Probleme mit der Bank Betreuungskonto

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Alt 10.05.2024, 12:52   #1
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Beiträge: 5
Standard Probleme mit der Bank Betreuungskonto

Hallo zusammen,

gerade angekommen, hab ich gleich eine Frage bzw. Anliegen.

Wir hatten im Herbst letzten Jahres die Betreuung für unseren Sohn beantragt inkl. Einwilligungsvorbehalt, da er sich verschuldet hat.
Er ist geistig eingeschränkt, und wir dachten er bekommt das hin. War leider nicht. Das wäre aber jetzt zu lange für hier.

Aktuell hat unser Sohn ein Girokonto da geht sein Gehalt drauf und werden alle Zahlungen abgebucht und ist von der Bank als Betreuungskonto geführt - eigentlich ohne dass wir das wollten fällt mir gerade ein die haben einfach umgestellt. -.

Jetzt ist es so, dass von diesem Konto auch seine Verbindlichkeiten, Raten und auch laufenden Kosten abgehen wie Versicherungen etc.

Immer wieder kommt es vor, dass die Bank die Zahlungen nicht freigibt und was nicht abgebucht wird. Reklamationen brachten mir nur Ärger von wegen das sei extra Arbeit und ein betreutes Konto hätte nie so viele Buchungen.

Aktuell wurde 8 Buchungen nicht ausgeführt also von der Bank nicht freigegeben obwohl wir das Limit eingehalten haben und jetzt bekommen wir von all denen Mahnungen mit Gebühren - ich hab das zwischenzeitlich bezahlt (und mir das Geld von seinem Konto in einem Betrag übertragen - Prokoll für das Amtsgericht hab ich angefertigt) aber das kann ja nicht sein.
Jetzt kamen per Post von allen Mahnungen mit Gebühren. Wer bezahlt das. ????

Wir hatten ja noch Kontakt mit der Bank aufgenommen am 2. und 3. Mai aber es ist nichts passiert.

Der Schwarze Peter wurde uns zugeschoben, so würde kein Betreuerkonto aussehen. Ich gehe mal davon aus, dass jeder Betreute ein individueller Mensch ist und jeder anders zu behandeln ist....

Er hat nunmal seine Verbindlichkeiten zu tilgen - sind schon 6 Posten, dann Gewerkschaft, den Anteil seines Handyvertrages welcher aktuell über uns läuft, Rechtsschutz, Unfallversicherung.

Ein zweites Konto würde Geld kosten und da es bisher ganz gut funktioniert - Absprachen, Wöchentliche Budget besprechen etc. - sahen wir bisher keinerlei Grund ein zweites Konto zu errichten. Zumal erst im März diesen Jahres sich soweit alles eingependelt hat und die letzten Mahnungen eingingen und wir jetzt

Das Konto ist im Minus, da wir das mit der Bank damals ausgehandelt haben wegen Begleichung der Verbindlichkeiten geplatzter Kreditkarten etc.

Wir haben das bewusst so gelöst, da genau zu diesem Zeitpunkt mit dem Integrationsamt die Verhandlungen liefen, dass ein bisher befristeter Arbeitsvertrag in unbefristet umgewandelt wird und wir bewusst keine Privatinsolvenz gemacht haben. Wurde ebenfalls beim Anhöhrungstermin mit der Richterin besprochen.

Ich meine wir als Betreuer sind ja auch verpflichtet, ihm das versuchen beizubringen, dass es jetzt so ist und das Geld eingeteilt werden muss, ich sehe ja an den Buchungen, dass alles normal ist und er sich dran hält. Ich meine er muss es doch jetzt auch sehen, dass er für seinen Mist zahlen muss und sieht was alles abgeht.

Was kann ich hier machen bzw. besser machen? Das seine Schufa ja grauenvoll ist, brauch ich wohl bei einer anderen Bank kein Giro aufmachen.

Besten Dank.

LG
Ursula
PS: Ich soll jetzt ihm das Geld zuteilen und nur einmal in der Woche das Geld abholen lassen am Schalter.

Sorry aber das empfinde ich in diesem Fall Eingriff in die Persönlichkeit und übergriffig von der Bank.

Unser Sohn hat sich z.B über die letzten Monate das Kleingeld gespart fast 100 Euro und das gekauft was er wollte. Ja wir üben täglich dass eben nur das ausgegeben werden kann was man auf dem Konto hat. Und er war mächtig stolz. So hat er sich ja auch den E-Scooter Roller gespart. Sachen auf Ebay verkauft, Fahrrad verkauft, sein Limit nicht überschritten etc.

Muss ich mir von einem Bankmenschen das Gefallen lassen...
Urkreis ist offline  
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Alt 10.05.2024, 13:19   #2
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Benutzerbild von HorstD
 
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
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Standard

Hallo Ursula, es gibt zwar Basiskonten und Pfändungsschutzkonten (beides kann auch zusammentreffen), aber zumindest offiziell gibt es sowas wie ein Betreutenkonto gar nicht.

Das ist ein normales Girokonto, über das normalerweise sowohl der Betreute selbst als auch der Betreuer verfügen kann. Aber Konten, über die mehrere verfügen dürfen, gibts zuhauf. Das ist noch keine Besonderheit. Besonderheit kann sein, wenn ein Betreuter geschäftsunfähig im Sinne des § 104 BGB sein sollte (dann ist er aber meist ohnehin nicht in der Lage zu verfügen) oder wenn für die Vermögenssorge ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wäre (§ 1825 BGB) angeordnet wäre. Scheint aber bei deinem Sohn beides nicht der Fall zu sein.

Dann gab es bis Ende 2022 noch etwas, von dem Banken wohl oft noch nicht mitbekommen haben, dass es entfallen ist. Nach früherem Recht benötigte ein Betreuer auch für jede Kontoüberziehung die gerichtliche Genehmigung, § 1822 BGB a.F. - und da die Banken, vor allem beim Online-Banking nicht wirklich in der Lage sind, festzustellen, ob der Betreute oder der Betreuer verfügt, haben sie regelmäßig, wenn der Kunde einen Betreuer bekam, als erstes den Dispo gekündigt.

Seit 1.1.23 ist die Kontoüberziehung per Dispo ausdrücklich genehmigungsfrei, § 1854 Nr 2 BGB. Vielleicht erklärst du das dem Bankmenschen. Dann dürfte nicht mehr jede Überziehung zu dem Stress führen, den du oben schilderst. Natürlich muss klar sein, dass das Konto wieder regelmäßig ins Plus kommt. Und allein wegen der hohen Dispozinsen sollte das natürlich die Ausnahme sein.

Bitte wende dich, wenn du unsicher bist, vor Ort an einen Betreuungsverein oder die Betreuungsbehörde. Beide sind zu deiner Unterstützung verpflichtet, gerade bei Sachen wie diesen.

P.S. bitte ergänze dein Profil noch um dein Bundesland. Dafür das Feld Ort benutzen.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 10.05.2024, 13:34   #3
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Habe ich das richtig verstanden, dass die Bank Buchungen fälschlicherweise nicht ausführt, obwohl die hätte ausgeführt werden müssen?
Mächschen ist offline  
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Alt 10.05.2024, 13:45   #4
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Danke,

der Dispo ist ein Rückführungskredit. Hatten wir noch im Juli 23 vereinbart in der Schnelle, damit alles bezahlt werden kann und es zu keiner Lohnpfändung kam. Eben wegen der damaligen Verhandlungen wegen Festanstellung.
Das hatten wir der Richterin auch erklärt und auch der anwesende Rechtspfleger sagte, dass es langfristig so besser war. Die Festanstellung kam ja dann auch.

Und dann erst hatten wir ja den Antrag auf Betreuung gestellt. Wir haben Betreuung mit Eigentumsvorbehalt.
Doch somit hat unser Sohn den Eigentumsvorbehalt. Hatten wir mit beantragt zur Sicherheit und auch bewilligt bekommen.

Das mit der Überziehung ist dem Amtsgericht bekannt.

Die Überziehung ist ja nicht der Stress sondern das Freischalten der Buchungen durch die Bank. Das ärgert mich.

Wird wohl so rauslaufen, dass unser Sohn ein Konto bekommt ein sogenanntes Taschengeldkonto da ist dann nur das Geld drauf was er ausgeben kann und das Gelder selber abheben kann ob es nun 50 oder 80 Euro sind und die Abbuchungen beim Metzger oder sein Einkauf beim Lebensmittelmarkt mit Karte tätigen kann. Solange noch Schulden sind.

Beim örtlichen B-Verein war ich Ende letzten Jahres und hab das auch angesprochen, die hatten gesagt, kommt auf den Betreuten an wie wir das regeln.

Vorrangig geht es jetzt darum, dass die Schulden getilgt werden und der Dispo so schnell wie möglich weg ist.
Der Dispo und ein offener Kreditkartenbetrag da sind hohe Zinsen drauf. Die anderen Verbindlichkeiten sind zinsfrei nur eben müssen die Raten pünktlich bezahlt werden.

LG
Ursula
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Alt 10.05.2024, 14:27   #5
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Habe ich das richtig verstanden, dass die Bank Buchungen fälschlicherweise nicht ausführt, obwohl die hätte ausgeführt werden müssen?
Ja so meine Info lautet müssen die jede Buchung extra bestätigen und freigeben.
Das Giro entspricht den Vereinbarungen und die Zahlungen hätte müssen durchgehen. Es fehlte eben der Haken von der Bank.

LG
Ursula
Urkreis ist offline  
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Alt 10.05.2024, 14:45   #6
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Einwilligungsvorbehalt, nicht Eigentumsvorbehalt. Ja, genau dann muss der Betreuer ja den Rechtsgeschäften des Betreuten zustimmen. Sorry, das ist ja der Sinn der Sache. Da darf man sich nicht wundern, wenn die nachfragen.
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Horst Deinert

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Alt 10.05.2024, 15:24   #7
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Manche Geno-Banken arbeiten so, dass sie bei einem geschäftsunfähigen Kunden oder Kunden mit Einwilligungsvorbehalt jeden Umsatz, egal, wer ihn veranlasst hat, anhalten und dem Berater vorlegen, der dann ggf. mit dem Betreuer Rücksprache hält und freigibt, ansonsten geht die Buchung am Folgearbeitstag zurück.

Wenn das nicht klappt, ist der erste Schritt eine Beschwerde beim Berater, der zweite Schritt eine Beschwerde an die Bescherdestelle der Bank und der Dritte ein Brief an den Vorstand.
Mächschen ist offline  
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