Dies ist ein Beitrag zum Thema Beschwerde gegen den Beschluss oder Beteiligung beantragen? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Wenn ich das richtig sehe, korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege, seid ihr euch unschlüssig, ob ihr den Berufsbetreuer ...
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#11 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,598
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Wenn ich das richtig sehe, korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege, seid ihr euch unschlüssig, ob ihr den Berufsbetreuer wollt.
Da würde sich anbieten, dass Du im Namen deines Bruders fristwahrend Beschwerde einlegst und um Akteneinsicht bittest und Du nach Akteneinsicht entweder die Beschwerde zurücknimmst oder begründest. So wirst Du schlauer und hast erstmal Zeit gewonnen und kannst drüber nachdenken. |
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#12 |
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Einsteiger
Registriert seit: 15.05.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 15
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Mächschen, herzlichen Dank. Das ist ein guter Vorschlag. Ich bespreche das mit meinem Bruder am Monat wenn ich ihn endlich besuchen darf .
Das ist alles zeitlich sehr unglücklich gelaufen mit dem Verfahren dadurch dass er in Therapie gegangen ist . Nein, wir sind nicht grundsätzlich gegen die Betreuung Nur der Ablauf und die fehlenden Informationen haben mich verunsichert. Mein Bruder hat der Betreuug zugestimmt da er weiß dass er Hilfe benötigt ,er war sich dessen Bedeutung wohl nicht ganz bewußt und hat auch nicht alle Informationen erhalten .... z.B. dass er seine Post nun nicht mehr selbst bekommt . Er dachte er bekommt die Post und bittet Betreuer um Hilfe wenn nötig ... Danke an alle für die Antworten und ein schönes Pfingst-We |
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#13 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,515
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Moin moin
Als allererstes: Respekt für Deine Vorarbeit. Dein Bruder muss schon völlig im Eimer gewesen sein, wenn das alles ohne große Gegenwehr mitgemacht hat. Entgiftung und Therapie zu organisieren sowie die Bude wieder in Schwung zu bringen ist schon eine Leistung. Wenn die Betreuungsstelle wußte, dass da eine Vollmacht besteht und Du als Bevollmächtigter schon die ganz wichtigen geswundheitlichen Sachen angeleiert hast, dann war der dortige Mitarbeiter nicht gerade fit, wenn er behauptet, dass die Vollmacht entzogen werden muss. Wenn nichts gegen die bevollmächtigte Person spricht, dann hat das Gericht der Vollmacht sogar den Vorzug zu geben. Daher vermute ich, dass das Gericht nicht ausreichend informiert war. Egal wie: Den von Mächschen und Horst vorgeschlagenen Beschwerdeweg willst Du ja beschreiben. Das ist auch ok so. Du kannst darüber hinaus auch Kontakt zum Betreuer aufnehmen. Es gibt durchaus auch Betreuer, die Deine Vorarbeit zu würdigen wissen und Dich unterstützen, wenn Du die Betreuung übernehmen oder im Rahmen der Vollmacht arbeiten willst. Du bzw. vielleicht auch Dein Bruder kannst/könnt aber auch zu dem Schluss kommen, dass eine Betreuung gar nicht so schlecht ist und eine Kooperation bzw. Aufteilung der Aufgabenbereiche eine gute Lösung ist. Schließlich mußt du als Bruder auch bedenken, dass Du als Bevollmächtigter bzw. Betreuer auch mal Entscheidungen fällen mußt, mit denen Du als Bruder völlig verkackst. Da hat jemand von außen die besseren Karten und du kannst weiterhin der Bruder sein. Ich kenne Deinen Bruder und seine Geschichte nicht, aber es wäre schon eine absolute Ausnahme, wenn er nur einmal abstürzt, dann wieder aufgebaut wird und alles ist wieder gut. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#14 |
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Einsteiger
Registriert seit: 15.05.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 15
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Imre, vielen Danke für deine ausführliche Antwort.
Mein Bruder war in der tat MEHR als im Eimer! Er sah aus als würde er bereits ein Jahr auf der Straße leben. Räumgsklage war eingereicht und Schulden bei Bank, Stromanbieter, Krankenkasse etc. Alles komplett gegen die Wand gefahren! Ja sicher er konnte nur noch „ja“ sagen Der sozialpsychatrische Dienst hat mir dringend empfohlen einen Antrag auf gesetzliche Betreuung zu stellen. Auch aus den von Dir genannten Gründen sollte ich das nicht übernehmen. Ich habe mir die Vollmacht geben lassen, um eben bei allen Stellen tätig werden zu können. Die Betreuungsstelle sagte, dass DIESE dann entzogen werden muss, BEVOR eine gesetzliche Betreuung eingesetzt werden kann. Das ist missverständlich rübergekommen. Mein Titel lautet ja „Beschwerde einreichen oder Beteiligung beantragen“ Ich habe erst spät von der Möglichkeit einer Beteiligung erfahren. Du schreibst von Kooperation oder Aufgabenteilung. Das ist auch vorstellbar! Die Umstände wie das Verfahren abgelaufen ist, waren sehr ungünstig dadurch, dass mein Bruder in der Klinik war, die Richterin unangemeldet kam und ich nicht anwesend sein konnte. Ich hätte diverse Fragen vorab klären können. Nun habe ich noch bis zum24.05. zeit und möchte nichts falsch machen/ nicht zu spät kommen im Interesse meines Bruders. Im Beschluss steht ja, dass mein Bruder keine Vorschläge gemacht hat. Er war allein überfordert mit dieser Anhörung. Ich hab das Gefühl, wenn die Frist abgelaufen ist kann ich nichts mehr tun Der Betreuer ist sehr nett. Er war bei mir und hat alle Unterlagen abgeholt. Ich hatte alles fertig, alle Unterlagen für Wohnung, Räumungsklage abgewendet, Finanzplan (Schulden geregelt , Anträge alle gestellt ) Er sagte ich hätte ihm viel Arbeit abgenommen . ABER auch er will mir das Sachverständigengutachten nicht zeigen wegen Datenschutz – ist auch korrekt. Er schickt es meinem Bruder und er kann es mir dann zeigen Ich möchte eigentlich nichts weiter als ein Informations- Auskunftsrecht. Jetzt kann mein Bruder mich noch selbst informieren ABER wer weiß was passiert? Eben auch wenn er rückfällig wird? Genügt es eventuell wenn mein Bruder eine Schweigepflichtentbindung gegenüber Gericht und Betreuer ausstellt? Ehrlich gesagt möchte ich keine Auseinandersetzung mit dem Gericht bezgl. der Betreuung. Die scheint ja komplett angebracht. Es geht mir nur um die Bedingungen. Ich hab da noch eine praktische Frage: Bekommt mein Bruder seine Post jetzt überhaupt nicht mehr zu sehen? Der Betreuer hat Nachsendeauftrag gestellt Herzlichen Dank noch an alle und entschuldigt meine Unwissen- und Unsicherheit. Wie gesagt, ich möchte nur alles richtig machen im Sinne meines Bruders .. ich bin halt die kleine Schwester 😊 |
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#15 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,598
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Zum einen kannst Du bei Gericht die Akte inkl. Gutachten einsehen, dafür reicht die Vorsorgevollmacht aus, es muss aber der Richter vorher absegnen, daher am Besten nicht unangekündigt erscheinen, der Betreuer hat wohl bzgl. Gutachten korrekt gehandelt.
Mit dem entsprechenden Aufgabenkreis und Nachsendeauftrag kann der Betreuer die Post empfangen... |
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#16 | |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,306
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Zitat:
Moin, das ist in § 1822 BGB geregelt. Ich habe selber ein Fall in der Familie. Hier habe ich nicht ohne Grund die Betreuung abgelehnt und mich auf die Position des (netten) Angehörigen zurückgezogen. Ich unterstütze überall da, wo ein Betreuer nicht zuständig ist. Mal bringe ich Wäsche in ein Krankenhaus, mal bezahle ich ein Taxi oder springe bei persönlichen Wünschen ein. Ich bekomme vom Kollegen Grundinformationen zur persönlichen Lebenssituation, wenn ich es wünsche. Nach meinen Verständnis reicht das auch aus. Natürlich darf man auch Rechtsmittel einlegen, aber ob das hier wirklich sinnvoll ist? Der Bruder kann jedezeit die Aufhebung beantragen oder jederzeit ein Betreuerwechsel beantragen, wenn er das denn möchte. Dazu braucht es keine Frist. Lass den Betreuer mal machen, zumal über Monate einiges aufgelaufen ist. Der Leuchtturm |
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#17 |
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Einsteiger
Registriert seit: 15.05.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 15
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Moin Leuchtturm,
es ist alles was aufgelaufen war erledigt ! Ich habe in den letzten Wochen ALLES geklärt. Mein Bruder hat inzwischen sogar Guthaben auf seinem Konto :-) Aber ja, womöglich mach ich mir zu viel Sorgen und lass das Ganze erstmal angehen... Mein Bruder ist noch mind 2 Monate in Therapie und KEINER weiß wie lange er durchhält ... Danke für deine Antwort |
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#18 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,306
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Moin,
meines Erachtens eine gute Entscheidung. Zumal wir Betreuer irgendwie alle ähnlich arbeiten, was den Papier- und Antragskram angeht. In der Reihenfolge oder in den Arbeits- und/oder Bürozeiten mögen wir uns unterscheiden. Der Leuchtturm |
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#19 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,598
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Das siehst Du meiner Meinung nach falsch, es gibt auch schwarze Schafe
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#20 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 15.05.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 15
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Zitat:
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