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Beschwerde gegen den Beschluss oder Beteiligung beantragen?

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Zitat: Zitat von snoopy1950 Die Betreuungsstelle sagte, dass DIESE dann entzogen werden muss, BEVOR eine gesetzliche Betreuung eingesetzt werden kann. ...


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Alt 18.05.2024, 16:08   #21
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Zitat:
Zitat von snoopy1950 Beitrag anzeigen
Die Betreuungsstelle sagte, dass DIESE dann entzogen werden muss, BEVOR eine gesetzliche Betreuung eingesetzt werden kann. Das ist missverständlich rübergekommen.
Also, das ist leider ziemlicher Blödsinn, wenn der Kollege das so gesagt hat. Im Gegenteil ist es gar nicht so einfach, eine Vollmacht "zu entziehen" - dies geht nur mit Genehmigung des Gerichts, und dann auch nur wenn gegen die Interessen des Vollmachtgebers gehandelt wird, der Bevollmächtigte als überfordert / untauglich / unredlich ist. Schließlich ist die Erteilung einer Vollmacht die freie Entscheidung eines jeden Bürgers, die der Staat erstmal zu respektieren hat. Daher ist im Gesetz geregelt, dass eine vorhandene Vollmacht vorrangig ist (oder eine sog. "andere Hilfe"). Gibt es eine (wirksame) Vollmacht, ist eine Betreuung idR nicht erforderlich.

Wirksam ist die Vollmacht erteilt, wenn der Bruder bei Erteilung geschäftfähig war. Bei Alkoholikern ist die Geschäftsfähigkeit schwierig zu beurteilen; meist fehlt sie nur im Vollrausch oder wenn Spätfolgen schon entstanden sind (z. B. ein Korsakow-Syndrom). Dazu steht evtl. was im Gutachten.

Es kann schon Fälle geben, wo Bevollmächtigte und ein Betreuer nebeneinander agieren und sich ergänzen. Beispiel: der Bruder hat einen Rückfall, will keine Ratschläge von der kleinen Schwester hören und stürzt wieder so richtig ab - wenn der Betreuer die Gesundheitssorge und Entscheidung über eine Unterbringung als Aufgabenbereich hat, kann er handeln und einen Unterbringungsantrag stellen. Damit hätte er "den schwarzen Peter" und nicht du als Angehörige.

Ich vermute übrigens, dass das AG eine vorläufige Betreuung im Wege der einstweiligen Anordnung eingerichtet hat.. dann kann das Gericht bestimmte Schritte auslassen und im Laufe des Verfahrens nachholen. Hierzu genügt ein ärztliches Zeugnis und ein dringender Handlungsbedarf.
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Alt 18.05.2024, 17:09   #22
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Forenfuchs, vielen Dank,
mein Bruder hatte am 23.02. den totalen Absturz. An diesem Tag habe ich den Antrag auf Betreuung angeschickt. Ab dem 25.02. hat er nicht mehr getrunken und mir die Vollmacht am 01.03. unterschrieben. Er war dann bis zum 15.03. trocken, hatte leider einen Rückfall und zum 04.04. konnte ich eine Entgiftung organisieren – schwer Termine zu bekommen .
Auf anraten vieler Stellen hatte ich diese Betreuung beantragt und sie ist auch so von meinem Bruder zugestimmt. Die Vollmacht brauchte ich lediglich um tätig werden zu können. Die Räumungsklage war eingereicht, die Bank wollte das Konto schließen , KV , RV ist mit Vollmacht alles eher möglich. Von daher war ja okay diese Vollmacht wieder abzugeben . Eben weil es mit nem Alkoholiker und seiner kleinen Schwester schwer werden kann. Ich hab da so meine Erfahrungen .
Wir hatten halt nicht damit gerechnet dass ich dann so rigoros NICHTS mehr erfahren werde ...
In dem Beschluss steht nichts von „einstweilige Anordnung.“
Leider haben wir das Sachverständigengutachten bis jetzt nicht gesehen. Der Betreuer wollte es meinem Bruder zukommen lassen damit er es mir dann zeigt (Datenschutz ).Dieses Vorgehen funktioniert solange es meinem BRuder gut geht . Kann er sich nicht mehr äussern, würde ich nichts mehr erfahren ...

Mein Bruder hat Polyneuropathie und eine Überweisung zum Neurologen mit dem Vermerk „v A Korsakow „- Leider musste der Termin -den ich auch schnell ergattern konnte -ebenfalls aufgrund der Entgiftung abgesagt werden.
Aber er ist ziemlich fit und wenn ich mit ihm spreche, habe ich nicht den Eindruck, dass das Kurzzeitgedächtnis arg geschädigt ist. ( Wissen kann ich es natürlich nicht ) Selbstverständlich hatte er schlimme physische und psychische Folgen. ABER er hat sich in den letzten 6 Wochen schon gut erholt. Und der Befundbericht aus der Entgiftungsklinik für die Reha ist auch gut.
Die Überweisung zum Neurologen war zur Abklärung. Die Hausärztin hat auch Leberzirrhose abklären lassen wollen. Blutwerte und Leber sind komplett in Ordnung und erstaunlich gut.
Ich habe jetzt in telefonischer Abstimmung mit meinem Bruder einen Brief vorentworfen, den wir zum Gericht senden möchten mit dem Wunsch meines Bruders dass er das Gericht und den Betreuer von der Schweigepflicht mir gegenüber entbinden möchte. Den könnte er mir am Montag unterschreiben …

Denkt ihr das macht Sinn oder geht sowas nur mit „Antrag“ .. ist ja schließlich ein Gericht
snoopy1950 ist offline  
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Alt 18.05.2024, 19:39   #23
Club 300
 
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Zitat:
Zitat von snoopy1950 Beitrag anzeigen
Ich habe jetzt in telefonischer Abstimmung mit meinem Bruder einen Brief vorentworfen, den wir zum Gericht senden möchten mit dem Wunsch meines Bruders dass er das Gericht und den Betreuer von der Schweigepflicht mir gegenüber entbinden möchte. Den könnte er mir am Montag unterschreiben …

Denkt ihr das macht Sinn oder geht sowas nur mit „Antrag“ .. ist ja schließlich ein Gericht
Hey Snoopy,

es gibt im Betreuungsverfahren selbst nur einen einzigen echten Antrag, und zwar, wenn ein Betroffener für sich eine Betreuung anregt. Alles andere sind nur "Anregungen" ans Gericht, da es sich um ein Amtsermittlungsverfahren handelt. Also keine Sorge, da was falsch zu machen!

Zum Praktischen: dein Bruder muss dem Betreuer nur schreiben/sagen, dass er möchte, dass der Betreuer dir Auskunft erteilt gem. § 1822 BGB (das Auskunftsrecht für Angehörige).
Da du die Vollmacht inne hast, müsste das Gericht dich sowieso beteiligen, § 274 Abs. 1 Nr. 3 FamFG. Bitte das Gericht, deine Beteiligtenstellung zu bestätigen und die alle relevanten Unterlagen zukommen zu lassen.
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Alt 19.05.2024, 09:28   #24
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Hallo Forenfuchs, das sind wichtige Informationen für mich. Herzlichen Dank ! Dann machen wir das am Montag so. Freu mich ihn nach 3 1/2 Wochen zu sehen und zu schauen wie es ihm wirklich geht...
Schöne Pfingsten
snoopy1950 ist offline  
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Alt 21.05.2024, 17:24   #25
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Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Das siehst Du meiner Meinung nach falsch, es gibt auch schwarze Schafe
Ja, die gibt es, aber dann kann der Betroffene immer noch einen Betreuerwechsel beantragen.
Leuchtturm-H ist offline  
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