Dies ist ein Beitrag zum Thema Probleme mit der Bank und Sozialamt im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo nochmal,
kurzes Update:
Ich habe nun eine Anwältin eingeschalten und am Montag meinen ersten Termin. Sie soll nun alles ...
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#11 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 19.05.2024
Ort: Zwickau
Beiträge: 5
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Hallo nochmal,
kurzes Update: Ich habe nun eine Anwältin eingeschalten und am Montag meinen ersten Termin. Sie soll nun alles klären, was das mit dem unkorrekten Sozialhilfebescheid, dem Kindergeld, der Waisenrente und der Vorbeugung einer evtl. Aberkennung des Merkzeichens H betrifft. Dem Sozialamt liegt inzwischen der Widerspruch und ein Untermietvertrag vor, den mein Sohn und ich unterschrieben haben. Die "Chef"-Rechtspflegerin meinte, dass er das unterschreiben darf und soll, weil ihrer Ansicht nach der EwV nicht zu den Wohnungsangelegenheiten gehöre. Betreuerverein und Betreuungsbehörde sehen das leider anders und vermuten, dass das Sozialamt den Untermietvertrag als nichtig erklären könnte. Bin gespannt was die Anwältin dazu sagt. Außerdem habe ich beim Gericht die Aufhebung des EwV beantragt, damit wir uns nie wieder mit dem Thema "Ergänzungsbetreuer" , vor allem bei Verträgen zwischen mir und meinem Sohn, rumärgern und ewig auf die Umsetzung warten müssen. Somit kann mein Sohn dann bei seiner jetzigen Bank bleiben und seine Geldkarte wird wieder entsperrt, so dass ich ihm Bargeld geben kann, ohne ständig vor neuen Problemen zu stehen. Liebe Grüße und ein schönes Wochenende |
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#12 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,598
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Anwalt dafür wird bestimmt ganz schön teuer...
Für Sozialrechtssachen bieten sich die Sozialverbände und für Steuerrechtssachen die Lohnsteuervereine an. Der Mietvertrag ist unwirksam wegen dem Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge, damit wirst Du beim Sozialamt womöglich Schiffbruch erleiden, das ist eigentlich eindeutig. Selbst ohne Einwilligungsvorbehalt wäre der möglicherweise unwirksam, da deinem Sohn wohl dir Geschäftsfähigkeit fehlt. Ob das Gericht den Einwilligungsvorbehalt aufhebt ist fraglich, denn es hat sich ja nichts geändert... Ob die Bank dann mitmacht ist auch fraglich, weil sie möglicherweise sagt, Geschäftsunfähige können nicht über ihr Konto verfügen... |
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#13 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 219
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Hallo, Mama von D -
als Mutter von D bist Du doch "Befreite Betreuerin" ? Ich würde die Bank wechseln und Mitgliedschaft bei einer Sozialberatung anstreben! LG Motzerella |
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