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Schwierige Situation wegen problematischer Angehöriger der Betreuten und Erbrecht

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Liebe Leute, ich habe in der Vergangenheit hier immer wieder gute Ratschläge bekommen, weswegen ich erneut nachfrage. Vorweg handelt es ...


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Alt 04.06.2024, 13:51   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 01.12.2020
Beiträge: 33
Böse Schwierige Situation wegen problematischer Angehöriger der Betreuten und Erbrecht

Liebe Leute,

ich habe in der Vergangenheit hier immer wieder gute Ratschläge bekommen, weswegen ich erneut nachfrage. Vorweg handelt es sich um eine schwierige Situation die sowohl eine Betreuung, sowie das Erbrecht tangiert, weswegen vielleicht nicht jedermann hier helfen kann. Aber vielleicht kann mir jemand unter euch gut zureden, was die richtige Handlungsweise ist. Ich weiß wirklich nicht weiter oder wo ich sonst fragen sollte, also vergebt mir, dass ich es hier tue. Ich versuche mich kurz zu halten, aber es wird sicher ein längerer Post.

Ich (30) bin ehrenamtlicher Betreuer meiner Mutter (68) nach dem Tode meines Vaters vor einigen Jahren. Meine Mutter leidet unter einer schweren schizoaffektiven Psychose mit einem sehr ausgeprägten Krankheitsbild, ist aber aktuell gut mit Medikamenten eingestellt. Sie lebt im eigenen Haus, dass sie und mein Vater abbezahlt haben und indem sie lebenslanges Wohnrecht hat. Mehr Informationen zur Krankheit meiner Mutter könnt ihr auch meinen vorherigen Threads entnehmen. Kurz gesagt, ist der Umgang damit bereits eine erhebliche Belastung. Ich möchte aber, dass meine Mutter versorgt ist und sie ihren Lebensabend einigermaßen komfortabel verbringt. Zu meiner Unterstützung gibt es auch eine Berufsbetreuerin als Ergänzungsbetreuerin, die auch Anwältin ist. In erster Linie ist sie dafür da, falls ich beruflich mal weiter weg bin, aber sie hat mich auch bei diversen Fragen unterstützt. Sie ist natürlich nicht immer 24/7 erreichbar. Ich selbst lebe nicht im Elternhaus, meine Mutter hat an fünf Tagen in der Woche eine Pflegekraft als Haushaltshilfe, mit der sie sich gut versteht. Sie hat Pflegestufe 3.

Heute geht es eigentlich eher um meinen älteren Halbbruder, der mit seiner Lebensgefährtin und seinen zwei Kindern (8, 9 Jahre) in das Haus meiner Eltern gezogen ist. Dies wurde ihm noch zu Lebzeiten meines Vaters gestattet, sofern er sich mit um meine Mutter kümmert. Mein Vater starb dann aber ungefähr zu der Zeit, als er eingezogen ist. Das Versprechen hat er dann relativ schnell gebrochen.

Mein Halbbruder und seine Freundin kann man als unteres und problematisches Milieu bezeichnen. Sie verhalten sich regelmäßig antisozial, sind hoch verschuldet und haben das Erbe von rund 100.000€ in kürzester Zeit (etwa 2-3 Jahre) für Konsum ausgegeben. So stapeln sich im Hause ungeöffnete Impulskäufe bis an die Decke, die Gerichtsvollzieherin steht regelmäßig vor der Haustür und Briefe liegen überall ungeöffnet rum. Notwendige Instandhaltung im Haus wird von meinem Bruder nicht durchgeführt bzw. verweigert. Kurz gesagt, die beiden machen keinen Handgriff am Haus oder für meine Mutter und verprassen ihr Geld verantwortungslos.

Die Freundin meines Bruders ist regelmäßig durch gewalttätiges Verhalten, auch gegenüber ihren Kindern aufgefallen. Sie schreit fast jeden Tag von morgens bis abends, benutzt Kraftausdrücke, knallt Türen und wirft Gegenstände. Sie wurde sowohl von Nachbarn als auch von mir und meiner Mutter beim Jugendamt gemeldet. Ob und was dort passiert ist, weiß ich natürlich wegen Datenschutz nicht.

Sie knallt regelmäßig Türen und Schranktüren zu und beschädigt diese. Sie beleidigt meine Mutter oder erschreckt sie, indem sie vor ihrer Nase die Tür zuknallt. Sofern sie an meiner Mutter vorbei muss, schubst sie diese ältere, gebrechliche Frau einfach wortlos aus dem Weg. Sogar die Pflegekräfte meiner Mutter hat sie schon angegriffen. Aufgrund von "Familienstreit" und weil dies eher kleinere Taten sind, macht die Polizei hier nichts zugunsten meiner Mutter, und wie wir hier alle wissen sind sie auf psychisch Kranke sowieso eher ungern zu sprechen.

Die Freundin meines Bruder hat noch zwei Erwachsene Kinder, die aber beim Vater leben, was uns ja auch schon einiges über sie sagt. In der Vergangenheit haben sie (mein Bruder und seine Freundin) regelmäßig Geld bei meinem Vater und sogar meiner Großmutter erbettelt. Sie haben schon einmal zeitweise im Elternhaus gelebt wurden dann aber von meinem Vater aufgrund ihres Verhaltens rausgeschmissen. Daraufhin sind sie ohne das Wissen meiner Großmutter in ihr Haus gegangen und haben dort zeitweise auf dem Dachboden gelebt.

Mein Bruder hat meine Mutter ebenfalls bereits tätlich angegriffen. Eine Anzeige hierzu kam dann nicht zum Verfahren. Die Polizei möchte das anscheinend bei "Familienstreits" vermeiden. Ich sollte hier noch sagen, dass es zu solchen Handgreiflichkeiten kam, weil die Freundin meines Bruders Türen zuknallt oder Geschirr zerschellt und meine Mutter ihr lediglich sagt, sie soll dies unterlassen. Daraufhin wird sie beleidigend oder handgreiflich und mein Bruder unterstützt sie, da er vermutlich selbst Angst vor ihr hat.

Auch finanziell ist das Zusammenleben schwierig. Hier bleibt meine Mutter oft auf Kosten sitzen, da sich der Halbbruder und seine Freundin weigern, an Kosten zu beteiligen, Nachzahlungen für Strom, Gas und Wasser zu bezahlen usw. Sie geben das Geld lieber für Glücksspiel aus, essen dreimal am Tag im Restaurant und geben dann an, diesen Monat leider keinen Geld für die Nebenkosten zu haben. Meine Mutter lebt von einer kleinen Witwenrente.

Mein Bruder und seine Freundin wohnen kostenfrei im Hause meiner Mutter und misshandeln sie. Das ist wohl der Krux dieses Posts. Ich habe ich nun schon mehrfach informiert, was ich hier tun kann. Nach Absprache mit einem Rechtsanwalt sei wohn die Zwangsversteigerung der einzige Weg. Nach dem Tode meines Vater sind mein Bruder und ich jeweils zu 1/4 und meine Mutter zu 1/2 Besitzer des Hauses. Meine Mutter hat überdies lebenslanges kostenloses Wohnrecht, werlches im Grundbuch eingetragen ist. Dies sollte den Wert des Hauses so weit mindern, dass ich das Haus in der Zwangsversteigerung dann selbst kaufen kann und alleiniger Besitzer bin, also das Eigentum meines Bruders beende. So könnten wir meinen Bruder und seine Freundin dann des Hauses verweisen.

Für mich ist klar: Mein Bruder und meine Freundin mindern erheblich die Lebensqualität meiner Mutter und sind ein konstanter Stressfaktor für sie und mich. Darüber hinaus lassen sie das Haus vergammeln und fügen uns finanziellen Schaden zu. Meine Mutter hat ein gutes Recht darauf in ihrem eigenen Haus, dass sie selbst mit bezahlt hat, zu leben. Ich möchte nicht, dass sie irgendwo anders hinkommt, zumal dies für eine psychisch kranke Person extrem schwierig ist.

Wie seht ihr das? Sollte ich die Zwangsversteigerung in Angriff nehmen? Ich sehe leider keine andere Möglichkeit, da Polizei nichts mit der Sache zu tun haben will und das Jugendamt wohl auch nichts Größeres gemacht hat. Sie kommen also weiterhin mit ihrem Verhalten durch, während meine Mutter und ich darunter leiden.

Es gibt noch weitere Details zum Verhalten meines Bruders und seiner Freundin, die ich hier jetzt nicht alle einzeln aufzählen will. Jedenfalls ist ihr Verhalten und Lebensweise schlimmer als alles, was man bei RTL oder im Reality TV sieht.

Geändert von Aurora921 (04.06.2024 um 14:10 Uhr)
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Alt 04.06.2024, 14:50   #2
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Gib doch deinem Bruder Geld und vereinbare, dass er verschwindet und dir seinen Anteil am Haus überschreibt.

Wobei, gibt es bereits Zwangssicherungshypotheken?

Wie ist denn das Eigentum im Grundbuch eingetragen?
Mächschen ist offline  
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Alt 04.06.2024, 14:56   #3
Forums-Azubi
 
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Gib doch deinem Bruder Geld und vereinbare, dass er verschwindet und dir seinen Anteil am Haus überschreibt.

Wobei, gibt es bereits Zwangssicherungshypotheken?

Wie ist denn das Eigentum im Grundbuch eingetragen?

Hi,

ich glaube nicht, dass er damit einverstanden wäre, da er sich dort schon gut eingerichtet hat und vermutlich auch Probleme hat, eine Wohnung zu finden, eben wegen Schulden, Schufa, usw.

Das Haus ist komplett bezahlt, es gibt keine Hypotheken.

Wie oben erwähnt ist Grundbuch 1/4 ich, 1/4 er und 1/2 meine Mutter.
Aurora921 ist offline  
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Alt 04.06.2024, 15:23   #4
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Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
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Bruchteilseigentum?

Gläubiger können ggf. in den Anteil deines Bruders vollstrecken.

Wie hast Du vor, im Falle einer Zwangsversteigerung das Gebot zu finanzieren?
Mächschen ist offline  
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Alt 04.06.2024, 15:35   #5
Forums-Azubi
 
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Bruchteilseigentum?

Gläubiger können ggf. in den Anteil deines Bruders vollstrecken.

Wie hast Du vor, im Falle einer Zwangsversteigerung das Gebot zu finanzieren?
Im Gegensatz zu meinem Bruder habe ich nicht mein ganzes Geld verprasst. Natürlich kommt es letztlich auf den Endpreis an aber mein Anwalt meinte, das lebenslange Wohnrecht sei schon eine starke Wertminderung und der Immobilienmarkt ist ja aktuell auch schwieriger. Das ist natürlich keine Garantie.

Die Alternative ist, dass ich weiterhin finanziellen und psychischen, sowie im schlimmsten Fall physischen Schaden an meiner Mutter und mir zulasse.
Aurora921 ist offline  
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Alt 04.06.2024, 17:40   #6
Routinier
 
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Verstehe mich bitte nicht falsch, aber erstmal solltest Du wissen, wie das Eigentum im Grundbuch eingetragen ist.

Immobilienmarkt: regional unterschiedlich.

Ich dachte viel mehr an die Alternative Gläubiger betreibt Zwangsversteigerung des ¼ und Du kannst den Anteil günstig schießen, weil kein Mensch ¼ Immobilie kauft, also Angebot und Nachfrage.
Mächschen ist offline  
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Alt 04.06.2024, 20:27   #7
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Moin moin


Da Du Miteigentümerin bist ist das (zumindest vom Namen her) keine Zwangsversteigerung, sondern eine Teilungsversteigerung. Das gibt es gerne mal nach Erbfällen oder wenn gemeinsame Eigentümer sich nicht mehr grün sind.
Frage mal bei der Anwältin bzw. dem Gericht nach, wie die Sache dort gesehen wird, wenn Du die Teilungsversteigerung in Deinem Namen anleierst oder evtl. im Namen der Mutter, da es gilt, sie vor Deinem Bruder und seiner Dame zu schützen.


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 04.06.2024, 22:48   #8
Routinier
 
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Ich würde die im eigenen Namen, wenn überhaupt anleiern, weil sonst erst die Genehmigung des Betreuungsgerichts vorliegen muss und die wird man vielleicht auch gar nicht bekommen.

Aber vielleicht braucht man gar nicht so weit gehen...

Wenn nämlich deine Mutter ein Wohnrecht am ganzen Haus hat, braucht man nur die Leihgabe der Wohnung herausverlangen.

Ich würde dazu raten, am besten einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu suchen, der gleichzeitig Notar ist, da dieser das nötige Fachwissen zwangsläufig besitzen muss.
Mächschen ist offline  
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