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Umfrage für Bachelorarbeit

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Hallo zusammen, ich bin nebenberuflich Berufsbetreuerin und studiere derzeit im 6. Semester. Ich schreibe aktuell meine Bachelorarbeit zum Thema "Die ...


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Alt 11.06.2024, 13:22   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 09.06.2024
Beiträge: 2
Standard Umfrage für Bachelorarbeit

Hallo zusammen,

ich bin nebenberuflich Berufsbetreuerin und studiere derzeit im 6. Semester. Ich schreibe aktuell meine Bachelorarbeit zum Thema "Die rechtliche Betreuung von Eltern mit minderjährigen Kindern". Hierfür habe ich eine Umfrage an Personen erstellt, die unter rechtlicher Betreuung stehen und minderjährige Kinder haben. Hierbei spielt es erstmal keine Rolle, ob die Kinder bei einem leben oder nicht.

Ich würde mich über eine Teilnahme an der Umfrage freuen:
https://de.surveymonkey.com/r/L2PW3ND

Liebe Grüße
Melissa Hartwig
Melissa Hartwig ist offline  
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Alt 11.06.2024, 20:03   #2
Stammgast
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 897
Standard

Moin,

ich verstehe die Fragen 8, 9 und 12 nicht. Wir kümmern uns um die Betreuten. Bei elterlichen Sorgerechtsangelegenheiten unserer Betreuten haben wir uns nach meiner Auffassung nicht einzumischen.

Bei Schwierigkeiten in der elterlichen Sorge ist das Jugendamt zuständig, bzw. das SGB VIII anzuwenden. Die Hilfen sind hier vielfältig.

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 12.06.2024, 09:37   #3
Neuer Gast
 
Registriert seit: 09.06.2024
Beiträge: 2
Standard

Hallo Leuchtturm,

diese Umfrage ist an betreute Personen gerichtet. Für Betreuer gab es eine separate Umfrage.

Ich stimme dir zu, dass manche Fragen meinen lassen, dass wir uns in die elterliche Sorge einmischen könnten, was nicht so ist.
Die Umfrage war jedoch mit meinem Erstprüfer der Bachelorarbeit abgestimmt und wurde so freigegeben.
Ich werde das aber natürlich in die Ergebnisse einfließen lassen. Es geht auch ein bisschen darum zu schauen, was sich die Betreuten wünschen, was vielleicht aber gar nicht möglich ist. Der Blick soll auch in die Zukunft gerichtet sein mit evtl. mehr Befugnissen für Betreuer oder anderen Optionen.

Gruß Melissa
Melissa Hartwig ist offline  
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Alt 19.06.2024, 15:18   #4
Stammgast
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 897
Standard

Zitat:
Zitat von Melissa Hartwig Beitrag anzeigen
Der Blick soll auch in die Zukunft gerichtet sein mit evtl. mehr Befugnissen für Betreuer oder anderen Optionen.

Gruß Melissa

Ich bringe das nicht im Einklang mit Art 6 GG und werde mich auch nicht um Befugnisse in Kindschaftsangelegenheiten reissen.
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 20.06.2024, 00:04   #5
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,059
Standard

Zitat:
Zitat von Melissa Hartwig Beitrag anzeigen
Hallo Leuchtturm,

diese Umfrage ist an betreute Personen gerichtet. Für Betreuer gab es eine separate Umfrage.

Ich stimme dir zu, dass manche Fragen meinen lassen, dass wir uns in die elterliche Sorge einmischen könnten, was nicht so ist.
Die Umfrage war jedoch mit meinem Erstprüfer der Bachelorarbeit abgestimmt und wurde so freigegeben.
Ich werde das aber natürlich in die Ergebnisse einfließen lassen. Es geht auch ein bisschen darum zu schauen, was sich die Betreuten wünschen, was vielleicht aber gar nicht möglich ist. Der Blick soll auch in die Zukunft gerichtet sein mit evtl. mehr Befugnissen für Betreuer oder anderen Optionen.

Gruß Melissa
Hallo Melissa, das mag ja alles sein, aber die Art und Weise der Befragung ignoriert, dass die stellvertretende Wahrung der Rechte minderjähriger Kinder durch das Vormundschaftsrecht geregelt ist und eben gerade nicht im Wege rechtlicher Betreuung.



Zudem suggeriert sie, rechtliche Betreuer könnten im Hinblick auf die Aufgaben, die mit der elterlichen Sorge verbunden sind, mehr tun, wenn sie nur wollten. Ich wüsste gerne, wie du auf den Gedanken kommst, betreute Menschen danach zu befragen, ob und inwieweit ihre Betreuer Unterstützungstätigkeiten übernehmen, die per definitionem aus guten Gründen nicht ihre Aufgabe sind und für die ihnen natürlich zudem weder ein Zeitbudget noch Vergütung zur Verfügung steht. Und dann möchtest du auch noch wissen, wie zufrieden die Betreuten mit der Wahrnehmung dieser Nicht-Pflichten sind.


Ich sehe Tendenzen, die staatliche Pflichtaufgaben, die das Kindeswohl gewährleisten sollen, ohne Rücksicht auf Verluste im Hinblick auf rechtliche Gesichtspunkte, Interessenkonflikte und Qualität der Hilfen in Richtung der billigstmöglichen "Lösung" zu verschieben.


Hast du dir mal Gedanken darüber gemacht, welche Interessenkonflikte auftreten werden? Was soll denn im Zweifelsfall Vorrang haben? Das Recht der betreuten Person, das Sorgerecht auszuüben? Oder das Kindeswohl? Bereits an der Stelle wird das Ganze unvereinbar.
Und sofern der Betreuer lediglich unterstützen soll: Beratung und Unterstützung bei der Kindererziehung, der Ausübung der Personensorge und auch in Unterhaltsfragen sowie bei der Vaterschaftsanerkennung sind in speziellen Vorschriften des SGB VIII sowie des BGB geregelt. Sie liegen in der Verantwortung der Sorgeberechtigten, die bei Bedarf durch das Jugendamt unterstützt werden, das zu diesem Zwecke speziell ausgebildete Kräfte einsetzt. Dabei steht das Kindeswohl im Vordergrund und eben nicht die Rechte und Interessen der betreuten Person, die der rechtliche Betreuer in den Fokus nehmen muss.

Möchtest du diese Regelungen alle abschaffen, weil ein bereits bekannter Betreuer, der zudem der betreuten Person verpflichtet ist, dieser zuweilen weniger gruselig erscheinen mag als das Jugendamt und weil er ja auch so viel kostengünstiger arbeiten muss?

Es gibt bestimmt irgendwo Gestalten, die es toll fänden, wenn rechtliche Betreuer auch noch persönlich haftende Billig-Familienhelfer würden, die für eine winzige Pauschale stets Gewehr bei Fuß stehen. Mal abgesehen davon, dass diese Idee vor allem im Hinblick auf das Kindeswohl komplett für den A.. ist, würdest du damit auch noch die letzten Mohikaner aus einem Beruf treiben, der schon jetzt immense Nachwuchsprobleme hat - wenn diese merkwürdigen Ideen denn rechtlich umsetzbar wären. Solche Bestrebungen reden vom Wunsch der Betreuten, missbrauchen diesen Begriff aber lediglich, um eine Abkehr vom Sozialstaatsprinzip zu verschleiern.

Geändert von Garfield (20.06.2024 um 01:37 Uhr)
Garfield ist offline  
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