Dies ist ein Beitrag zum Thema Inkassofaelle im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Morgen,
ich habe eine Frage.
Ich bin durch meine ehemalige Betreuerin (Berufsbetreuerin und Verein), welche die Vermoegenssorge hatte und ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Neuer Gast
Registriert seit: 21.06.2024
Ort: Kaiserslautern
Beiträge: 2
|
Guten Morgen,
ich habe eine Frage. Ich bin durch meine ehemalige Betreuerin (Berufsbetreuerin und Verein), welche die Vermoegenssorge hatte und auch jeglichen Schriftverkehr fuehrte, 2-fach in ein gerichtliches Inkasso gekommen, was ich nur durch Zufall (Kontoauszuege) erfahren habe. All diese sind nur allein Ihrer Arbeitsweise geschuldet. Es ist natuerlich noch viel mehr, aber ich wollte hier und jetzt erst einmal auf diesen Punkt eingehen. Meine Frage ist einfach, was kann ich tun. In Ihrem jaehrlichen Bericht ans Gericht scheibt Sie: Kredittilgung. Ich bin einfach fassungslos... Vielleicht kann mir jemand helfen, wie ich mich hier weiter verhalten soll. Diese Dame betreut mich jetzt nicht mehr, aber was kann ich tun? Vielen lieben Dank, fuer die Hilfe im Voraus. (Falls es noch fragen gibt, kann ich dies natuerlich beantworten, wollte aber hier nicht zu sehr ins Detail gehen) |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,493
|
Sorry, in die „Inkassofalle“ gerät man ja zunächst, indem man Rechnungen nicht bezahlt. Waren es denn berechtigte Forderungen, war denn genug Geld da, um diese abzuzahlen? Gab es einen Grund für die Betreuerin, das nicht zu tun?
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Neuer Gast
Registriert seit: 21.06.2024
Ort: Kaiserslautern
Beiträge: 2
|
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Also das eine Inkasso, ist aufgrund dessen, das sie zu spät Arztforderungen bei der Krankenkasse geltend gemacht hat, was dazu führte, das sie nicht mehr erstattet wurden. Dies führte dann zu einem Inkasso mit Gerichtsbeschluss und erst dann reagierte Sie und es wurde ein Dauerauftrag eingerichtet zum begleichen der Forderung. Zwischenzeitlich immer Schreiben von Seiten des Arztes und später des Inkassounternehmens, auf welche nicht reagiert wurden. (Schreiben gingen direkt an Sie). Dies zog sich über 1,5 Jahre bis zum Gerichtsbeschluss. Bei der anderen Rechnung vom Krankenhaus verlief es über 3,5 Jahre, bis ein Schreiben vom Inkassogericht kam. Dazwischen gibt es immer Schreiben, das es bedauert wird, nichts von ihr gehört zu haben. Auch diese Schreiben gingen direkt an Sie. Zu der Frage der Möglichkeit diese zu begleichen, es war ein Sparbuch mit ausreichender Deckung vorhanden oder wie Sie es ja später gemacht hat, Ratenzahlung. Und ja ich bin und war immer Krankenversichert. Sie hat durch ihr "Nichtstun" mir einen erheblichen Schaden zugefügt und das Inkasso ist nur die Eisbergspitze. |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,493
|
Das wäre ja was für eine Schadensersatzforderung gegen die BV Ex-Betreurin (§ 1826 BGB). War das eine Ehrenamtlerin oder Berufsbetreuerin? Im letzten Falle erfährt man die zuständige Haftpflichtversicherung von der Betreuungsbehörde. Man sollte das abet von einem Anwalt machen lassen, im Prozess besteht eh Anwaltszwang.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,625
|
Also...Wenn die Arztrechnungen durch eine private Krankenversicherung wegen Verjährung nicht mehr erstattet wurden, müssen seit ihrer Erstellung 3 Jahre bzw. mehr vergangen sein (§ 195 BGB). Die Frist beginnt erst mit dem Ende des Jahres, in dem die Rechnung zuging.
Nach 1,5 Jahren ist der Anspruch gegen die Krankenversicherung nicht verjährt. |
|
|
|
|
|
#6 |
|
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,493
|
Ja, das ist richtig. Aber (was aus der Frage nicht hervorging): die meisten privat versicherten Betreuten sind ja nur zum kleineren Teil
(meist zu 30%) privat zusatzversichert, weil sie als Beamtenpensionäre bzw deren Witwe(r)n zum Rest also meist 70 % einen Beihilfeanspruch nach der jeweiligen Beihilfeverordnung haben. Da ist es bundesweit so geregelt, dass Rechnungen binnen eines Jahres (nach Rechnungsempfang) bei der Beihilfestelle einzureichen sind. Das ist eine Ausschluss-, keine Verjährungsfrist. Und die gilt tagesgenau (nur beim Rechnungsempfang kann man ggf noch ein paar Tage herausholen). Daher gibts auch grundsätzlich keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung sieht aber eine „Nachsichtgewährung“ vor, wenn der Beihilfeberechtigte während des gesamten Laufes der Frist krankheitsbedingt den Antrag nicht stellen konnte. Da hier aber vermutlich in der Zeit die Vorbetreuerin bestellt war - und untätig war (hört sich jedenfalls so an), hätte das jetzt keine Aussicht auf Erfolg (was diesen Anteil der Rechnung betrifft).
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| inkasso |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|