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Welche Bank für Treunhandkonto?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Welche Bank für Treunhandkonto? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin, im Rahmen eines Behindertentestaments ist meine Schwester Erbin geworden, welches unter einer Testamentsvollstreckung gestellt wurde. D. h. es entstehen ...


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Alt 27.06.2024, 18:15   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.10.2023
Beiträge: 4
Standard Welche Bank für Treunhandkonto?

Moin,
im Rahmen eines Behindertentestaments ist meine Schwester Erbin geworden, welches unter einer Testamentsvollstreckung gestellt wurde. D. h. es entstehen in der Folge Erträge aus diesem Erbe und die müssen auf einem Treuhandkonto eingezahlt und verwahrt werden. Ich suche nun eine Bank, die ein Treuhandkonto für mich als Testamentsvollstrecker/Privatperson anbietet?

Gibt es da Tipps?

Viele Grüße
HenrikM ist offline  
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Alt 27.06.2024, 18:36   #2
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,749
Standard

Frag mal die DKB oder die blaue oder rote Bank vor Ort.
Mächschen ist offline  
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Alt 08.07.2024, 18:22   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.10.2023
Beiträge: 4
Standard Bisher kein Erfolg

Hallo nochmal und vielen Dank für die Info,
weder DKB noch die roten noch die blauen wollen mir das anbieten. Hab zudem noch die Postbank gefragt. Kein Erfolg. Alle sagen, dass ich ein Notar oder Rechtsanwalt sein muss.

Ich bin mittlerweile verzweifelt und weiß nicht was es noch an Möglichkeiten gibt. Hat irgendwer noch eine Idee? Kann man ggf. ein Mietkautionskonto dazu nutzen? Ist im Prinzip ja dasselbe Konstrukt.

VG
HenrikM ist offline  
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Alt 08.07.2024, 20:03   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,934
Standard

Moin moin


Als Privatperson kannst Du tatsächlich kein Treuhandkonto oder Anderkonto einrichten.

Du kannst aber z.B. ein Sparbuch auf den Namen Deiner Schwester einrichten (so wie Eltern es für ihre Kinder tun können) und die Verfügungsgewalt für Dich vereinbaren. Auf dem Sparbuch verwaltest Du dann eben die Erbschaft für Deine Schwester.


Du bist doch hoffentlich nicht als Betreuer für Deine Schwester eingesetzt worden, oder? Das wäre möglicherweise fatal, wenn sie auch Sozialleistungen bekommen würde. Als ihr Betreuer würdest Du dann in einen Interessenkonflikt kommen, weil das Sozialamt von Dir als Betreuer verlangen könnte, das Erbe erst einmal aufzubrauchen. Wenn du "nur" Testamentsvollstrecker wärest, dann könntest Du Dir das Sozialamt besser ignorieren: Es hätte Dir nichts zu befehlen.


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 08.07.2024, 20:35   #5
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,749
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Als Privatperson kannst Du tatsächlich kein Treuhandkonto [...] einrichten.
Wie kommst Du darauf?
Mächschen ist offline  
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Alt 08.07.2024, 21:59   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.10.2023
Beiträge: 4
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Als Privatperson kannst Du tatsächlich kein Treuhandkonto oder Anderkonto einrichten.

Du kannst aber z.B. ein Sparbuch auf den Namen Deiner Schwester einrichten (so wie Eltern es für ihre Kinder tun können) und die Verfügungsgewalt für Dich vereinbaren. Auf dem Sparbuch verwaltest Du dann eben die Erbschaft für Deine Schwester.


Du bist doch hoffentlich nicht als Betreuer für Deine Schwester eingesetzt worden, oder? Das wäre möglicherweise fatal, wenn sie auch Sozialleistungen bekommen würde. Als ihr Betreuer würdest Du dann in einen Interessenkonflikt kommen, weil das Sozialamt von Dir als Betreuer verlangen könnte, das Erbe erst einmal aufzubrauchen. Wenn du "nur" Testamentsvollstrecker wärest, dann könntest Du Dir das Sozialamt besser ignorieren: Es hätte Dir nichts zu befehlen.
Behindertentestament ist von einem Fachanwalt gemacht worden, daher sind wir da sicher, dass alles seine Richtigkeit hat. Ich bin kein Betreuer. Danke.

Ich glaube aber nun woanders gelesen zu haben, dass ich nicht wirklich eine Treuhandkonto benötige. Ich als TV handele wohl auf eigene Rechnung und kann ein einfaches Girokonto auf meinen Namen eröffnen.

https://www.finanztip.de/community/f...eistig-schwer/
HenrikM ist offline  
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Alt 09.07.2024, 10:43   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.10.2023
Beiträge: 4
Standard Weiterer Beitrag

Habe einen weitern Beitrag in einem anderem Forum gefunden.

https://www.finanztip.de/community/f...streckerkonto/

Dort wird dies nochmals bestätigt. Ich frage nun unseren Anwalt und warte die Antwort ab.
HenrikM ist offline  
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Alt 10.07.2024, 21:07   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 290
Standard

Zitat:
Zitat von HenrikM Beitrag anzeigen
Ich suche nun eine Bank, die ein Treuhandkonto für mich als Testamentsvollstrecker/Privatperson anbietet? Gibt es da Tipps?
Frag doch mal das Nachlassgericht..

Sonst könnte ich mir vorstellen, dass die "betreuerfreundliche" Raiffaisenbank Arnstorf auch dies anbietet.

Grüße vom Fuchs
Forenfuchs ist offline  
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