Dies ist ein Beitrag zum Thema Welche Bank für Treunhandkonto? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin,
im Rahmen eines Behindertentestaments ist meine Schwester Erbin geworden, welches unter einer Testamentsvollstreckung gestellt wurde. D. h. es entstehen ...
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27.06.2024, 18:15 | #1 |
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Beiträge: 4
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Welche Bank für Treunhandkonto?
Moin,
im Rahmen eines Behindertentestaments ist meine Schwester Erbin geworden, welches unter einer Testamentsvollstreckung gestellt wurde. D. h. es entstehen in der Folge Erträge aus diesem Erbe und die müssen auf einem Treuhandkonto eingezahlt und verwahrt werden. Ich suche nun eine Bank, die ein Treuhandkonto für mich als Testamentsvollstrecker/Privatperson anbietet? Gibt es da Tipps? Viele Grüße |
27.06.2024, 18:36 | #2 |
Routinier
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Beiträge: 1,749
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Frag mal die DKB oder die blaue oder rote Bank vor Ort.
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08.07.2024, 18:22 | #3 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 4
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Bisher kein Erfolg
Hallo nochmal und vielen Dank für die Info,
weder DKB noch die roten noch die blauen wollen mir das anbieten. Hab zudem noch die Postbank gefragt. Kein Erfolg. Alle sagen, dass ich ein Notar oder Rechtsanwalt sein muss. Ich bin mittlerweile verzweifelt und weiß nicht was es noch an Möglichkeiten gibt. Hat irgendwer noch eine Idee? Kann man ggf. ein Mietkautionskonto dazu nutzen? Ist im Prinzip ja dasselbe Konstrukt. VG |
08.07.2024, 20:03 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,934
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Moin moin
Als Privatperson kannst Du tatsächlich kein Treuhandkonto oder Anderkonto einrichten. Du kannst aber z.B. ein Sparbuch auf den Namen Deiner Schwester einrichten (so wie Eltern es für ihre Kinder tun können) und die Verfügungsgewalt für Dich vereinbaren. Auf dem Sparbuch verwaltest Du dann eben die Erbschaft für Deine Schwester. Du bist doch hoffentlich nicht als Betreuer für Deine Schwester eingesetzt worden, oder? Das wäre möglicherweise fatal, wenn sie auch Sozialleistungen bekommen würde. Als ihr Betreuer würdest Du dann in einen Interessenkonflikt kommen, weil das Sozialamt von Dir als Betreuer verlangen könnte, das Erbe erst einmal aufzubrauchen. Wenn du "nur" Testamentsvollstrecker wärest, dann könntest Du Dir das Sozialamt besser ignorieren: Es hätte Dir nichts zu befehlen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
08.07.2024, 20:35 | #5 |
Routinier
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08.07.2024, 21:59 | #6 | |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 07.10.2023
Beiträge: 4
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Zitat:
Ich glaube aber nun woanders gelesen zu haben, dass ich nicht wirklich eine Treuhandkonto benötige. Ich als TV handele wohl auf eigene Rechnung und kann ein einfaches Girokonto auf meinen Namen eröffnen. https://www.finanztip.de/community/f...eistig-schwer/ |
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09.07.2024, 10:43 | #7 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 4
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Weiterer Beitrag
Habe einen weitern Beitrag in einem anderem Forum gefunden.
https://www.finanztip.de/community/f...streckerkonto/ Dort wird dies nochmals bestätigt. Ich frage nun unseren Anwalt und warte die Antwort ab. |
10.07.2024, 21:07 | #8 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 290
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Zitat:
Sonst könnte ich mir vorstellen, dass die "betreuerfreundliche" Raiffaisenbank Arnstorf auch dies anbietet. Grüße vom Fuchs |
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