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Welche Rechte habe ich gegenüber dem Leistungserbringer vom BEW?

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Hallo und guten Morgen! Ich werde seit über 20 Jahren gesetzlich-rechtlich betreut, durch 1 und dieselbe Betreuerin, welche zu 100% ...


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Alt 01.07.2024, 06:19   #1
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
Standard Welche Rechte habe ich gegenüber dem Leistungserbringer vom BEW?

Hallo und guten Morgen!

Ich werde seit über 20 Jahren gesetzlich-rechtlich betreut, durch 1 und dieselbe Betreuerin, welche zu 100% an meiner Seite stand und steht.
Zeitgleich mit Einrichtung der Betreuung wurde durch meine Betreuerin, Eingliederungshilfe beantragt, die auch seit 20 Jahren im Rahmen des hiesigen betreuten Einzelwohnen durch Vereine bzw. durch deren Mitarbeiter, durch geführt wird.
Vereine deshalb, weil ich vor rund 12 Jahren wohnungstechnisch den Bezirk innerhalb Berlins wechselte und der alte Verein im neuen Bezirk nicht arbeitete.
Bedeutet, beim aktuellen Verein bin ich seit rund 12 Jahren! Durch diverses wie "Umstrukturierungen", Beförderungen, aber auch durch Kündigungen wechselte im Laufe der Jahre die Bezugsbetreuung wenige Male, mit der aktuellen Bezugsbetreuung arbeite ich seit rund 1,5 Jahren sehr positiv zusammen.

Insgesamt ist es so, dass ich mich eher vom übrigens Vereinsleben sehr fern halte. Zu Beginn der Erbringung gab es praktisch wöchentlich Ankündigungen von neuen Terminen im Rahmen des Vereinsleben, durch die Bezugsbetreuung. Dies war Pflicht für die Betreuer und damit nicht genug, in den ersten Jahren gab es sogar Listen, in denen die informierten Betreuten direkt und schriftlich ihre Teilnahme verbindlich unterschreiben mussten oder bei Weigerung MUSSTE eine schriftliche Begründung abgegeben werden!!!
Fand ich damals schon ne Frechheit und massive Grenzüberschreitung durch die Geschäftsführung, aber mein Zustand war in den Jahren bis zur Abschaffung dieser Listen nicht derart gestaltet, dass ich "Körner" für Diskussionen etc. hatte.
Es ist auch nicht so, dass ich nie an div. Veranstaltungen teilgenommen habe, aber insgesamt fühlte ich mich immer sehr *anders* bei den Veranstaltungen und auch bei meinen wenigen Versuchen von 1 oder 2 Gruppenangebote. Das meine ich nicht arrogant, jedoch waren die anderen Klienten meistens derartig *anders* kognitiv und intellektuell eingeschränkt.
Ich möchte ohnehin anderen nie zusätzliche Arbeit bereiten und so ergab es sich über die Jahre, dass ich, wenn Urlaube oder auch längere Abwesenheiten meiner Bezugsbetreuung anstanden, auf Vertretung verzichtete.
a) Solang es vom Zustand her verzichtbar war
b) Ich ohnehin um die z.t. kastastrophale Vertretungssituation durch Personalmangel wusste (was kann bei einer Vertretung ernstlich heraus kommen, wenn ich zu der Zeit die 31. Klientin des Vertreters bin??)
c) Ich manchmal auch froh war, Pause von der Bezugstherapeutin für max. 3 Wochen zu haben
All dies war eigentlich nie ein Problem, wenn ich "brauch ich nicht" sagte und zugleich aber wusste, wo ich mich, für den Fall das ..... melden sollte/müsste. Insofern auch Vertrauen an und Aufgabe für mich, das ich "piep" sage, wenn es was in der Urlaubsabwesenheit gibt. Wie gesagt, nie ein Problem.

NUN aber gibt es eine neue Teamleitung im für mich zuständigen Büro.

Aufgrund von akuter Erkrankung im letzten Jahr, hatte meine damals neue Bezugstherapeutin mit mir abgesprochen, für Zeiten Ihrer Abwesenheiten, entgegen früherer Zeiten, Vertretungen zuzulassen, da sie (meine B-Therapeutin) es für notwendig erachtet, dass ich auch während ihrer Abwesenheit sehr regelmässig besucht werde um z.B. entlastende Gespräche zu führen.
Zu Beginn des Jahres stellte sie mir eine neue Kollegin vor, die an sich für Vertretungen vorgesehen war. Diese fiel recht schnell nach Begrüssung mit einer Tür ins Haus. Sie könne z.B. nicht verstehen, wieso Menschen Depressionen bekommen! Sie hätte selbst viel Scheiss erlebt und schliesslich auch keine jemals gehabt.
Na schönen Dank auch! Ich werde u.a. wegen rez. schwerer Depressionen betreut... steht auch so in meiner Akte.
Im nächsten Gespräch alleine mit meiner B-Therapeutin erklärte ich, dass ich keinesfalls von jemandem betreut werden möchte, die ganz offen erklärt, nix von eine meiner Haupterkrankungen zu verstehen, im Grunde sogar sich mit der Aussage über mich erhebe, kurzum ein "NoGo".
Meine B-Therapeutin verstand und war einer Meinung mit mir.
Kurz darauf musste ich, weil meine B-Therapeutin durch einen Freizeitunfall nicht arbeiten konnte, einen lange zuvor ausgemachten Arzttermin durch genau jene, abgelehnte Vertretung begleiten lassen. Ich erfuhr wenige Stunden vorher von der Änderung der Begleitung, es war nichts mehr anderes möglich, ausser ich hätte den sehr wichtigen Arzttermin abgesagt.

Es wurde zum Debakel!
Durch blöde Zufälle, die die unsensible Vertretung NICHT verursachte (aussergewöhnlich lange Wartezeit im Wartezimmer + ein massiv unter seiner Behandlung, schreiendes Kind) erlitt ich im Warteraum eine schlimme Panikattacke. Für mich der Horror pur, da total hilflos und auf dem Höhepunkt der Panik war mir nur noch möglich, die Vertretung neben mir sitzend leicht am Arm zu berühren um auf mich aufmerksam zu machen. Ich war starr vor Angst, bereits von Kopf bis Fuss nass geschwitzt und gefühlt kurz davor, mich ins Wartezimmer zu übergeben.
Ihre Reaktion: "Ist doch nur ein Kind!"
In der Folge aufgrund dieser Erfahrung habe ich nicht nur ausdrücklich erklärt, niemals mehr von dieser Person begleitet, vertreten oder betreut zu werden, ich BESTAND darauf, dass dies exakt so in meine Akte aufgenommen wird!
Erstmals und überhaupt habe ich jemandem aus dem professionellem Helfernetzwerk abgelehnt.
Der Teamleitung aber gefiel dies gar nicht. Mehr noch, diese Person ist der Ansicht, ich hätte garkein Recht und müsse nach dem Motto "Friss oder stirb" jeden akzeptieren, der mir vor die Nase gesetzt wird. Kleine Nebeninfo: Die T-Leitung hat sich auch nie für meine "Version" des Vorfalls interessiert oder angefragt.


Seitdem gab es mehr oder minder Kampf. Ich war natürlich die ganze Zeit im Kontakt mit meiner gesetzlichen Betreuerin, die auch 100% an meiner Seite und empört ist, über dieses Verhalten.
Ein Höhepunkt der Eskalation durch die Teamleitung war der Plan eines zuvor nicht angemeldeten Besuch bei mir daheim bei einem der üblichen, festen Termine mit meiner Bezugstherapeutin! Für ein 3er Gespräch!

Es kam nur zufällig raus, weil meine B-T mir davon erzählte, in dem Glauben, ich wüsste davon. Ich verbat mir jegliches Erscheinen bei mir daheim, OHNE vorherige Absprache und warnte zugleich, die Teamleitung darf dann damit rechnen, erst garnicht ins Haus gelassen zu werden! Daraufhin bat ich nun meine Betreuerin um ein Einschreiten + vollständiges kontrollieren der bisherigen Dokumentationen.

Im weiteren Gegenzug signalisierte ich sofortige Bereitschaft für ein Gespräch zu 4t, mit meiner rechtlichen Betreuerin, gerne auch an einem neutralen Ort, ohne "Gastgeberrechte" auf einer der Seiten.
Was soll ich sagen? Es wird dieses 4er Gespräch geben, nachdem die Teamleitung vieles unternahm, um dies zu verhindern und zusätzlich die Situation sich weiter zuspitzte, jedoch soll nun wohl eine Art "Exempel" an mir statuiert werden.

Okay, lange Geschichte (tut mir leid!!), kurze Frage an alle Betreuer und Betreuten:
Welches Mitspracherecht habe ich als Klientin überhaupt?
Weder gibt es einen Einwilligungsvorbehalt, noch bin ich entmündigt!
Sehr wohl aber hat meine rechtliche Betreuerin u.a. den Aufgabenkreis "Vertretung gegenüber Ämter, Behörden und Gerichte"

Für mich ist es absolut indiskutabel, Menschen, die ich aufgrund deren Verhaltens mir gegenüber ablehne, auch nur in meine Wohnung zu lassen.

Auch ist es für mich keinesfalls akzeptabel, nach dem Motto "Friss oder stirb" hier weiter "Hilfe" anzunehmen.
Dass sich all dies, insbesondere das eskalierende Verhalten dieser neuen Teamleitung, auch auf meinen mentalen Zustand negativ auswirkt, brauch ich hoffentlich nicht weiter auszuführen....
Ich habe keine Ahnung, wo der vor über 12 Jahre geschlossene Vertrag über die Hilfe aktuell liegt und noch weniger, ob dort überhaupt meine Recht (so denn vorhanden?) schriftlich festgehalten wurden.

Damit das auch klar ist: Ich bin zwar ein sehr loyaler Mensch, aber ich bin nicht zwangshaft loyal, schon gar nicht einem Eingliederungsverein gegenüber!

Weitere Tipps für mich?

Ich wünsche euch einen guten Start in die neue Woche!
MurpyhsLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 01.07.2024, 06:58   #2
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Du hast immer das Recht, einen neuen Leistungserbringer im Rahmen des ambulant betreuten Wohnens zu suchen. Gerade in Berlin dürfte es keinen Mangel an Leistungserbringern geben.


Hier scheint ja das Vertrauensverhältnis komplett zerstört zu sein. Unter diesen Bedingungen sehe ich keine Grundlage dafür weiterhin an der Unterstützung durch diesen Träger festzuhalten.


Was auch möglich wäre, mit Rückendeckung durch die Betreuerin, wäre ein persönliches Budget, im Rahmen dessen man nicht durch einen Verein, sondern durch eine selbst gewählte Person des Vertrauens betreut wird. Das wäre vielleicht besser, wenn dann nicht der Druck eines großen Trägers dahinter steht.
Pichilemu ist offline  
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Alt 01.07.2024, 17:45   #3
"Nervensäge" vom Dienst
 
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Hallo!
Danke für deine Antwort,


ich suche vermutlich grad nach Bestätigung, dass ich auch wirklich "berechtigt" bin, nein zu sagen.
Ich weiss es eigentlich für mich und seit Wochen bin ich durch verschiedene Veränderungen dabei, SEHR für mich einzustehen und naja, mein Beitrag heute früh ist wohl auch deshalb entstanden, dass die Anspannung vorm Gespräch sehr gross ist und ich mir an sich grosse Sorgen mache.


Es wird sich in absehbarer Zeit einiges ändern, da meine Betreuerin über kurz oder lang (eher kurz) aufhört und auch mein langjähiger Psychiater geht innerhalb der nä 2 Jahre wohl in Rente.
Für mich bedeutet das, dass die 2 "Stützpfeiler" meines Helfernetzwerkes weg fallen.
Ich müsste vollkommen irre sein (mehr als eh schon ;-) ) würde ich mich im Bezug auf etwaige Nachfolger auf ein "wird schon werden" verlassen.


Umso verrückter, dass in einer Zeit, wo ich endlich genug Energie-Körner habe, wo ich noch gut begleitet ein "Für mich einstehen, meine Rechte einfordern", trainieren könnte, ausgerechnet von einer neuen Teamleiterin der Eingliederungshilfe derartig in Schranken verwiesen werde.

Meine Bezugstherapeutin ist echt toll und wir haben, gemessen an der kurzen Zeit seit dem wir zusammen arbeiten, viel erreicht und ich mache mir totale Sorgen grad.



Es ist halt grad viel und unnötig viel.


Natürlich habe ich im Hinterkopf, gegebenenfalls dann den Verein zu wechseln, keine Frage!



PB war ne ganze Weile schon im Gespräch, aber es ist verrückterweise hier im Bezirk, wie auch in einigen anderen Bezirken daran gescheitert, dass entscheidene Stellen keinerlei Ahnung hatten und uns von "Pontius zu Pilatus" schickten.

Vielleicht haben wir seinerzeit auch zu früh aufgegeben, ich weiss es grad nicht.
MurphysLaw ist offline  
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Alt 01.07.2024, 18:17   #4
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Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
ich suche vermutlich grad nach Bestätigung, dass ich auch wirklich "berechtigt" bin, nein zu sagen.
Ein ambulant betreutes Wohnen ist eine Hilfe, bzw. soll eine Hilfe sein. Und eine Hilfe basiert immer auf Freiwilligkeit. Wenn einem die Hilfe nicht passt, sei es weil man mit ihr nicht einverstanden ist, einem die Hilfe nicht weiterbringt oder sogar schadet, kann und darf man nein sagen.


Eine gesetzliche Betreuung kann einem unter bestimmten Umständen auch gegen den Willen aufgezwungen werden. Bei einem ambulant betreuten Wohnen geht das nicht. Man kann nein sagen, und dann ist die Person auch weg und kommt nicht wieder. Einen Zwang, ein ambulant betreutes Wohnen anzunehmen, gibt es nicht.


Schwieriger wäre es tatäschlich auf dem Land, wo es nur den einen Leistungserbringer gibt und man lediglich die Wahl hat zwischen "diese Hilfe" und "gar keine Hilfe". In einer Großstadt wie Berlin ist das aber gar kein Problem. Man sucht sich einen anderen Leistungserbringer und gut ist. Man muss diese Entscheidung noch nicht einmal begründen. Im Teilhaberecht nach dem BTHG gibt es das Wunsch- und Wahlrecht, d. h. die behinderte Person wählt selbst den Leistungserbringer, der ihr am meisten zusagt, und da hat keine Behörde das Recht, irgendwie reinzureden oder zu widersprechen.


Das mit der Bezugsbetreuerin ist natürlich sehr blöd, gerade wenn euer Verhältnis eigentlich ziemlich gut war. Ich hatte einen ähnlichen Fall, nur da ging das darum, dass ich 21 Jahre alt wurde und die Hilfe vom Jugendamt grundsätzlich nur für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (also bis 21 Jahre) bewilligt wird. War leider eine sehr herzzerreißende Trennung und ich hätte mir gewünscht, wir hätten noch irgendwie weiter zusammenarbeiten können. Ging aber leider nicht. Vor allem war das ambulant betreute Wohnen, was ich stattdessen bekam, leider ein völliger Fehlschlag (gibt viele Gründe, da könnte ich einen Roman dazu schreiben), was das ganze noch tragischer machte.
Pichilemu ist offline  
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Alt 02.07.2024, 17:10   #5
"Nervensäge" vom Dienst
 
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Hallo,
das Gespräch war heute und es lief erheblich besser als befürchtet!


Meine Betreuerin und ich sind uns nicht im klaren, wie wir das alles einordnen müssen.
Das zuvor angekündigte "Exempel" wurde genau 0,0 auch nur angesprochen.
Die Teamleitung war sichtlich überrascht, von meiner "Seite der Medaille" und gab sich ahnungslos.


Ich werde morgen oder übermorgen noch was zu schreiben, möchte es nur erstmal sacken lassen.


Habe aber 1 Frage:


Ich habe angesprochen, dass meine gesetzliche Betreuerin oder ich Einsicht in meine Doku haben möchten.
Die Teamleitung ist sich "sicher", dass WEDER ich, noch meine rechtliche Betreuerin dazu ein Recht hätten! Der Verein sei lediglich dem Teilhabefachdienst diesbezüglich verpflichtet!


Ist dem ernsthaft so? Es geht um Berlin und ich bin grad ausser Stande das richtige zu ergooglen bzw. bin ich grad von meiner heutigen Verstands- und Aufnahmekapazität her am Ende.


Daher wäre ich soooo dankbar, falls mir jemand da def. helfen könnte!


Lieben Dank und habt noch einen angenehmen und sicheren Abend!


MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 02.07.2024, 20:25   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,515
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Moin moin


Ich kann mir gut vorstellen, dass die Teamleitung sich sicher ist, dass sie nicht möchte, dass Du oder Deine Betreuerin in die Doku reinsehen kann. Aber zwischen "nicht mögen" und "nicht dürfen" ist ein kleiner Unterschied.
Pflegedienste oder heime müssen die BetreuerInnen ebenfalls in die Doku sehen lassen. Pflgedienste sollen die Dokumappa ja sogar auch immer in der Wohnung der zu pflegenden Person lassen - also zugänglich.


Ob das Ganze jedoch in irgendeinem Geswetz verankert ist, dass man einer sich weigernden Teamleitung unter die Nase reiben kann, weiß ich allerdings nicht. Wäre aber neugierig drauf...


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 02.07.2024, 21:31   #7
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,625
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Zwischen dem Leistungsnehmer und dem Erbringer der Eingliederungshilfe wird ein Vertrag geschlossen. Dieser könnte ebenso Regelungen bzgl. der Akteneinsicht enthalten wie der Rahmenvertrag, den der Leistungserbringer mit dem Träger der EGH geschlossen hat. Beide kennen wir hier im Forum hier natürlich nicht.

Wenn es solche Regelungen gibt, sind sie für diesen Fall die speziellsten und gehen anderen vor.


Da der Vertrag zwischen ML und dem Anbieter auch rechtsgeschäftlicher Natur ist und weil es sich um eine Urkunde handelt, gibt es in dem Fall, dass keine speziellen Regelungen existieren, das Recht auf Einsicht in die Urkunde nach § 810 BGB.

Wenn die leistungsgewährende Behörde ins Spiel kommt/involviert wird, besteht ein Akteneinsichtsrecht nach § 25 SGB X.


In jedem Fall gibt es das Auskunftsrecht über die vom Leistunsgserbringer gespeichertne Daten nach Art. 15 DSGVO. Gem. Art. 4 DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann;...
Garfield ist offline  
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